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Beschlusstext (Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.02.13, 06:09
Aktualisiert
01.02.13, 06:09
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Beschluss der Sitzung des Rates am 11.12.2012 17 Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule 5/2012 2. Ergänzung 1. Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 26.06.2012, den sog. Neubau betreffend, wird bestätigt. 2. Die Verwaltung wird gebeten, für die Sanierung des Neubaus und zusätzlich des Altbaus die Vergabe des Planungsauftrages an ein Architekturbüro in Form einer europaweiten Ausschreibung gem. VOF vorzubereiten. Der Auftrag soll folgende Bestandteile umfassen: - Überprüfung der Konzeption für die Nutzung und Sanierung der Räume der ehemaligen Hauptschule hinsichtlich der wirtschaftlichen und konzeptionellen Aspekte, - Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes für das Gebäude und die Außenanlagen im Hinblick auf die Gesamtdarstellung des Schulzentrums, - Sanierung des Neubaus. Die Leistungen sollen losweise ausgeschrieben werden, damit sowohl eine getrennte Vergabe nach den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 6 bis 9 aber auch eine Vergabe beider Lose an ein Büro möglich ist. Vor weiteren Entscheidungen soll nach Vorlage der Planungen des Architektenbüros nochmals in den Gremien beraten werden. 3. Die VHS verbleibt zunächst in der ehemaligen Marienschule. Ihr werden ab dem Schuljahr auch die Räume zur Verfügung gestellt, die bisher vom Ville-Gymnasium genutzt wurden. - 2 4. Derzeit ist ein Abriss des Altbaus der Hauptschule aus schulischer Sicht nicht vertretbar und die Räumlichkeiten sollen weiter als schulische Raumreserve – u. a. für Mehrbedarf durch Inklusion – zur Verfügung stehen. 5. Im weiteren Verfahren wird noch geklärt, ob die VHS in der Marienschule verbleibt und das Gebäude, ggf. schrittweise, saniert wird oder ob im Bereich der Hauptschule ein Neubau errichtet wird. 6. Das Gebäude der Musikschule soll verkauft werden. Es ist ein Vorschlag zu entwickeln, wo Räume für die AWO und ein Jugendzentrum bereitgestellt werden können. 7. Die geplante Größe für das Jugendcafé soll beibehalten werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012 Seite 2