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Beschlusstext (18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 14.05.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 17.04.2007 um 18:06 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. 18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -) Vorlagennummer: 79/2007 Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 17. April 2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Stichstraße „Im kleinen Mölchen“ – diese zweigt östlich vom Hauptzug „Im kleinen Mölchen“ (zwischen der Hauptstraße und dem Palmersdorfer Bach) ab -, Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 396, ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung ohne Gehwege, Parkflächen und Grünanlagen endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)