Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
06.09.13, 18:02
Aktualisiert
06.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 18.06.2013.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
6
Klageverfahren und Verfassungsbeschwerde gegen die
Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) 2012 und 2013
21:00 Uhr
Kämmerer Baum erklärt, dass die Kosten gedeckt werden sollen aus den zurückfließenden Mitteln
im Zusammenhang mit dem Einheitslastenabrechnungsgesetz.
Herr Dr. Kippels begrüßt die Prüfung des Finanzierungssystems, um ggf. bei einem
Ungleichgewicht nachsteuern zu können. Er spricht sich daher für das Klageverfahren aus.
Herr Köhlen befürwortet aus grundsätzlichen Erwägungen ebenfalls die Klage. Insbesondere weil
es um das Solidarprinzip gehe.
Frau Steinhäuser spricht sich bezogen auf die Kosten i. H. v. 10.000 € gegen ein Klageverfahren
aus. Sie weist darauf hin, dass bereits 58 Kommunen klagen. Daher sei eine Beteiligung Bedburgs
überflüssig.
Herr
Reuter
ist
ebenfalls
gegen
ein
Klageverfahren,
weil
damit
das
im
Haushaltssicherungskonzept festgelegte Sparziel gebrochen werde, im übrigen sei der
Doppellhaushalt noch nicht genehmigt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einer Beteiligung der Stadt Bedburg an dem
Klageverfahren und der Verfassungsbeschwerde gegen die Gemeinde-finanzierungsgesetze
(GFG) 2012 und 2013 zu.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür