Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
06.09.13, 18:02
Aktualisiert
06.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 18.06.2013.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
7
Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Berichterstattung zum Sachstend des Verfahrens
21:00 Uhr
Vor Beginn der Präsentation zum Sachstand des Verfahrens zur Realisierung des Windparks
Königshovener Höhe begrüßt Bürgermeister Koerdt die Herren Gordon Dreyer, Ralf Schürkamp
und Christian Vogt von RWE Innogy sowie die Herren Philip Cossmann und Henning Fischer von
Rödl & Partner und Herrn Guido Beckers von der BMR energie solutions.
Anschließend übergibt er das Wort an Herrn Vogt von der RWE Innogy, der das Projekt mittels
einer Präsentation per Beamer den anwesenden Ausschussmitgliedern und Zuhörerinnen und
Zuhörern erläutert. Die Präsentation ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.
Er weist darauf hin, dass die Bürgerbeteiligung und Offenlage der Planunterlagen durch
Veröffentlichungen im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises und in den ortsansässigen Presseorganen
sowie durch Auslage der Pläne in den Rathäusern am 29.05.2013 abgeschlossen sei und die
eingegangenen Einwendungen derzeit ausgewertet werden.
Anschließend erläutern Herr Fischer und Herr Cossmann von Rödl & Partner nochmals den
Prüfauftrag insbesondere bezogen auf die gesellschaftsrechtliche Struktur der GmbH & Co. KG,
die Ziele, die finanziellen Auswirkungen und Risiken des ‚RWE Innogy – Windparks Bedburg’
sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung der vorliegenden Angebote anhand einer
Beamer-Präsentation. Die Präsentation ist als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt.
Herr Fischer rät dazu, eine Beschlussfassung in der Angelegenheit noch vor der Sommerpause
herbeizuführen, damit der Baubeschluss unter Einbindung der Kommunalaufsicht noch im 4.
Quartal 2013 eingeleitet werden könne. Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müsse
spätestens im Jahr 2014 mit dem Betrieb des Windparks begonnen werden.
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Bürgermeister Koerdt bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und gibt anschließend den
Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Herr Reuter erkundigt sich nach den Folgen einer möglichen Abschaltung des Windparks für den
Fall, dass zuviel Strom erzeugt werde.
Herr Schürkamp erläutert, dass hier das Risiko beim Staat liege und nicht bei der Stadt Bedburg ,
da die verlorenen Stunden zum gleichen Preis vergütet werden.
Herr Zöphel regt an, eine bildliche Darstellung/Visualisierung des Windparks aus unterschiedlichen
Blickwinkeln z. B. von Bedburg-Rath und Kirchtroisdorf zu präsentieren, damit die Bevölkerung
sich ein Bild von dem Ausmaß des Windparks und der Größe der Windräder machen könne.
Frau
Steinhäuser
begrüßt
diesen
Vorschlag
und
bittet
um
Präsentation
im
Stadtentwicklungsausschuss. Sie ergänzt, dass es wichtig sei, die Bürgerbeteiligung zu erweitern
und dadurch in der Bevölkerung für Akzeptanz zu sorgen. Sie regt weiter an, den Fokus auch auf
die Möglichkeit der Batteriespeicherung zu legen und diese Entwicklung mit zu verfolgen.
Dr. Kippels erkundigt sich nach den Verkehrswegen, die für den Transport der Windräder und tlw.
großen Einzelteile genutzt werden.
Herr Schürkamp führt aus, dass der Transport über das vorhandene Straßennetz erfolgen werde.
Herr Köhlen erkundigt sich nach dem Bestandsschutz bezogen auf eine möglicherweise
eintretende Verschlechterung der Konditionen bei der Energieeinspeisevergütung.
Herr Fischer erläutert, dass es seines Wissens nach einen Vertrauensschutz bis zur
1. Lesung
des Gesetzes im Bundestag gebe. Änderungen seien nicht ausgeschlossen, daher rät er dazu,
das Windparkprojekt so schnell wie möglich umzusetzen.
Herr Zereßen verweist darauf, dass am westlichen Tagebaurand die Windräder von Niederzier zu
sehen seien und erkundigt sich nach deren Größe und ob diese mit den Bedburger Windrädern
vergleichbar seien.
Herr Vogt antwortet, dass diese mit einer Größe von 140 bis 150 m kleiner sind, als die in Bedburg
geplanten Windräder, die eine Höhe von 190 – 200 m haben werden.
Herr Reuter erkundigt sich nach dem Stimmenverhältnis in der Gesellschafterversammlung und
weist darauf hin, dass bei einer Bedburger Beteiligung von 49 % gegenüber einer 51 %igen
Beteiligung von RWE Innogy Bedburg immer unterlegen sei.
Herr Fischer führt aus, dass die Gesellschafterversammlung zu 51 % mit RWE Innogy und zu 49
% mit Vertretern der Stadt Bedburg besetzt sei.
Bei Beschlüssen mit einfacher Mehrheit läge die Entscheidungsgewalt bei RWE Innogy;
Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit können allerdings nicht ohne die Stimmanteile von Bedburg
beschlossen werden. Sofern es keine Einigung gebe, trete die sog. ‚Exitregelung’ ein, wonach
Bedburg, aber auch RWE das Recht habe, die Anteile zu verkaufen. In diesem Zusammenhang
verweist er auch auf die Ausführungen des ersten Vortrages von Rödl & Partner in der Ratssitzung
vom 3. Juli 2012.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2013
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Herr Mitter merkt an, dass bei der ersten Vorstellung des Projektes im Rat noch von geplanten 18
Windrädern die Rede war; jetzt sollen 21 Windräder aufgestellt werden. Ebenso sei der Abstand
zur Wohnbebauung bei den Windrädern 7 und 17 verkürzt worden. Er bittet um Auskunft, wie groß
der Abstand zu den Wohnhäusern sei und inwiefern dies Auswirkungen auf die Lärmbelästigung
der Bürger habe.
Herr Vogt führt aus, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Königshoven mit 1.900 m sehr
komfortabel ausfalle. Auch die Ursprungsplanungen sahen den Bau von 18 Windrädern und –
sofern die Baugrundprüfung positiv ausfalle – den Bau von 3 weiteren Windrädern – also
insgesamt 21 Windrädern - vor.
Die Lärmbelastung liege bei 30 Dezibel – zugelassen seien nachts 40 Dezibel – hier liege man
also noch unter der gesetzlichen Höchstgrenze.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand des Projektes
„Windpark auf der Königshovener Höhe“ zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2013
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