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Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe hier: Berichterstattung zum Sachstend des Verfahrens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
06.09.13, 18:02
Aktualisiert
06.09.13, 18:02
Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Berichterstattung zum Sachstend des Verfahrens) Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Berichterstattung zum Sachstend des Verfahrens) Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Berichterstattung zum Sachstend des Verfahrens)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 18.06.2013. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 7 Windpark auf der Königshovener Höhe hier: Berichterstattung zum Sachstend des Verfahrens 21:00 Uhr Vor Beginn der Präsentation zum Sachstand des Verfahrens zur Realisierung des Windparks Königshovener Höhe begrüßt Bürgermeister Koerdt die Herren Gordon Dreyer, Ralf Schürkamp und Christian Vogt von RWE Innogy sowie die Herren Philip Cossmann und Henning Fischer von Rödl & Partner und Herrn Guido Beckers von der BMR energie solutions. Anschließend übergibt er das Wort an Herrn Vogt von der RWE Innogy, der das Projekt mittels einer Präsentation per Beamer den anwesenden Ausschussmitgliedern und Zuhörerinnen und Zuhörern erläutert. Die Präsentation ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt. Er weist darauf hin, dass die Bürgerbeteiligung und Offenlage der Planunterlagen durch Veröffentlichungen im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises und in den ortsansässigen Presseorganen sowie durch Auslage der Pläne in den Rathäusern am 29.05.2013 abgeschlossen sei und die eingegangenen Einwendungen derzeit ausgewertet werden. Anschließend erläutern Herr Fischer und Herr Cossmann von Rödl & Partner nochmals den Prüfauftrag insbesondere bezogen auf die gesellschaftsrechtliche Struktur der GmbH & Co. KG, die Ziele, die finanziellen Auswirkungen und Risiken des ‚RWE Innogy – Windparks Bedburg’ sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung der vorliegenden Angebote anhand einer Beamer-Präsentation. Die Präsentation ist als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt. Herr Fischer rät dazu, eine Beschlussfassung in der Angelegenheit noch vor der Sommerpause herbeizuführen, damit der Baubeschluss unter Einbindung der Kommunalaufsicht noch im 4. Quartal 2013 eingeleitet werden könne. Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müsse spätestens im Jahr 2014 mit dem Betrieb des Windparks begonnen werden. ___ Bürgermeister Koerdt bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und gibt anschließend den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses Gelegenheit, Fragen zu stellen. Herr Reuter erkundigt sich nach den Folgen einer möglichen Abschaltung des Windparks für den Fall, dass zuviel Strom erzeugt werde. Herr Schürkamp erläutert, dass hier das Risiko beim Staat liege und nicht bei der Stadt Bedburg , da die verlorenen Stunden zum gleichen Preis vergütet werden. Herr Zöphel regt an, eine bildliche Darstellung/Visualisierung des Windparks aus unterschiedlichen Blickwinkeln z. B. von Bedburg-Rath und Kirchtroisdorf zu präsentieren, damit die Bevölkerung sich ein Bild von dem Ausmaß des Windparks und der Größe der Windräder machen könne. Frau Steinhäuser begrüßt diesen Vorschlag und bittet um Präsentation im Stadtentwicklungsausschuss. Sie ergänzt, dass es wichtig sei, die Bürgerbeteiligung zu erweitern und dadurch in der Bevölkerung für Akzeptanz zu sorgen. Sie regt weiter an, den Fokus auch auf die Möglichkeit der Batteriespeicherung zu legen und diese Entwicklung mit zu verfolgen. Dr. Kippels erkundigt sich nach den Verkehrswegen, die für den Transport der Windräder und tlw. großen Einzelteile genutzt werden. Herr Schürkamp führt aus, dass der Transport über das vorhandene Straßennetz erfolgen werde. Herr Köhlen erkundigt sich nach dem Bestandsschutz bezogen auf eine möglicherweise eintretende Verschlechterung der Konditionen bei der Energieeinspeisevergütung. Herr Fischer erläutert, dass es seines Wissens nach einen Vertrauensschutz bis zur 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag gebe. Änderungen seien nicht ausgeschlossen, daher rät er dazu, das Windparkprojekt so schnell wie möglich umzusetzen. Herr Zereßen verweist darauf, dass am westlichen Tagebaurand die Windräder von Niederzier zu sehen seien und erkundigt sich nach deren Größe und ob diese mit den Bedburger Windrädern vergleichbar seien. Herr Vogt antwortet, dass diese mit einer Größe von 140 bis 150 m kleiner sind, als die in Bedburg geplanten Windräder, die eine Höhe von 190 – 200 m haben werden. Herr Reuter erkundigt sich nach dem Stimmenverhältnis in der Gesellschafterversammlung und weist darauf hin, dass bei einer Bedburger Beteiligung von 49 % gegenüber einer 51 %igen Beteiligung von RWE Innogy Bedburg immer unterlegen sei. Herr Fischer führt aus, dass die Gesellschafterversammlung zu 51 % mit RWE Innogy und zu 49 % mit Vertretern der Stadt Bedburg besetzt sei. Bei Beschlüssen mit einfacher Mehrheit läge die Entscheidungsgewalt bei RWE Innogy; Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit können allerdings nicht ohne die Stimmanteile von Bedburg beschlossen werden. Sofern es keine Einigung gebe, trete die sog. ‚Exitregelung’ ein, wonach Bedburg, aber auch RWE das Recht habe, die Anteile zu verkaufen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die Ausführungen des ersten Vortrages von Rödl & Partner in der Ratssitzung vom 3. Juli 2012. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2013 Seite 2 Herr Mitter merkt an, dass bei der ersten Vorstellung des Projektes im Rat noch von geplanten 18 Windrädern die Rede war; jetzt sollen 21 Windräder aufgestellt werden. Ebenso sei der Abstand zur Wohnbebauung bei den Windrädern 7 und 17 verkürzt worden. Er bittet um Auskunft, wie groß der Abstand zu den Wohnhäusern sei und inwiefern dies Auswirkungen auf die Lärmbelästigung der Bürger habe. Herr Vogt führt aus, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Königshoven mit 1.900 m sehr komfortabel ausfalle. Auch die Ursprungsplanungen sahen den Bau von 18 Windrädern und – sofern die Baugrundprüfung positiv ausfalle – den Bau von 3 weiteren Windrädern – also insgesamt 21 Windrädern - vor. Die Lärmbelastung liege bei 30 Dezibel – zugelassen seien nachts 40 Dezibel – hier liege man also noch unter der gesetzlichen Höchstgrenze. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand des Projektes „Windpark auf der Königshovener Höhe“ zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2013 Seite 3