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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
11.11.13, 18:02
Aktualisiert
11.11.13, 18:02
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.09.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 6 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg 19:30 Uhr Der Leiter der Feuerwehr Garbe erläutert kurz den aktuellen Sachstand bezüglich der Vorlage. Ausschussmitglied Eickenberg fragt an, ob Lehrgänge bzw. Qualifikationen die extern erworben werden, anerkannt werden. Laut Herrn Garbe ist dies gängige Praxis. Ausschussmitglied Spielmanns zeigt sich stolz über die freiwillige Feuerwehr und bedankt sich bei den Kameradinnen und Kameraden. Ausschussmitglied Hoffman fordert eine gleichwertige Behandlung aller Einheiten. Sachkundiger Bürger fragt, ob mit der Reduzierung der Hilfsfrist 2 ein verbessertes Ergebnis erzeugt werden solle. Hier erläutert Herr Garbe, dass hier eine konkrete Vorgabe eines Mindestziels durch die Bezirksregierung der Plan entsprechend angepasst wurde. Ziel muss und ist es dann besser zu sein. Beschluss: 1. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im aktualisierten Brandschutzbedarfsplan (1. Fortschreibung) vorgeschlagenen Schutzziele und Zielerreichungsgrade gem. § 22 FSHG NRW zu beschließen: Für einen kritischen Brandeinsatz und einen kritischen Hilfeleistungseinsatz wird folgendes Planziel (Schutzziel) festgelegt: technischen Hilfsfrist 1 Eintreffen der ersten taktischen Einheit mit entsprechender Qualifikation von neun Feuerwehrkräften (Gruppenstärke) innerhalb von acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % Hilfsfrist 2 Eintreffen einer weiteren taktischen Einheit mit entsprechender Qualifikation von neun Feuerwehrkräften (Gruppenstärke) zur Bearbeitung zeitkritischer Aufgaben nach spätestens fünf Minuten, somit eine weitere Gruppe innerhalb von 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 %. Die zweite Gruppe ist durch einen Zugtrupp (Führungspersonal, bestehend aus vier definierten Einsatzkräften) zu ergänzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Hinblick auf die Sicherstellung des Brandschutzes in Verbindung mit der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG weiterhin fortzuentwickeln. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan spätestens nach fünf Jahren erneut fortzuschreiben. Stellt die Verwaltung während der regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes fest, dass besondere Abweichungen zum bestehenden Brandschutzbedarfsplan auftauchen, die ein sofortiges Handeln bedürfen, ist ggf. eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 24.09.2013 Seite 2