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Beschlusstext (Ersatzbeschaffung des Kranwagens hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Erstellt
26.06.09, 04:24
Aktualisiert
26.06.09, 04:24

Inhalt der Datei

Bevor Landrat Rosenke die Gründe für eine Ersatzbeschaffung bzw. Nichtbeschaffung eines Kranwagens dem Kreistag darlegt, bedankt er sich bei den anwesenden Feuerwehrangehörigen für ihren hervorragenden Einsatz bei den Überschwemmungen, insbesondere im Euskirchener und Mechernicher Raum. Das schnelle Eingreifen sei bei der Bevölkerung sehr positiv angekommen. Im Namen des Kreistages spreche er allen Feuerwehrangehörigen ein Lob aus. Zur beantragten Ersatzbeschaffung des Kranwagens verweist er zum Anfang seiner Ausführungen auf die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses, wonach er durch den Kreisausschuss am 19.09.2002 beauftragt worden sei, hinsichtlich der Beschaffung und des Einsatzes von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten auch zu überlegen, beim Einsatz eines Kranwagens private Eigentümer heranzuziehen. Unter Berücksichtigung der angespannten finanziellen Haushaltslage sollten kostengünstigere, aber der Sache gerechte Lösungen, gesucht werden. Des Weiteren waren in der Sitzung des Kreistages am 18.12.2001 im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Entwurf für das Jahr 2002 die veranschlagten Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrkranes gesperrt worden. Diese Haushaltsmittel sollten erst dann durch einen gesonderten Beschluss des Kreisausschusses freigegeben werden, wenn mit den Bürgermeistern der Gemeinden und Städte des Kreises die grundsätzliche Frage der Ersatzbeschaffung des Feuerwehrkranes oder auch eine Alternativlösung geklärt ist. In Ausführung dieser Beschlusslage des Kreistages sei es seine Pflicht gewesen, mit den Chefs der Feuerwehren, nämlich den Bürgermeistern, zu reden. Dieses komplexe Thema bedurfte naturgemäß einer gewissen Beratungszeit, um eine einheitliche Meinungsbildung innerhalb und außerhalb der Verwaltung herbeiführen zu können. Hätte er dem Wunsch der SPD-Fraktion auf Neuanschaffung eines Kranwagens ohne gewissenhafte Prüfung und nachprüfbarer Entscheidungsfindung entsprochen, wäre mit erheblichen Protesten zu rechnen gewesen. So oder so sei es unmöglich gewesen, es allen recht zu machen. Die von ihm in der Verwaltungsergänzung vom 05.08.2002 (Z 1/A 11/2002) vorgeschlagene Sachentscheidung, auf eine Ersatzbeschaffung des Kranwagens zu verzichten, sei aus seiner Sicht nunmehr die allein richtige Entscheidung. Seine Absicht, die Mittel für die Ersatzbeschaffung des Kranwagens nicht zu entsperren, also auf eine Neuanschaffung zu verzichten, und dies dem Kreistag vorzuschlagen, sei im übrigen in der Bürgermeisterkonferenz auf Zustimmung gestoßen. Eine Dringlichkeitsentscheidung sei nicht mehr möglich gewesen. Abhängig von der Tatsache, dass der alte in Kall stationierte Kranwagen des Kreises wegen erheblicher technischer Mängel in den letzten Monaten nicht mehr einsetzbar gewesen sei, bestand jetzt schon die Möglichkeit, jederzeit auf einen Kranwagen von Privatfirmen zurückzugreifen. Bei der Entscheidung für oder gegen die Neuanschaffung eines Kranwagens habe er sich auch von der Tatsache leiten lassen, dass die Ausrüstung der Feuerwehr in technischer Hinsicht mit Fahrzeugen, Hebekissen und technischer Sonderausstattung für die Rettung und Bergung von Menschen, Tieren und Sachen im Kreis Euskirchen als gut und ausreichend zu bezeichnen sei. Die in der Vergangenheit gefassten einstimmigen Beschlüsse aller Ratsvertretungen in den Kommunen des Kreises bei Neubeschaffungen für die Feuerwehr seien ein Signal für die vorhandene große Unterstützung der Belange der Feuerwehren. Das der Verwaltungsergänzung beigefügte Angebot der Firma ASW TruckService aus Weilerswist sei bemerkenswert; dies gelte insbesondere für die kostenlosen Übungsmöglichkeiten. Mit Fax vom 29.08.2002 habe die Firma nochmals bestätigt, dass die Angaben in der Verwaltungsergänzung hinsichtlich der Angebotsleistungen korrekt seien. Auch andere Firmen, wie z. B. die Firma Salgert aus Euskirchen, die Firma Schorn aus Mechernich, die Firma Kurth aus Nettersheim-Tondorf und die Firma Maul aus Mechernich bieten den Einsatz von Kranwagen auf vergleichbarer Ebene an. Primär wichtig sei die Rettung von Menschenleben. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Angebote der Privatfirmen aus dem Kreis Euskirchen sei diese wichtigste Erstmaßnahme gewährleistet. Ihm sei durchaus bewusst, dass nicht alle Feuerwehrangehörigen, insbesondere aus dem Gemeindebereich Kall, seinen Vorschlag unterstützen. Die Zusatzausbildung der Feuerwehrleute aus dem Gemeindebereich Kall sei aber nicht vergebens gewesen, da in Zusammenarbeit mit den Privatfirmen dieses Wissen und Können auch zukünftig jederzeit abgerufen werden könne. Es sei nun einmal Fakt, dass in keinem Kreis des Landes Nordrhein-Westfalen bei Freiwilligen Feuerwehren ein Kranwagen zu Rettungs- und Bergungsmaßnahmen vorgehalten werde. Es müsse möglich sein, dass die Freiwilligen Feuerwehren mit den Privatfirmen Hand in Hand zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Kreises tätig werden. Kreistagsmitglied Uwe Schmitz erläutert in seiner Stellungnahme, warum die SPD-Fraktion hinsichtlich der Ersatzbeschaffung eines Kranwagens die heutige Sitzung des Kreistages beantragt habe. Insbesondere bemängelt er, dass Informationen zu diesem Thema der örtlichen Presse zu entnehmen gewesen und von den örtlichen Feuerwehren an seine Fraktion herangetragen worden, keinerlei Informationen aber vom Landrat in den dafür zuständigen politischen Gremien auch seiner Fraktion zugänglich gemacht worden seien. Es sei schon sehr verwunderlich, dass der Landrat in der heutigen Sitzung gleichwertige Angebote von mehreren Firmen erwähne, die in der Zusatzvorlage der Verwaltung nicht erwähnt seien. Für seine Fraktion und ihn sei es auch nicht nachvollziehbar, dass der Landrat die Bürgermeisterkonferenz mit dem Problem der Ersatzbeschaffung des Kranwagens befasst habe, zumal diese keine Entscheidung treffen könne. Dies könne nun einmal nur der Kreistag. In seiner weiteren Stellungnahme geht Herr Schmitz auf den Inhalt der Verwaltungsergänzung und hier insbesondere auf das Abstimmungsergebnis mit der Firma ASW und die Auswertung des neuen Angebotes (siehe Seite 2 der Verwaltungsergänzung) ein. Er bezweifele z. B. die Angaben der Firma, wonach verfügbare Kräne innerhalb von 15 Minuten nach einer Alarmierung ausrücken könnten. Nach seiner Meinung müsste mindestens mit einer halben Stunde gerechnet werden. Des Weiteren vermisse seine Fraktion genauere Kalkulationsgrundlagen, wie z. B. die Kosten für den Einsatz eines mit 2 Personen besetzten Krans in Höhe von 150 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Stunde berechnet worden seien. Es sei nicht zu erkennen, ob sich der Einsatz eines Kranwagens für den Kreis rechne. Vermisst werde im übrigen der Abschluss eines Vertrages, was ja offensichtlich nicht vorgesehen sei. Ein ganz großes Problem sehe seine Fraktion in dem Angebot der angeblich unentgeltlichen Übungsmöglichkeiten der Feuerwehrangehörigen auf dem Gelände der Firma. Bisher seien nur die Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Kall für den Einsatz des Kranwagens ausgebildet und fortlaufend geschult worden. Wie dies zukünftig geregelt werden solle, sei ihm vollkommen unverständlich. Nach dem Konzept der Verwaltung sollen zukünftig die Feuerwehrangehörigen aus 11 Kommunen des Kreises mit den Privatfirmen eingesetzt werden. Dies bedeute doch auch, dass Feuerwehrangehörige aus 11 Kommunen ausgebildet und fortlaufend geschult werden müssten. Aussagen dazu enthalte die Verwaltungsergänzung überhaupt nicht. Des Weiteren sei nicht geklärt, wie zukünftig der Einsatz auf der Mülldeponie geregelt werden soll und wie z. B. der Einsatz der privaten Kranwagen, die ja keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können, zukünftig geregelt werden soll (Begleitung durch die Polizei?) Seine Fraktion vermisse abschließend eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters Crespin und des Gemeindebrandmeisters Heinen aus Kall zu dem vorgesehenen Einsatz der Privatkräne, deren technische Ausrüstung etc. Seiner Fraktion liege ein Schreiben des Gemeindebrandmeisters Heinen vor, wonach dieser mit der jetzt vorgesehenen Lösung nicht einverstanden sei und er erhebliche Bedenken anmelde. In dem Lösungsvorschlag der Verwaltung sehe seine Fraktion marginale Abweichungen von dem bisherigen Rettungs- und Einsatzkonzept des Kreises. Die SPD-Fraktion erhoffe sich heute eine einmütige Entscheidung des Kreistages, den Haushaltssperrvermerk aufzuheben und einen neuen Kranwagen zu beschaffen. Landrat Rosenke erwidert direkt darauf, dass z. B. die Ausrückzeit des Kranes nach Auskunft der Leitstelle zurzeit 10 Minuten nach Alarmierung betrage. Das Angebot der Firma ASW hinsichtlich des kostenlosen Einsatzes eines Kranwagens zur Menschenrettung, nicht zur Bergung, sei nochmals bestätigt worden. Die Privatfirmen aus dem Kreis seien zu Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ebenso in der Lage wie die Feuerwehr, da dort auch Feuerwehrleute beschäftigt seien. Das südliche Kreisgebiet werde durch das Angebot der Privatfirmen auch zukünftig abgedeckt. Er gehe davon aus, dass es bei der Zusammenarbeit zwischen den Privatfirmen und der Feuerwehr keine Probleme geben werde. CDU-Kreistagsmitglied Weiler erklärt, dass sich nach seiner Meinung der Einsatz des kreiseigenen Kranwagens bewährt habe. Er werde für eine Neuanschaffung eines Kranwagens plädieren. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist der Auffassung, dass nunmehr alle Fakten auf dem Tisch lägen. Er beanstandet die unglückliche Informationspolitik der Verwaltungsleitung in der Vergangenheit, die auch heute wieder zu Tage getreten sei. Bei der Rettung von Menschen könne und dürfe es keine Verweigerung geben, egal ob von Privatfirmen oder von Feuerwehrangehörigen. Es gebe 5 oder 6 Firmen im Kreis Euskirchen mit Kranwagen. Unter Hinweis auf die Verwaltungsergänzung sei die Versorgung der Bevölkerung des Kreises offensichtlich gewährleistet. Wenn die darin enthaltenen Angaben stimmen und auch alle anderen Kreise in Nordrhein-Westfalen keinen eigenen Kranwagen beschafft haben, sollte der Kreis Euskirchen sich diesen Sonderweg ersparen. Seine Fraktion schlage vor, das Verfahren aus den letzten Monaten beizubehalten, wonach ja auch jetzt schon die vorhandenen Kranwagen der Privatfirmen im Notfall eingesetzt hätten werden können. Dieses Verfahren sollte ein weiteres Jahr ausprobiert werden. Dann sollte der Kreistag eine endgültige Entscheidung treffen. Seine Fraktion schlage diesen Testlauf als Kompromiss vor. SPD-Kreistagsmitglied Uwe Schmitz antwortet auf den Vorschlag der UWV-Fraktion, dass seine Fraktion diesen Vorschlag nicht mittragen könne. Unter Hinweis auf seine vorherigen Ausführungen betrachte er das Angebot der Firma ASW als nicht akzeptabel und ausreichend, da wichtige Informationen fehlen. Die Entscheidung des Kreistages, ob ein neuer Kranwagen beschafft werden sollte oder nicht, sollte aus Gründen der Rechtsklarheit nicht verschoben werden. SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten verweist auf die „Leitlinien der Kreisverwaltung“, wonach diese eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit anstrebe. Diesem Leitsatz folge die Verwaltungsleitung in keinem Fall. Spätestens seit der Stilllegung des Kranwagens durch den TÜV hätte gehandelt werden müssen. Das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrangehörigen werde durch derartige nicht nachvollziehbare Entscheidungen nicht unterstützt. Seiner Fraktion liegen Unterlagen der Gemeindefeuerwehr über den bisherigen Einsatz des Kranwagens vor. Das Kostenargument ziehe hier überhaupt nicht, da nach den ihnen vorliegenden Unterlagen der Einsatz des kreiseigenen Kranwagens jeden Kreisbürger mit ca. 10 bis 15 % pro Jahr belaste. Viele Detailfragen, wie z. B. Einsatzgebiete der Kranwagen unter Berücksichtigung der Einsatzbereiche der Feuerwehren, Stellungnahme der Aufsichtsbehörde für die Vorhaltung von Atemschutzmasken in Verbindung mit der Ausbildung des Personals beim Einsatz des Kranwagens, versicherungsrechtliche Fragen, Kostenübersichten und Übersichten über Gebühreneinnahmen, zukünftige Kosten der Ausbildung u. a. m. seien nicht geklärt bzw. überhaupt nicht angesprochen worden. Zusammenfassend werde seine Fraktion die Ersatzbeschaffung eines Krans durch den Kreis anstreben. Landrat Rosenke erwidert darauf hin direkt, dass seine Erachtens die ehrenamtliche Einstellung der Feuerwehrangehörigen im Falle der Zusammenarbeit mit Privatfirmen beim Einsatz von Kranwagen nicht leiden werde. Die notwendige Zusammenarbeit sei keine Einbahnstraße. Sein Sinnen und Trachten war es, den Auftrag des Kreistages auszuführen. Er weist im übrigen darauf hin, dass in den vergangenen Monaten seit der Stilllegung des kreiseigenen Krans die Einsatzregelung der privaten Kräne durch den Kreisbrandmeister vorbereitet und geregelt worden sei. Alle Eventualtatbestände, wie z. B. der Einsatz von Atemschutzgeräten, wären und seien nicht berücksichtigungsfähig. SPD-Kreistagsmitglied Hergarten ist der Auffassung, dass für die Menschenrettung die Freiwillige Feuerwehr ausschließlich zuständig sei. Im öffentlichen Interesse dürfe diese Aufgabe nicht auf Privatfirmen verlagert und auf Zufälligkeiten aufgebaut werden. Die Eigenverantwortlichkeit der Freiwilligen Feuerwehren sollte nicht untergraben werden. Selbst wenn der Rettungsdienst durch die Anschaffung eines kreiseigenen Kranwagens teurer würde, sollte sich der Kreis zum Wohle der Bevölkerung diesen etwas luxuriöseren und kostenintensiveren Rettungsdienst weiterhin leisten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der kreiseigene Kranwagen sozusagen ein Kind der kommunalen Neugliederung sei. Das überhaupt ein kreiseigener Kranwagen angeschafft wurde, sei eine Entscheidung des alten Kreistages Schleiden gewesen. Es sei aber nun mal Fakt, dass dieser kreiseigene Kranwagen nicht mehr einsetzbar und nutzbar sei. Der Kreisausschuss und der Kreistag hätten dem Landrat konkrete Aufträge erteilt, einen Lösungsvorschlag für die Zukunft zu erarbeiten. Diesen Auftrag habe der Landrat erfüllt. Das Ergebnis sei der Verwaltungsergänzung zu entnehmen. Es sei natürlich leicht, hinterher an allen Lösungsvorschlägen Kritik zu üben. Durch den geplanten Einsatz von privaten Kranwagen sei keine schlechtere Versorgung der Bevölkerung zu befürchten. Die Freiwilligen Feuerwehren des Kreises, hier insbesondere der Gemeindefeuerwehrverband Kall, hätten in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet. Die Sachlage habe sich aber nun mal verändert. Die Angebote der Privatfirmen lägen auf dem Tisch und sollten genutzt werden. Unabdingbare Voraussetzung dafür sei aber auch, dass die gesamten feuerwehrtaktischen Maßnahmen, insbesondere die Alarmund Einsatzpläne, geändert und überarbeitet werden müssten. Dies gehe vielleicht nicht von heute auf morgen, müsse aber – so weit noch nicht geschehen – unverzüglich in Angriff genommen werden. Zusammenfassend werde seine Fraktion unter Berücksichtigung der geänderten Voraussetzungen der Ersatzbeschaffung eines kreiseigenen Kranwagens nicht zustimmen. Zu dem Antrag der UWV-Fraktion hinsichtlich der probeweisen Lösung bemerkt Herr Reidt, dass dieser nicht unterstützt werden könne. Eine Entscheidung müsse hier und heute getroffen werden, zumal die Feuerwehrangehörigen aus allen Kommunen ausgebildet und geschult, Einsatzpläne pp. erarbeitet werden müssten. Kreistagsmitglied Grutke (B 90/Grüne) bemängelt, dass die konzeptionellen Darstellungen der CDU-Fraktion der Verwaltungsergänzung und auch dem Vorschlag der Verwaltungsleitung nicht zu entnehmen seien. Die seines Erachtens notwendigen Abwägungen, Kosten- und Einnahmeübersichten und ein schlüssiges Konzept würden fehlen. Im Namen seiner Fraktion schlage er vor, diese notwendigen Angaben bis zur Sitzung des Kreistages am 18.09.2002 nachzuholen und eine Entscheidung bis dahin zu vertagen. Seine Fraktion werde an der Abstimmung nicht teilnehmen. SPD-Kreistagsmitglied Hauptmann bemängelt, dass nicht zu erkennen sei, ob und wie die Feuerwehren des Kreises und der Kreisbrandmeister zu diesem Problem gehört worden seien. Landrat Rosenke erwidert darauf hin direkt, dass der Kreisbrandmeister sehr wohl gehört und in die Entscheidungsfindung eingebunden worden sei. FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf stellt fest, dass ihn die bisherige Diskussion in seiner Entscheidung unsicher gemacht habe. Der Vorschlag der Verwaltung, zukünftig Kranwagen von Privatfirmen einzusetzen, gewährleiste aus seiner Sicht auch durch den Einsatz von Firmen aus dem südlichen Bereich des Kreises eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. An den Landrat gerichtet bittet er in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister um Beantwortung der Frage, ob das gesetzlich notwendige und vorgeschriebene Sicherheitsniveau beim Einsatz von privaten Kranwagen in gleicher Weise gewährleistet sei, wie durch den Einsatz eines kreiseigenen Kranwagens. Landrat Rosenke beantwortet diese Frage eindeutig mit “ja“. Fraktionsvorsitzende Dr. Danninger (B 90/Grüne) beantragt, eine Entscheidung zu vertagen. Ein schlüssiges Konzept sei nicht erkennbar, die Angaben der Verwaltung seien unzureichend. Die Kritik der Freiwilligen Feuerwehr sei nicht berücksichtigt worden. Beim Einsatz von privaten Kranwagen sei eine Standardverschlechterung zu befürchten. Ihre Fraktion erkenne sehr wohl marginale Abweichungen von dem bisherigen Rettungs- und Bergungskonzept des Kreises und somit eine Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung. Im übrigen befürchte sie Koordinierungsschwierigkeiten zwischen den Feuerwehren und den Privatfirmen, wobei dies nicht an den Feuerwehren liege, sondern an der Koordinierung bzw. an der koordinierenden Stelle. Auf diese Aussagen der Fraktion B 90/Grüne antwortet Landrat Rosenke direkt, dass durch den geplanten Einsatz von Privatfirmen mit der Freiwilligen Feuerwehr auch zukünftig keine schlechtere Versorgung der Bevölkerung zu befürchten sei. Hinsichtlich der fehlenden Unterlagen weist er nochmals darauf hin, dass diese ihm erst am 29. und 30.08.2002 per Fax zugegangen seien. Die Schreiben der Firma ASW und der Firma Kurth würden dem Protokoll als Anlagen 1 und 2 beigefügt. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt darauf hin ebenfalls, eine Entscheidung zu vertagen. Landrat Rosenke fragt darauf hin, ob die beantragte Vertagung mit einem Auftrag verbunden sei. Bis zur nächsten Kreistagssitzung können unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung und den nunmehr vorliegenden schriftlichen Angeboten der Privatfirmen keine weiteren Angaben seitens der Verwaltung gemacht werden. Landrat Rosenke verliest die oben zitierten Schreiben der Firma ASW und der Firma Kurth und weist ergänzend darauf hin, dass alle Privatfirmen ihr Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben hätten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt spricht sich gegen eine Vertagung aus. SPD-Fraktinsvorsitzender Hürten beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung, der um 20.30 Uhr stattgegeben wird. Um 20.37 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten spricht sich ebenfalls gegen eine Vertagung aus. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Vertagungsantrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen bei einigen Ja-Stimmen und Enthaltungen Damit ist der Antrag auf Vertagung der Entscheidung abgelehnt. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt daraufhin, über die Ersatzbeschaffung eines Kranwagens geheim abzustimmen. SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten beantragt, die Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung zu entsperren und einen kreiseigenen Kranwagen zu beschaffen. Unter Hinweis auf den Antrag seines Fraktionsvorsitzenden auf geheime Abstimmung fasst CDU-Kreistagsmitglied Kolvenbach den Beschlussvorschlag seiner Fraktion nochmals wie folgt zusammen: 1. Der Kreistag sieht keine Notwendigkeit zu einer Ersatzbeschaffung eines Kranwagens und zu einer Entsperrung der bei Haushaltsstelle 1 300 98200 veranschlagten Haushaltsmittel. 2. Der Kreistag nimmt die Stellungnahmen des Landrates gemäß der Verwaltungsergänzung vom 05.08.2002 (Z 1/A 11/2002) und die ergänzenden Erläuterungen in der heutigen Sitzung zustimmend zur Kenntnis. 3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, unverzüglich ein Gesamtkonzept zu möglichen Einsätzen eines Kranwagens von Privatfirmen (Einsatz- und Alarmpläne) zu erstellen und dieses dem Kreistag in seiner geplanten Sitzung am 19.12.2002 bekannt zu geben. Der Landrat stellt diesen Antrag zur geheimen Abstimmung. Auf Aufforderung des Landrats bestimmen die Fraktionen folgende Kreistagsmitglieder zu Stimmzählern: Herr Kolvenbach (CDU) Herr Reiff (FDP) Herr Grutke (B 90/Grüne) Herr Kurt Pesch (UWV) Trotz Nachfrage des Vorsitzenden verzichtet die SPD-Fraktion auf die Benennung eines Stimmzählers. Den Stimmzählern werden vorbereitete Stimmzettel ausgehändigt. Nach Durchführung der geheimen Abstimmung händigen die Stimmzähler dem Vorsitzenden das Ergebnis aus, das vom Landrat verlesen wird und wie folgt lautet: Abgegebene Stimmen: 41 Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 12 Enthaltungen: 3 Damit stimmt der Kreistag dem vorstehenden Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zu. Eine Entsperrung des Haushaltsansatzes und die Ersatzbeschaffung eines kreiseigenen Kranwagens werden abgelehnt.