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Kreis Euskirchen
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Bevor Landrat Rosenke die Gründe für eine Ersatzbeschaffung bzw. Nichtbeschaffung eines
Kranwagens dem Kreistag darlegt, bedankt er sich bei den anwesenden
Feuerwehrangehörigen für ihren hervorragenden Einsatz bei den Überschwemmungen,
insbesondere im Euskirchener und Mechernicher Raum. Das schnelle Eingreifen sei bei der
Bevölkerung sehr positiv angekommen. Im Namen des Kreistages spreche er allen
Feuerwehrangehörigen ein Lob aus.
Zur beantragten Ersatzbeschaffung des Kranwagens verweist er zum Anfang seiner
Ausführungen auf die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses, wonach er
durch den Kreisausschuss am 19.09.2002 beauftragt worden sei, hinsichtlich der
Beschaffung und des Einsatzes von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten auch zu überlegen,
beim Einsatz eines Kranwagens private Eigentümer heranzuziehen. Unter Berücksichtigung
der angespannten finanziellen Haushaltslage sollten kostengünstigere, aber der Sache
gerechte Lösungen, gesucht werden. Des Weiteren waren in der Sitzung des Kreistages am
18.12.2001 im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Entwurf für das Jahr 2002 die
veranschlagten Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrkranes gesperrt
worden. Diese Haushaltsmittel sollten erst dann durch einen gesonderten Beschluss des
Kreisausschusses freigegeben werden, wenn mit den Bürgermeistern der Gemeinden und
Städte des Kreises die grundsätzliche Frage der Ersatzbeschaffung des Feuerwehrkranes
oder auch eine Alternativlösung geklärt ist.
In Ausführung dieser Beschlusslage des Kreistages sei es seine Pflicht gewesen, mit den
Chefs der Feuerwehren, nämlich den Bürgermeistern, zu reden. Dieses komplexe Thema
bedurfte naturgemäß einer gewissen Beratungszeit, um eine einheitliche Meinungsbildung
innerhalb und außerhalb der Verwaltung herbeiführen zu können. Hätte er dem Wunsch der
SPD-Fraktion auf Neuanschaffung eines Kranwagens ohne gewissenhafte Prüfung und
nachprüfbarer Entscheidungsfindung entsprochen, wäre mit erheblichen Protesten zu
rechnen gewesen. So oder so sei es unmöglich gewesen, es allen recht zu machen. Die von
ihm in der Verwaltungsergänzung vom 05.08.2002 (Z 1/A 11/2002) vorgeschlagene
Sachentscheidung, auf eine Ersatzbeschaffung des Kranwagens zu verzichten, sei aus
seiner Sicht nunmehr die allein richtige Entscheidung. Seine Absicht, die Mittel für die
Ersatzbeschaffung des Kranwagens nicht zu entsperren, also auf eine Neuanschaffung zu
verzichten, und dies dem Kreistag vorzuschlagen, sei im übrigen in der
Bürgermeisterkonferenz auf Zustimmung gestoßen. Eine Dringlichkeitsentscheidung sei
nicht mehr möglich gewesen. Abhängig von der Tatsache, dass der alte in Kall stationierte
Kranwagen des Kreises wegen erheblicher technischer Mängel in den letzten Monaten nicht
mehr einsetzbar gewesen sei, bestand jetzt schon die Möglichkeit, jederzeit auf einen
Kranwagen von Privatfirmen zurückzugreifen.
Bei der Entscheidung für oder gegen die Neuanschaffung eines Kranwagens habe er sich
auch von der Tatsache leiten lassen, dass die Ausrüstung der Feuerwehr in technischer
Hinsicht mit Fahrzeugen, Hebekissen und technischer Sonderausstattung für die Rettung
und Bergung von Menschen, Tieren und Sachen im Kreis Euskirchen als gut und
ausreichend zu bezeichnen sei. Die in der Vergangenheit gefassten einstimmigen
Beschlüsse aller Ratsvertretungen in den Kommunen des Kreises bei Neubeschaffungen für
die Feuerwehr seien ein Signal für die vorhandene große Unterstützung der Belange der
Feuerwehren. Das der Verwaltungsergänzung beigefügte Angebot der Firma ASW TruckService aus Weilerswist sei bemerkenswert; dies gelte insbesondere für die kostenlosen
Übungsmöglichkeiten. Mit Fax vom 29.08.2002 habe die Firma nochmals bestätigt, dass die
Angaben in der Verwaltungsergänzung hinsichtlich der Angebotsleistungen korrekt seien.
Auch andere Firmen, wie z. B. die Firma Salgert aus Euskirchen, die Firma Schorn aus
Mechernich, die Firma Kurth aus Nettersheim-Tondorf und die Firma Maul aus Mechernich
bieten den Einsatz von Kranwagen auf vergleichbarer Ebene an. Primär wichtig sei die
Rettung von Menschenleben. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Angebote der
Privatfirmen aus dem Kreis Euskirchen sei diese wichtigste Erstmaßnahme gewährleistet.
Ihm sei durchaus bewusst, dass nicht alle Feuerwehrangehörigen, insbesondere aus dem
Gemeindebereich Kall, seinen Vorschlag unterstützen. Die Zusatzausbildung der
Feuerwehrleute aus dem Gemeindebereich Kall sei aber nicht vergebens gewesen, da in
Zusammenarbeit mit den Privatfirmen dieses Wissen und Können auch zukünftig jederzeit
abgerufen werden könne. Es sei nun einmal Fakt, dass in keinem Kreis des Landes
Nordrhein-Westfalen bei Freiwilligen Feuerwehren ein Kranwagen zu Rettungs- und
Bergungsmaßnahmen vorgehalten werde. Es müsse möglich sein, dass die Freiwilligen
Feuerwehren mit den Privatfirmen Hand in Hand zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger
des Kreises tätig werden.
Kreistagsmitglied Uwe Schmitz erläutert in seiner Stellungnahme, warum die SPD-Fraktion
hinsichtlich der Ersatzbeschaffung eines Kranwagens die heutige Sitzung des Kreistages
beantragt habe. Insbesondere bemängelt er, dass Informationen zu diesem Thema der
örtlichen Presse zu entnehmen gewesen und von den örtlichen Feuerwehren an seine
Fraktion herangetragen worden, keinerlei Informationen aber vom Landrat in den dafür
zuständigen politischen Gremien auch seiner Fraktion zugänglich gemacht worden seien. Es
sei schon sehr verwunderlich, dass der Landrat in der heutigen Sitzung gleichwertige
Angebote von mehreren Firmen erwähne, die in der Zusatzvorlage der Verwaltung nicht
erwähnt seien. Für seine Fraktion und ihn sei es auch nicht nachvollziehbar, dass der
Landrat die Bürgermeisterkonferenz mit dem Problem der Ersatzbeschaffung des
Kranwagens befasst habe, zumal diese keine Entscheidung treffen könne. Dies könne nun
einmal nur der Kreistag.
In seiner weiteren Stellungnahme geht Herr Schmitz auf den Inhalt der
Verwaltungsergänzung und hier insbesondere auf das Abstimmungsergebnis mit der Firma
ASW und die Auswertung des neuen Angebotes (siehe Seite 2 der Verwaltungsergänzung)
ein. Er bezweifele z. B. die Angaben der Firma, wonach verfügbare Kräne innerhalb von 15
Minuten nach einer Alarmierung ausrücken könnten. Nach seiner Meinung müsste
mindestens mit einer halben Stunde gerechnet werden. Des Weiteren vermisse seine
Fraktion genauere Kalkulationsgrundlagen, wie z. B. die Kosten für den Einsatz eines mit
2 Personen besetzten Krans in Höhe von 150 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Stunde
berechnet worden seien. Es sei nicht zu erkennen, ob sich der Einsatz eines Kranwagens für
den Kreis rechne. Vermisst werde im übrigen der Abschluss eines Vertrages, was ja
offensichtlich nicht vorgesehen sei. Ein ganz großes Problem sehe seine Fraktion in dem
Angebot der angeblich unentgeltlichen Übungsmöglichkeiten der Feuerwehrangehörigen auf
dem Gelände der Firma. Bisher seien nur die Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Kall für
den Einsatz des Kranwagens ausgebildet und fortlaufend geschult worden. Wie dies
zukünftig geregelt werden solle, sei ihm vollkommen unverständlich. Nach dem Konzept der
Verwaltung sollen zukünftig die Feuerwehrangehörigen aus 11 Kommunen des Kreises mit
den Privatfirmen eingesetzt werden. Dies bedeute doch auch, dass Feuerwehrangehörige
aus 11 Kommunen ausgebildet und fortlaufend geschult werden müssten. Aussagen dazu
enthalte die Verwaltungsergänzung überhaupt nicht. Des Weiteren sei nicht geklärt, wie
zukünftig der Einsatz auf der Mülldeponie geregelt werden soll und wie z. B. der Einsatz der
privaten Kranwagen, die ja keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können, zukünftig
geregelt werden soll (Begleitung durch die Polizei?)
Seine Fraktion vermisse abschließend eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters Crespin
und des Gemeindebrandmeisters Heinen aus Kall zu dem vorgesehenen Einsatz der
Privatkräne, deren technische Ausrüstung etc. Seiner Fraktion liege ein Schreiben des
Gemeindebrandmeisters Heinen vor, wonach dieser mit der jetzt vorgesehenen Lösung nicht
einverstanden sei und er erhebliche Bedenken anmelde. In dem Lösungsvorschlag der
Verwaltung sehe seine Fraktion marginale Abweichungen von dem bisherigen Rettungs- und
Einsatzkonzept des Kreises. Die SPD-Fraktion erhoffe sich heute eine einmütige
Entscheidung des Kreistages, den Haushaltssperrvermerk aufzuheben und einen neuen
Kranwagen zu beschaffen.
Landrat Rosenke erwidert direkt darauf, dass z. B. die Ausrückzeit des Kranes nach
Auskunft der Leitstelle zurzeit 10 Minuten nach Alarmierung betrage. Das Angebot der Firma
ASW hinsichtlich des kostenlosen Einsatzes eines Kranwagens zur Menschenrettung, nicht
zur Bergung, sei nochmals bestätigt worden. Die Privatfirmen aus dem Kreis seien zu
Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ebenso in der Lage wie die Feuerwehr, da dort auch
Feuerwehrleute beschäftigt seien. Das südliche Kreisgebiet werde durch das Angebot der
Privatfirmen auch zukünftig abgedeckt. Er gehe davon aus, dass es bei der Zusammenarbeit
zwischen den Privatfirmen und der Feuerwehr keine Probleme geben werde.
CDU-Kreistagsmitglied Weiler erklärt, dass sich nach seiner Meinung der Einsatz des
kreiseigenen Kranwagens bewährt habe. Er werde für eine Neuanschaffung eines
Kranwagens plädieren.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist der Auffassung, dass nunmehr alle Fakten auf dem
Tisch lägen. Er beanstandet die unglückliche Informationspolitik der Verwaltungsleitung in
der Vergangenheit, die auch heute wieder zu Tage getreten sei. Bei der Rettung von
Menschen könne und dürfe es keine Verweigerung geben, egal ob von Privatfirmen oder von
Feuerwehrangehörigen. Es gebe 5 oder 6 Firmen im Kreis Euskirchen mit Kranwagen. Unter
Hinweis auf die Verwaltungsergänzung sei die Versorgung der Bevölkerung des Kreises
offensichtlich gewährleistet. Wenn die darin enthaltenen Angaben stimmen und auch alle
anderen Kreise in Nordrhein-Westfalen keinen eigenen Kranwagen beschafft haben, sollte
der Kreis Euskirchen sich diesen Sonderweg ersparen.
Seine Fraktion schlage vor, das Verfahren aus den letzten Monaten beizubehalten, wonach
ja auch jetzt schon die vorhandenen Kranwagen der Privatfirmen im Notfall eingesetzt hätten
werden können. Dieses Verfahren sollte ein weiteres Jahr ausprobiert werden. Dann sollte
der Kreistag eine endgültige Entscheidung treffen. Seine Fraktion schlage diesen Testlauf
als Kompromiss vor.
SPD-Kreistagsmitglied Uwe Schmitz antwortet auf den Vorschlag der UWV-Fraktion, dass
seine Fraktion diesen Vorschlag nicht mittragen könne. Unter Hinweis auf seine vorherigen
Ausführungen betrachte er das Angebot der Firma ASW als nicht akzeptabel und
ausreichend, da wichtige Informationen fehlen. Die Entscheidung des Kreistages, ob ein
neuer Kranwagen beschafft werden sollte oder nicht, sollte aus Gründen der Rechtsklarheit
nicht verschoben werden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten verweist auf die „Leitlinien der Kreisverwaltung“, wonach
diese eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit anstrebe. Diesem Leitsatz
folge die Verwaltungsleitung in keinem Fall. Spätestens seit der Stilllegung des Kranwagens
durch den TÜV hätte gehandelt werden müssen. Das ehrenamtliche Engagement der
Feuerwehrangehörigen werde durch derartige nicht nachvollziehbare Entscheidungen nicht
unterstützt.
Seiner Fraktion liegen Unterlagen der Gemeindefeuerwehr über den bisherigen Einsatz des
Kranwagens vor. Das Kostenargument ziehe hier überhaupt nicht, da nach den ihnen
vorliegenden Unterlagen der Einsatz des kreiseigenen Kranwagens jeden Kreisbürger mit
ca. 10 bis 15 % pro Jahr belaste. Viele Detailfragen, wie z. B. Einsatzgebiete der Kranwagen
unter Berücksichtigung der Einsatzbereiche der Feuerwehren, Stellungnahme der
Aufsichtsbehörde für die Vorhaltung von Atemschutzmasken in Verbindung mit der
Ausbildung des Personals beim Einsatz des Kranwagens, versicherungsrechtliche Fragen,
Kostenübersichten und Übersichten über Gebühreneinnahmen, zukünftige Kosten der
Ausbildung u. a. m. seien nicht geklärt bzw. überhaupt nicht angesprochen worden.
Zusammenfassend werde seine Fraktion die Ersatzbeschaffung eines Krans durch den Kreis
anstreben.
Landrat Rosenke erwidert darauf hin direkt, dass seine Erachtens die ehrenamtliche
Einstellung der Feuerwehrangehörigen im Falle der Zusammenarbeit mit Privatfirmen beim
Einsatz von Kranwagen nicht leiden werde. Die notwendige Zusammenarbeit sei keine
Einbahnstraße. Sein Sinnen und Trachten war es, den Auftrag des Kreistages auszuführen.
Er weist im übrigen darauf hin, dass in den vergangenen Monaten seit der Stilllegung des
kreiseigenen Krans die Einsatzregelung der privaten Kräne durch den Kreisbrandmeister
vorbereitet und geregelt worden sei. Alle Eventualtatbestände, wie z. B. der Einsatz von
Atemschutzgeräten, wären und seien nicht berücksichtigungsfähig.
SPD-Kreistagsmitglied Hergarten ist der Auffassung, dass für die Menschenrettung die
Freiwillige Feuerwehr ausschließlich zuständig sei. Im öffentlichen Interesse dürfe diese
Aufgabe nicht auf Privatfirmen verlagert und auf Zufälligkeiten aufgebaut werden. Die
Eigenverantwortlichkeit der Freiwilligen Feuerwehren sollte nicht untergraben werden. Selbst
wenn der Rettungsdienst durch die Anschaffung eines kreiseigenen Kranwagens teurer
würde, sollte sich der Kreis zum Wohle der Bevölkerung diesen etwas luxuriöseren und
kostenintensiveren Rettungsdienst weiterhin leisten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der
kreiseigene Kranwagen sozusagen ein Kind der kommunalen Neugliederung sei. Das
überhaupt ein kreiseigener Kranwagen angeschafft wurde, sei eine Entscheidung des alten
Kreistages Schleiden gewesen. Es sei aber nun mal Fakt, dass dieser kreiseigene
Kranwagen nicht mehr einsetzbar und nutzbar sei. Der Kreisausschuss und der Kreistag
hätten dem Landrat konkrete Aufträge erteilt, einen Lösungsvorschlag für die Zukunft zu
erarbeiten. Diesen Auftrag habe der Landrat erfüllt. Das Ergebnis sei der
Verwaltungsergänzung zu entnehmen. Es sei natürlich leicht, hinterher an allen
Lösungsvorschlägen Kritik zu üben.
Durch den geplanten Einsatz von privaten Kranwagen sei keine schlechtere Versorgung der
Bevölkerung zu befürchten. Die Freiwilligen Feuerwehren des Kreises, hier insbesondere der
Gemeindefeuerwehrverband Kall, hätten in der Vergangenheit hervorragende Arbeit
geleistet. Die Sachlage habe sich aber nun mal verändert. Die Angebote der Privatfirmen
lägen auf dem Tisch und sollten genutzt werden. Unabdingbare Voraussetzung dafür sei
aber auch, dass die gesamten feuerwehrtaktischen Maßnahmen, insbesondere die Alarmund Einsatzpläne, geändert und überarbeitet werden müssten. Dies gehe vielleicht nicht von
heute auf morgen, müsse aber – so weit noch nicht geschehen – unverzüglich in Angriff
genommen werden.
Zusammenfassend werde seine Fraktion unter Berücksichtigung der geänderten
Voraussetzungen der Ersatzbeschaffung eines kreiseigenen Kranwagens nicht zustimmen.
Zu dem Antrag der UWV-Fraktion hinsichtlich der probeweisen Lösung bemerkt Herr Reidt,
dass dieser nicht unterstützt werden könne. Eine Entscheidung müsse hier und heute
getroffen werden, zumal die Feuerwehrangehörigen aus allen Kommunen ausgebildet und
geschult, Einsatzpläne pp. erarbeitet werden müssten.
Kreistagsmitglied Grutke (B 90/Grüne) bemängelt, dass die konzeptionellen Darstellungen
der CDU-Fraktion der Verwaltungsergänzung und auch dem Vorschlag der
Verwaltungsleitung nicht zu entnehmen seien. Die seines Erachtens notwendigen
Abwägungen, Kosten- und Einnahmeübersichten und ein schlüssiges Konzept würden
fehlen. Im Namen seiner Fraktion schlage er vor, diese notwendigen Angaben bis zur
Sitzung des Kreistages am 18.09.2002 nachzuholen und eine Entscheidung bis dahin zu
vertagen. Seine Fraktion werde an der Abstimmung nicht teilnehmen.
SPD-Kreistagsmitglied Hauptmann bemängelt, dass nicht zu erkennen sei, ob und wie die
Feuerwehren des Kreises und der Kreisbrandmeister zu diesem Problem gehört worden
seien.
Landrat Rosenke erwidert darauf hin direkt, dass der Kreisbrandmeister sehr wohl gehört
und in die Entscheidungsfindung eingebunden worden sei.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf stellt fest, dass ihn die bisherige Diskussion in seiner
Entscheidung unsicher gemacht habe. Der Vorschlag der Verwaltung, zukünftig Kranwagen
von Privatfirmen einzusetzen, gewährleiste aus seiner Sicht auch durch den Einsatz von
Firmen aus dem südlichen Bereich des Kreises eine flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung. An den Landrat gerichtet bittet er in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister
um Beantwortung der Frage, ob das gesetzlich notwendige und vorgeschriebene
Sicherheitsniveau beim Einsatz von privaten Kranwagen in gleicher Weise gewährleistet sei,
wie durch den Einsatz eines kreiseigenen Kranwagens.
Landrat Rosenke beantwortet diese Frage eindeutig mit “ja“.
Fraktionsvorsitzende Dr. Danninger (B 90/Grüne) beantragt, eine Entscheidung zu vertagen.
Ein schlüssiges Konzept sei nicht erkennbar, die Angaben der Verwaltung seien
unzureichend. Die Kritik der Freiwilligen Feuerwehr sei nicht berücksichtigt worden. Beim
Einsatz von privaten Kranwagen sei eine Standardverschlechterung zu befürchten. Ihre
Fraktion erkenne sehr wohl marginale Abweichungen von dem bisherigen Rettungs- und
Bergungskonzept des Kreises und somit eine Verschlechterung der Versorgung der
Bevölkerung. Im übrigen befürchte sie Koordinierungsschwierigkeiten zwischen den
Feuerwehren und den Privatfirmen, wobei dies nicht an den Feuerwehren liege, sondern an
der Koordinierung bzw. an der koordinierenden Stelle.
Auf diese Aussagen der Fraktion B 90/Grüne antwortet Landrat Rosenke direkt, dass durch
den geplanten Einsatz von Privatfirmen mit der Freiwilligen Feuerwehr auch zukünftig keine
schlechtere Versorgung der Bevölkerung zu befürchten sei. Hinsichtlich der fehlenden
Unterlagen weist er nochmals darauf hin, dass diese ihm erst am 29. und 30.08.2002 per
Fax zugegangen seien. Die Schreiben der Firma ASW und der Firma Kurth würden dem
Protokoll als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt darauf hin ebenfalls, eine Entscheidung zu
vertagen.
Landrat Rosenke fragt darauf hin, ob die beantragte Vertagung mit einem Auftrag verbunden
sei. Bis zur nächsten Kreistagssitzung können unter Berücksichtigung der
Verwaltungsergänzung und den nunmehr vorliegenden schriftlichen Angeboten der
Privatfirmen keine weiteren Angaben seitens der Verwaltung gemacht werden. Landrat
Rosenke verliest die oben zitierten Schreiben der Firma ASW und der Firma Kurth und weist
ergänzend darauf hin, dass alle Privatfirmen ihr Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben
hätten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt spricht sich gegen eine Vertagung aus.
SPD-Fraktinsvorsitzender Hürten beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung, der um
20.30 Uhr stattgegeben wird.
Um 20.37 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten spricht sich ebenfalls gegen eine Vertagung aus.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Vertagungsantrag
zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
bei einigen Ja-Stimmen
und Enthaltungen
Damit ist der Antrag auf Vertagung der Entscheidung abgelehnt.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt daraufhin, über die Ersatzbeschaffung eines
Kranwagens geheim abzustimmen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten beantragt, die Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung
zu entsperren und einen kreiseigenen Kranwagen zu beschaffen.
Unter Hinweis auf den Antrag seines Fraktionsvorsitzenden auf geheime Abstimmung fasst
CDU-Kreistagsmitglied Kolvenbach den Beschlussvorschlag seiner Fraktion nochmals wie
folgt zusammen:
1.
Der Kreistag sieht keine Notwendigkeit zu einer Ersatzbeschaffung eines Kranwagens
und zu einer Entsperrung der bei Haushaltsstelle 1 300 98200 veranschlagten
Haushaltsmittel.
2.
Der Kreistag nimmt die Stellungnahmen des Landrates gemäß der
Verwaltungsergänzung vom 05.08.2002 (Z 1/A 11/2002) und die ergänzenden
Erläuterungen in der heutigen Sitzung zustimmend zur Kenntnis.
3.
Der Kreistag beauftragt den Landrat, unverzüglich ein Gesamtkonzept zu möglichen
Einsätzen eines Kranwagens von Privatfirmen (Einsatz- und Alarmpläne) zu erstellen
und dieses dem Kreistag in seiner geplanten Sitzung am 19.12.2002 bekannt zu geben.
Der Landrat stellt diesen Antrag zur geheimen Abstimmung. Auf Aufforderung des Landrats
bestimmen die Fraktionen folgende Kreistagsmitglieder zu Stimmzählern:
Herr Kolvenbach (CDU)
Herr Reiff (FDP)
Herr Grutke (B 90/Grüne)
Herr Kurt Pesch (UWV)
Trotz Nachfrage des Vorsitzenden verzichtet die SPD-Fraktion auf die Benennung eines
Stimmzählers.
Den Stimmzählern werden vorbereitete Stimmzettel ausgehändigt.
Nach Durchführung der geheimen Abstimmung händigen die Stimmzähler dem Vorsitzenden
das Ergebnis aus, das vom Landrat verlesen wird und wie folgt lautet:
Abgegebene Stimmen:
41
Ja-Stimmen:
26
Nein-Stimmen:
12
Enthaltungen:
3
Damit stimmt der Kreistag dem vorstehenden Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zu. Eine
Entsperrung des Haushaltsansatzes und die Ersatzbeschaffung eines kreiseigenen
Kranwagens werden abgelehnt.