Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
10.05.12, 06:35
Aktualisiert
10.05.12, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.03.2012
22
Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse;
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (68/2012)
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 169, E. - Friesheim,
Kindergarten Bolzengasse, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Die V68/2012 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)