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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
10.05.12, 06:35
Aktualisiert
10.05.12, 06:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse;
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.03.2012 22 Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (68/2012) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V68/2012 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)