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Beschlusstext (Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
10.05.12, 06:35
Aktualisiert
10.05.12, 06:35
Beschlusstext (Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.03.2012 23 Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367 (452/2011) Der Ausschuss für Statentwicklung beschließt die Eintragung des Liblarer Mühlengrabens von seiner Abzweigung vom Swistbach bis hin zur Einmündung in den Erftmühlenbach vor dem Gebäudekomplex der Zentralkläranlage der Stadt Erftstadt in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt Teil A. Die STV Frau NeisseHommelsheim bat darum die als Anlage 2 (nichtöffentlicher Teil) Rheinisches Amt für Denkmalpflege jedem Anlieger zu kommen zu lassen. Der BM sagte zu, diese ergänzende Stellungnahme jedem Eintragungsbescheid beizufügen. 11 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)