Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
10.05.12, 06:35
Aktualisiert
10.05.12, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.03.2012
23
Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd.
DL - Nr. 367 (452/2011)
Der Ausschuss für Statentwicklung beschließt die Eintragung des Liblarer Mühlengrabens
von seiner Abzweigung vom Swistbach bis hin zur Einmündung in den Erftmühlenbach vor
dem Gebäudekomplex der Zentralkläranlage der Stadt Erftstadt in die Denkmalliste der Stadt
Erftstadt Teil A. Die STV Frau NeisseHommelsheim bat darum die als Anlage 2
(nichtöffentlicher Teil) Rheinisches Amt für Denkmalpflege jedem Anlieger zu kommen zu
lassen. Der BM sagte zu, diese ergänzende Stellungnahme jedem Eintragungsbescheid
beizufügen.
11 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)