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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
hier:   Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
hier:   Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
hier:   Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
hier:   Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
hier:   Einleitung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 11/2009 19.03.2009 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 - TOP 5 - beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“, wird gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt. Vorlagen-Nr. 11/2009 Seite 2 Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen vor dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 10.02.2009 - TOP 5 - vorberaten. Es wurde vorgeschlagen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass für die Teilfläche westlich der Schevener Straße eine Bebauungstiefe von 23,0 m festgesetzt wird. Der geänderte Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Vorlagen-Nr. 11/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 11/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 11/2009 10.02.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“, wird gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt. Vorlagen-Nr. 11/2009 Seite 5 Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen vor dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.