Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2009
19.03.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“
(„Ergänzungssatzung“)
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
10.02.2009 - TOP 5 - beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen.
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“,
wird gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3
und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat
bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen
in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt.
Vorlagen-Nr. 11/2009
Seite 2
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die
Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der
einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die
Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen vor dessen Neuaufstellung.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der
BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 10.02.2009 - TOP 5 - vorberaten. Es wurde vorgeschlagen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass für die Teilfläche westlich der Schevener Straße eine Bebauungstiefe von 23,0 m festgesetzt wird.
Der geänderte Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Vorlagen-Nr. 11/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 11/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2009
10.02.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“
(„Ergänzungssatzung“)
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen.
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“,
wird gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3
und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat
bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen
in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt.
Vorlagen-Nr. 11/2009
Seite 5
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die
Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der
einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die
Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen vor dessen Neuaufstellung.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der
BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.