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Beschlusstext (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
10.05.12, 06:35
Aktualisiert
10.05.12, 06:35
Beschlusstext (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.03.2012 15 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die Vereinfachte Änderung (71/2012) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs.2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, der 2. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße, vorgebrachten Stellungnahme wird wie folgt entschieden: I.1 Josef und Anneliese Mohlberg, Gertrud van den Wyenberg, Christian Stommel, Heinz Tybussek, Fa. Femo GmbH, Holger Tybussek; Schreiben (Eingang am 30.01.2012) Die Erhöhung der Firsthöhe betrifft ausschließlich das unter Denkmalschutz stehende vorhandene Gebäude (Klosterstraße 20) unmittelbar anschließend an die Klosterstraße. Der Anregung, den bisher nicht symmetrischen Dachstuhl durch Übernahme einer flacheren Dachneigung beizubehalten bzw. symmetrisch auszubauen, insoweit die bisher festgesetzte Firsthöhe nicht zu erhöhen, wird nicht entsprochen. II. Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, soeie in Verbindung mit 33 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße, gem. dem in der Anlage beigefügten Entwurf entsprechend dem unter I. beschlossenen Abwägungsergebnis als Satzung beschlossen. Die V71/2012 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)