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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 10/2009 10.02.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Instandhaltungsrückstellungen für Straßen und Gebäude gemäß der beigefügten überarbeiteten Listen (Anlagen 2 und 3) zu beschließen. Die Festlegung der Reihenfolge für die Instandhaltung der Wirtschaftswege (Prioritätenliste) wird aufgrund von Ortsbesichtigungen in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bauund Umweltausschusses festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses einen Vorschlag für die „Instandhaltungsrückstellung Wirtschaftswege“ zu erarbeiten. Sachdarstellung: In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.12.2008 bzw. in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 07.01.2009 wurde beschlossen, die vorgesehenen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu beraten. Gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Vorlagen-Nr. 10/2009 Seite 2 Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2009 ist auf Seite A 62 eine Übersicht über die vorgesehenen Instandhaltungsrückstellungen für Straßen beigefügt (Anlage 1). Diese Übersicht wurde aufgrund der vorgenommenen Straßenbewertungen erstellt und beinhaltet die Straßen bzw. Gehwege der niedrigsten Bewertungsstufe. Das Kartenmaterial aus dem die Straßenteilstücke ersichtlich sind, welche saniert werden sollen, ist der Übersicht (Anlage 1) beigefügt. In vielen Fällen ist jedoch eine bloße Instandsetzung, die in der Regel auch nur Teilstücke einer Straße bzw. eines Gehweges umfasst, fachlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Deshalb soll in diesen Fällen eine grundlegende Erneuerung stattfinden. Diese grundlegende Erneuerung stellt jedoch eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) dar und ist daher beitragspflichtig. Aufgrund der Beratung in der Ratssitzung am 07.01.2009 hat die Verwaltung die Auflistung der vorgesehenen Instandhaltungsrückstellungen nochmals überarbeitet. Die Maßnahmen, die nach Auffassung der Verwaltung beitragspflichtig sind, da eine grundlegende Erneuerung hier sinnvoller wäre, wurden gesondert aufgelistet. In der beigefügten Liste (Anlage 2) ist in den Spalten „vorgesehene Ausbauart“ und „Beitragspflichtig“ ersichtlich, welche Straßen aus der Liste der Rückstellungen herausgenommen werden sollen. § 36 Abs. 3 GemHVO setzt voraus, dass die „Instandhaltung“ konkret beabsichtigt ist, so dass eine Rückstellung dann nicht möglich ist, wenn statt der Instandsetzung eine Verbesserung beabsichtigt ist. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung nunmehr vor, alle Straßen und Wege, bei denen die Erhebung von Beiträgen nach KAG bzw. Baugesetzbuch vorgeschrieben ist, aus der Übersicht der Instandhaltungsrückstellung herauszunehmen. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen für Straßen reduziert sich dadurch um rd. 635.300,-- €. Diese Reduzierung würde es ermöglichen, die bisher aus Liquiditätsgründen in der Übersicht der Instandhaltungsrückstellungen Gebäude nicht erfasste unterlassene Instandhaltung des Dachs der Hauptschule Kall mit einem Aufwand von rd. 520.000,- € aufzunehmen. Die überarbeitete Liste zu den Instandhaltungsrückstellungen Gebäude ist als Anlage 3 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. In den Entwurf des Haushaltsplanes 2009 wurde für die Instandhaltung von Wirtschaftswegen eine Rückstellung von insgesamt 100.000,00 EUR aufgenommen. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Reihenfolge für die Instandsetzung der Wirtschaftswege aufgrund der Ortsbesichtigung in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses festgelegt wird.