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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 03.12.2003 im Raum 104 des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
TOP 21.2.
Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal
hier: Erweiterungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN zum Antrag 65/2003 der SPD-Fraktion
Kreisausschuss
Kreistag
A 66/2003
03.12.2003
16.12.2003
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 21.1 und 21.2 (A 65/2003 und A 66/2003) zusammen zu behandeln.
Landrat Rosenke nimmt Bezug auf die Info 43/2002 .
Nach aktuellen Informationen ist der Verkauf der Strecke bislang aufgrund eines Zuständigkeitswechsels bei der DB-Netz
nicht ausgeschrieben worden. Zuständig ist nun die Niederlassung Mitte in Frankfurt. Ob und wann die Ausschreibung erfolgt,
konnte von dem zuständigen Mitarbeiter nicht angegeben werden.
Als Mindestzeitraum für die Abwicklung des Verfahrens (Ausschreibung, Stilllegungsantrag und Stilllegungsgenehmigung)
wurde damals ein Zeitraum von 7 bis 8 Monaten genannt. Der
kurzzeitigen Streckenstilllegung des Streckenabschnitts KallHöddelbusch steht zudem das Güterverkehrsrecht der Belgischen Streitkräfte entgegen.
Im übrigen war die Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal Gegenstand der Beratungen über die Stellungnahme des Kreises
Euskirchen zum Nahverkehrsplan des Zweckverbandes VRS.
Die Reaktivierung ist dort im "Zielkonzept des SPNV im Zweckverband VRS" eingestuft und wird vom VRS dementsprechend
vorangetrieben.
So hat der VRS sich ebenso wie der Kreis Euskirchen gegen
die Einstufung der Maßnahme in der "Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW" (IGVP) als disponibel gewandt
und gefordert, die bisher im ÖPNV-Ausbauplan des Landes
enthaltene und damit nach altem Recht indisponible Maßnahme
weiterhin voll umfänglich als indisponibel in die IGVP des Landes aufzunehmen. Das Ministerium für Verkehr, Energie und
Landesplanung (MVEL) hat dies in einem entsprechenden Antwortschreiben an den VRS abgelehnt.
Der Zweckverband VRS wird nun dem Regionalrat bei der Be-
Z1
Z2
-2zirksregierung Köln die Problematik vortragen, damit dieser ggf.
weitere Schritte einleitet.
Die Verwaltung strebt außerdem an, dass die Strecke auch vor
dem Hintergrund der Einrichtung des Nationalparks Eifel zumindest in eine vom Land durchzuführende Bewertung im
Rahmen der integrierten Landesverkehrsplanung des Landes
einbezogen wird. Eine positive Bewertung ist eine Voraussetzung für eine Berücksichtigung im SPNV-Plan, in dem der Umfang der zu fördernden SPNV-Leistungen festgelegt wird.
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren Verhandlungen
mit den zuständigen Gesellschaften der Deutschen Bahn-AG
zur Übernahme der Eisenbahninfrastruktur aufgenommen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) geführt. Die VRS-GmbH als Gesellschaft des
zuständigen SPNV-Zweckverbandes war in diese Gespräche
eingebunden.
Die oben angegebenen Verhandlungen wurden ausgesetzt, als
bekannt wurde, dass ein neues ÖPNV-Gesetz in Kraft treten
würde, das die Fördervoraussetzungen für zu reaktivierende
Strecken ändern würde. Dieses Gesetz ist zum 01.01.2003 in
Kraft getreten. Danach ist nunmehr eine Investitionskostenförderung neben einer Betriebskostenförderung möglich. Allerdings müssen die Betriebskosten aus dem Verfügungsrahmen
des SPNV-Planes finanziert werden, aus dem auch alle bestehenden SPNV-Leistungen finanziert werden. Die Höhe der verfügbaren Mittel wird jährlich neu festgelegt. Dies bedeutet, dass
nach wie vor nur eine jährliche Zusicherung einer Betriebskostenförderung erteilt werden kann. Interessierte EVU und EIU
benötigen jedoch eine Bestellgarantie von 15 bis 20 Jahren.
Darüber hinaus sieht der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes
drastische Kürzungen des SPNV-Leistungsvolumens vor, mit
der Folge, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehende SPNV-Leistungen gekürzt werden müssen. Vor
diesem Hintergrund besteht geringe Hoffnung für die Aufnahme
neuer SPNV-Leistungen in den SPNV-Plan.
Da der finanzielle Rahmen für die Reaktivierung der Strecke
nicht gegeben war und derzeit auch nicht gegeben ist, hatte die
Verwaltung sich dafür eingesetzt, die Strecke Kall-Hellenthal in
den Trassensicherungsvertrag aufzunehmen. Das Land ist dieser Forderung seinerzeit nachgekommen und es erfolgte die
Aufnahme in den Vertrag mit Laufzeit bis zum 31.12.2003.
Eine Fortführung des Vertrages über diesen Zeitpunkt hinaus
wurde im letzten Jahr vor dem Hintergrund der Anmeldung der
Strecke durch den Kreis Euskirchen in den NVP/SPNV des
VRS von der VRS-GmbH gegenüber dem Land gefordert. Diese Forderung ist jedoch abschlägig beschieden worden. Die
VRS-GmbH hat auf Bitten des Kreises unter Hinweis auf die
Bedeutung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal im Zusammenhang mit der Einrichtung des Nationalparks Eifel mit Schreiben
vom 02.12.2003 nochmals um Fortsetzung des Trassensicherungsvertrages gebeten.
-3Aktuell prüft die Verwaltung die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem INTERREG IIIΒ-Projekt MoCO (Mobilität zwischen urbanen Zentren und regionalen fremden Verkehrsgebieten). Gemäß Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom
26.11.2003 könnte anlässlich der Einrichtung des Nationalparks
Eifel eine Beteiligung mit dem thematischen Schwerpunkt
"Nachhaltige Lenkung von Besucherströmen unter Berücksichtigung des ÖPNV" möglich sein. Ziel wäre die Erstellung eines
Verkehrskonzeptes einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die ÖPNV/SPNV-Erschließung des Nationalparks, in die auch die Oleftalbahn einzubeziehen wäre.
In der nun folgenden Diskussion erörtert der Kreisausschuss
kontrovers das Pro und Contra der Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke, der damit zusammenhängenden Finanzierung und Finanzierbarkeit, der Gewährung von Betriebskostenund Investitionskostenzuschüsse durch das Land NordrheinWestfalen, der gesamten Trassensicherung, eines möglichen
Grunderwerbs durch den Kreis Euskirchen u. a. m.
Vom Ergebnis her werden von den im Kreisausschuss vertretenen Fraktionen keine konkreten Anträge über das weitere Verfahren gestellt; auch werden für den Kreistag keine Beschlussempfehlungen abgegeben.
Vielmehr beauftragt der Kreisausschuss einvernehmlich die
Verwaltung, nochmals mit den zuständigen Fachministerien des
Landes NRW direkt Kontakt aufzunehmen, um eine Verlängerung der Trassensicherungsvertrages über den 31.12.2003 hinaus zu erreichen.
Über das Ergebnis soll in der Sitzung des Kreistages am
16.12.2003 berichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung