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Beschlusstext (Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal hier: Erweiterungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag 65/2003 der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal
hier: Erweiterungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag 65/2003 der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal
hier: Erweiterungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag 65/2003 der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal
hier: Erweiterungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag 65/2003 der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 03.12.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 TOP 21.2. Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal hier: Erweiterungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag 65/2003 der SPD-Fraktion Kreisausschuss Kreistag A 66/2003 03.12.2003 16.12.2003 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 21.1 und 21.2 (A 65/2003 und A 66/2003) zusammen zu behandeln. Landrat Rosenke nimmt Bezug auf die Info 43/2002 . Nach aktuellen Informationen ist der Verkauf der Strecke bislang aufgrund eines Zuständigkeitswechsels bei der DB-Netz nicht ausgeschrieben worden. Zuständig ist nun die Niederlassung Mitte in Frankfurt. Ob und wann die Ausschreibung erfolgt, konnte von dem zuständigen Mitarbeiter nicht angegeben werden. Als Mindestzeitraum für die Abwicklung des Verfahrens (Ausschreibung, Stilllegungsantrag und Stilllegungsgenehmigung) wurde damals ein Zeitraum von 7 bis 8 Monaten genannt. Der kurzzeitigen Streckenstilllegung des Streckenabschnitts KallHöddelbusch steht zudem das Güterverkehrsrecht der Belgischen Streitkräfte entgegen. Im übrigen war die Eisenbahnnebenstrecke Kall-Hellenthal Gegenstand der Beratungen über die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Nahverkehrsplan des Zweckverbandes VRS. Die Reaktivierung ist dort im "Zielkonzept des SPNV im Zweckverband VRS" eingestuft und wird vom VRS dementsprechend vorangetrieben. So hat der VRS sich ebenso wie der Kreis Euskirchen gegen die Einstufung der Maßnahme in der "Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes NRW" (IGVP) als disponibel gewandt und gefordert, die bisher im ÖPNV-Ausbauplan des Landes enthaltene und damit nach altem Recht indisponible Maßnahme weiterhin voll umfänglich als indisponibel in die IGVP des Landes aufzunehmen. Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung (MVEL) hat dies in einem entsprechenden Antwortschreiben an den VRS abgelehnt. Der Zweckverband VRS wird nun dem Regionalrat bei der Be- Z1 Z2 -2zirksregierung Köln die Problematik vortragen, damit dieser ggf. weitere Schritte einleitet. Die Verwaltung strebt außerdem an, dass die Strecke auch vor dem Hintergrund der Einrichtung des Nationalparks Eifel zumindest in eine vom Land durchzuführende Bewertung im Rahmen der integrierten Landesverkehrsplanung des Landes einbezogen wird. Eine positive Bewertung ist eine Voraussetzung für eine Berücksichtigung im SPNV-Plan, in dem der Umfang der zu fördernden SPNV-Leistungen festgelegt wird. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren Verhandlungen mit den zuständigen Gesellschaften der Deutschen Bahn-AG zur Übernahme der Eisenbahninfrastruktur aufgenommen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) geführt. Die VRS-GmbH als Gesellschaft des zuständigen SPNV-Zweckverbandes war in diese Gespräche eingebunden. Die oben angegebenen Verhandlungen wurden ausgesetzt, als bekannt wurde, dass ein neues ÖPNV-Gesetz in Kraft treten würde, das die Fördervoraussetzungen für zu reaktivierende Strecken ändern würde. Dieses Gesetz ist zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Danach ist nunmehr eine Investitionskostenförderung neben einer Betriebskostenförderung möglich. Allerdings müssen die Betriebskosten aus dem Verfügungsrahmen des SPNV-Planes finanziert werden, aus dem auch alle bestehenden SPNV-Leistungen finanziert werden. Die Höhe der verfügbaren Mittel wird jährlich neu festgelegt. Dies bedeutet, dass nach wie vor nur eine jährliche Zusicherung einer Betriebskostenförderung erteilt werden kann. Interessierte EVU und EIU benötigen jedoch eine Bestellgarantie von 15 bis 20 Jahren. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes drastische Kürzungen des SPNV-Leistungsvolumens vor, mit der Folge, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehende SPNV-Leistungen gekürzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund besteht geringe Hoffnung für die Aufnahme neuer SPNV-Leistungen in den SPNV-Plan. Da der finanzielle Rahmen für die Reaktivierung der Strecke nicht gegeben war und derzeit auch nicht gegeben ist, hatte die Verwaltung sich dafür eingesetzt, die Strecke Kall-Hellenthal in den Trassensicherungsvertrag aufzunehmen. Das Land ist dieser Forderung seinerzeit nachgekommen und es erfolgte die Aufnahme in den Vertrag mit Laufzeit bis zum 31.12.2003. Eine Fortführung des Vertrages über diesen Zeitpunkt hinaus wurde im letzten Jahr vor dem Hintergrund der Anmeldung der Strecke durch den Kreis Euskirchen in den NVP/SPNV des VRS von der VRS-GmbH gegenüber dem Land gefordert. Diese Forderung ist jedoch abschlägig beschieden worden. Die VRS-GmbH hat auf Bitten des Kreises unter Hinweis auf die Bedeutung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal im Zusammenhang mit der Einrichtung des Nationalparks Eifel mit Schreiben vom 02.12.2003 nochmals um Fortsetzung des Trassensicherungsvertrages gebeten. -3Aktuell prüft die Verwaltung die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem INTERREG IIIΒ-Projekt MoCO (Mobilität zwischen urbanen Zentren und regionalen fremden Verkehrsgebieten). Gemäß Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 26.11.2003 könnte anlässlich der Einrichtung des Nationalparks Eifel eine Beteiligung mit dem thematischen Schwerpunkt "Nachhaltige Lenkung von Besucherströmen unter Berücksichtigung des ÖPNV" möglich sein. Ziel wäre die Erstellung eines Verkehrskonzeptes einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die ÖPNV/SPNV-Erschließung des Nationalparks, in die auch die Oleftalbahn einzubeziehen wäre. In der nun folgenden Diskussion erörtert der Kreisausschuss kontrovers das Pro und Contra der Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke, der damit zusammenhängenden Finanzierung und Finanzierbarkeit, der Gewährung von Betriebskostenund Investitionskostenzuschüsse durch das Land NordrheinWestfalen, der gesamten Trassensicherung, eines möglichen Grunderwerbs durch den Kreis Euskirchen u. a. m. Vom Ergebnis her werden von den im Kreisausschuss vertretenen Fraktionen keine konkreten Anträge über das weitere Verfahren gestellt; auch werden für den Kreistag keine Beschlussempfehlungen abgegeben. Vielmehr beauftragt der Kreisausschuss einvernehmlich die Verwaltung, nochmals mit den zuständigen Fachministerien des Landes NRW direkt Kontakt aufzunehmen, um eine Verlängerung der Trassensicherungsvertrages über den 31.12.2003 hinaus zu erreichen. Über das Ergebnis soll in der Sitzung des Kreistages am 16.12.2003 berichtet werden. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung