Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
27.06.2013
Erstellt
10.07.13, 06:07
Aktualisiert
10.07.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Hauptausschusses am 27.06.2013
5
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt 280/2013
§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt geändert:
Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird mit drei festgelegt.
Eine(r) der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zum allgemeinen Vertreter des /
der Bürgermeisters / Bürgermeisterin bestellt. Er führt die Amtsbezeichnung „Erste(r)
Beigeordneter“.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)