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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen
für Kinder)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2006 im Konferenzraum des DRK-Kreisverbandes Euskirchen, Jülicher Ring 32 a, 53879 Euskirchen TOP 3. Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder V 211/2006 Jugendhilfeausschuss Kreistag Z1 Z2 08.06.2006 14.06.2006 Frau Stolz beantragt namens der CDU-Fraktion, die durch die Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge nicht umzusetzen. Sie begründet ihren Antrag mit der für das Kindergartenjahr 2007/2008 angekündigten Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. In diesem Zusammenhang soll die Finanzierung der Betriebskosten neu geregelt werden. Des Weiteren sei den Eltern eine Beitragserhöhung nur schwer zu vermitteln, da auf Bundes- und Landesebene über eine Beitragsfreiheit diskutiert wird. Diesem Antrag schließen sich Herr Waasem für die SPDFraktion und Frau Mende für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an. Nach einer weiteren Diskussion empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag die Beschlussfassung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder. § 5 der Satzung (Beitragshöhe) wird dahingehend geändert, dass in der Beitragstabelle die derzeit geltenden monatlichen Elternbeiträge über den 01.08.2006 hinaus ihre Gültigkeit behalten. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung (FDP) 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)