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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße- Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 38. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 21.09.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr TOP Betreff 8. Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und BahnstraßeVorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan Nr. 42 a/Bedburg eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 8) eine Abwägung durchzuführen und über die Anregungen (Anlage 5) einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 42 a/Bedburg nebst Begründung und Umweltbericht hierzu zu fassen. Um die Sicherstellung hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen durch die Antragsteller zu gewährleisten, soll die Planung erst zur Rechtskraft geführt werden, wenn der städtebauliche Vertrag gem. § 11 des Baugesetzbuches zwischen den Maßnahmenträgern und der Stadt Bedburg geschlossen worden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)