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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche a)Ausnahmeantrag b)Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche
a)Ausnahmeantrag
b)Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche
a)Ausnahmeantrag
b)Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 157/2008 04.11.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.3 Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche a) Ausnahmeantrag b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Ausnahmeantrag wird nach Vorprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen ggf. als Tischvorlage zur Beratung und Beschlussfassung nachgereicht. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 25. August 2008 und am 16. September 2008 - Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. Die Verwaltung hat in diesen Sitzungen über die Absicht eines Mobilfunkbetreibers im Inneren der Pfarrkirche in Keldenich, eine Mobilfunkanlage zu errichten, berichtet. Es wurde zudem dargelegt, dass nach Rechtsauffassung des Kreises Euskirchen die Errichtung der Mobilfunkanlage gem. § 65 Abs. 1 Nr. 18 Bauordnung NRW genehmigungsfrei ist, jedoch da sie sich in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO befindet, der Ausnahme gemäß § 74a BauO NRW in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BauNVO bedarf. Des Weiteren hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Kath. Kirchengemeinde bzw. der Betreiber derzeit einen Alternativstandort für die Errichtung der Mobilfunkanlage prüft. Nach Auskunft der Kath. Kirchengemeinde wurde sich nunmehr für den Standort in der Kath. Pfarrkirche Keldenich entschieden. Eine schriftliche Bestätigung soll der Gemeinde noch vorgelegt werden. Vorlagen-Nr. 157/2008 Seite 2 Zwischenzeitlich ist bei der Gemeinde mit Schreiben vom 07.10.2008 ein Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz eingegangen. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ging bei der Gemeinde Kall am 22. Oktober 2008 ein. Die Verwaltung hat den Antrag zuständigkeitshalber an die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen weitergeleitet. Der Kreis Euskirchen prüft derzeit, ob die Unterlagen für die Ausnahmegenehmigung vollständig sind. Danach wird die Gemeinde am Verfahren beteiligt. Die Verwaltung hat den Mobilfunkbetreiber schriftlich aufgefordert bis zur Sitzung des Fachausschusses der Gemeinde schriftlich darzulegen, warum die von der Gemeinde und der Kath. Kirche vorgeschlagenen Alternativstandorte für den Betreiber nicht in Frage kommen. Zu b) Mit Antrag vom 14.09.2008 (Eingang: 15.09.2008) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beraten, wie zukünftig die Abstimmungsprozesse mit den Mobilfunkbetreibern für neue Mobilfunkstandorte erfolgreich und konfliktfreier gestaltet werden können. Der Antrag ist als Anlage 1 der Sitzungseinladung beigefügt. Zur Erörterung der Thematik wird eine Kopie der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern (Anlage 2) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.