Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
157/2008
04.11.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.3
Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur
2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Kath. Pfarrkirche
a)
Ausnahmeantrag
b)
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausnahmeantrag wird nach Vorprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises
Euskirchen ggf. als Tischvorlage zur Beratung und Beschlussfassung nachgereicht.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 25. August 2008 und am 16. September 2008 - Punkt 3.1 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung -. Die Verwaltung hat in diesen Sitzungen über die Absicht eines
Mobilfunkbetreibers im Inneren der Pfarrkirche in Keldenich, eine Mobilfunkanlage zu
errichten, berichtet. Es wurde zudem dargelegt, dass nach Rechtsauffassung des Kreises Euskirchen die Errichtung der Mobilfunkanlage gem. § 65 Abs. 1 Nr. 18 Bauordnung
NRW genehmigungsfrei ist, jedoch da sie sich in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA)
gemäß § 4 BauNVO befindet, der Ausnahme gemäß § 74a BauO NRW in Verbindung
mit § 14 Abs. 2 BauNVO bedarf. Des Weiteren hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die
Kath. Kirchengemeinde bzw. der Betreiber derzeit einen Alternativstandort für die Errichtung der Mobilfunkanlage prüft.
Nach Auskunft der Kath. Kirchengemeinde wurde sich nunmehr für den Standort in der
Kath. Pfarrkirche Keldenich entschieden. Eine schriftliche Bestätigung soll der Gemeinde
noch vorgelegt werden.
Vorlagen-Nr. 157/2008
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Zwischenzeitlich ist bei der Gemeinde mit Schreiben vom 07.10.2008 ein Antrag auf eine
denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz eingegangen.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ging bei der Gemeinde Kall am 22. Oktober
2008 ein. Die Verwaltung hat den Antrag zuständigkeitshalber an die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen weitergeleitet. Der Kreis Euskirchen prüft derzeit, ob die
Unterlagen für die Ausnahmegenehmigung vollständig sind. Danach wird die Gemeinde
am Verfahren beteiligt.
Die Verwaltung hat den Mobilfunkbetreiber schriftlich aufgefordert bis zur Sitzung des
Fachausschusses der Gemeinde schriftlich darzulegen, warum die von der Gemeinde
und der Kath. Kirche vorgeschlagenen Alternativstandorte für den Betreiber nicht in Frage kommen.
Zu b)
Mit Antrag vom 14.09.2008 (Eingang: 15.09.2008) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zu beraten, wie zukünftig die Abstimmungsprozesse mit den Mobilfunkbetreibern
für neue Mobilfunkstandorte erfolgreich und konfliktfreier gestaltet werden können. Der
Antrag ist als Anlage 1 der Sitzungseinladung beigefügt.
Zur Erörterung der Thematik wird eine Kopie der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern (Anlage 2)
der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.