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Beschlusstext (Neuordnung des Schulwesens in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Montag, den 11.03.2013. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 3 Neuordnung des Schulwesens in Bedburg 21:50 Uhr Ausschussmitglied Dr. Kippels schlägt für die weitere Planung und Umsetzung bezüglich der möglichen Einführung einer Sekundarschule vor, zunächst alle Eltern der Grundschulkinder umfangreich über Möglichkeiten, Alternativen und Konsequenzen zu informieren; im weiteren spricht er sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, eine umfangreiche Befragung durchzuführen, um den Elternwillen zur Sekundarschule und zum Gebundenen Ganztag zu erfragen. Ausschussmitglied Brings kündigt an, dass sie sich gegen eine Schließung des Schulstandortes Kirchherten ausspreche, da die Zahlen des Schulentwicklungsplanes eine eigenständige Fortführung ermöglichen. Sie sieht bei einer Schließung nicht nur den Schulstandort Kirchherten gefährdet, sondern vielmehr den gesamten Ortsteil Kirchherten in zentralen Funktionen; sie fordert daher als Grundsatzbeschluss einen dauerhaften Bestand der Geschwister-Stern-Schule. Ausschussmitglied Spielmanns sieht anhand der Zahlen des Schulentwicklungsplanes eine gefestigte einzügige Grundschule in Kirchherten gesichert. Trotz oder gerade wegen der demographischen Entwicklung sei es wichtig, die heterogene Schullandschaft und alle Institutionen mit Alleinstellungsmerkmalen zu fördern. Ausschussmitglied Dr. Kippels weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erstellung der Verwaltungsvorlage ein Auftrag eines einstimmigen Beschlusses aller Fraktionen war. Die Vorlage zeige systematisch alle Vor- und Nachteile aus fiskalischer und bildungspolitischen Sicht auf. Auch wenn es keine rein fiskalischen Entscheidungen geben werde, müsse man die Grundlagen hierzu zur Kenntnis nehmen. Die Grundschule Kirchherten sei ausweislich des Schulentwicklungsplanes eine einzügige Grundschule und könne insofern als solche eigenständig fortgeführt werden; fraglich sei jedoch, ob eine einzügige Schule aus pädagogischer Sicht sinnvoll und erstrebenswert sei. Zum Standorterhalt müsse insbesondere die Mindestschülerzahl von derzeit 92 ge- bzw. überprüft werden; auch gibt er zu Bedenken, dass in der Beratung über die Schulstandorte auch die Inklusionsthematik - Möglichkeit der inklusiven Beschulung an welchen Standorten etc. pp. berücksichtigt werden müsse. Herr Schober (Projektgruppe Bildung und Region) weist auf die Rechtslage hin, wonach Schulen mit weniger als 92 Schülern nur als Verbundschule fortgeführt werden können; eine eigenständige Fortführung sei mit weniger als 92 Schülern nicht mehr möglich. Im weiteren erläutert er, dass er bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans von Zuzügen, nicht jedoch von Abwanderungen der Eltern ausgegangen sei. Unter dieser Hypothese sei der Bestand der Grundschule - zumindest überwiegend - gesichert. Dennoch weist er darauf hin, dass das nächste Einschulungsjahr ein Problem darstellen könne/ werde; hinsichtlich der Diskussion um den Schulstandort Kirchherten vermisst er die Fragestellung, ob die Kinder aus pädagogischen Gesichtspunkten tatsächlich in einer einzügigen Schule am besten beschult werden. Auch Frau Dickmann-Monien, zuständige Schulrätin, zeigt die pädagogischen Vor- und Nachteile einer eigenständigen, kleinen Grundschule mittels einer Power-Point-Präsentation auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Ausschussmitglied Spielmanns hält eine weitere Überlegung über die Schulstandorte erst für erforderlich, wenn Gebäude im Schulzentrum, etwa durch Einführung einer Sekundarschule, frei werden. Fachbereichsleiter Kramer zeigt sich über den Beratungsverlauf verwundert; gerichtet an die Eltern stellt er klar, dass zu keinem Zeitpunkt die Verwaltung - wie mitunter in den Beiträgen einiger Fraktionen suggeriert - die Schließung der Grundschule Kirchherten angestoßen habe bzw. gar anstrebe. Vielmehr sei die Verwaltung aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage fraktionsübergreifend und einstimmig beauftragt worden, sämtliche Einsparmöglichkeiten in allen Bereichen - so auch in der Bildung - aufzuzeigen. Insofern stellt er klar, dass es sich vorliegend auch nicht um eine Beschluss- sondern vielmehr um eine reine Diskussionsgrundlage für den politischen Raum handele. Sodann formuliert Ausschussvorsitzender Schmitz folgenden Beschlussvorschlag und lässt hierüber abstimmen: Die Grundschule Kirchherten wird solange dies aufgrund der aktuellen Rechtslage möglich ist, als eigenständige Schule fortgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Ausschussmitglied Brings spricht sich aufgrund der bekannten Problematiken der Nachbarkommunen mit der Installation von Sekundarschulen dafür aus, eine breit gestreute Elterninformation weit über die gesetzlich relevante Zielgruppe hinaus durchzuführen und hierbei die Schulen und Schulpflegschaften aller Schulen mit ein zubinden. Bürgermeister Koerdt bejaht dies und spricht sich ebenfalls für eine breite, allumfassende Informationspolitik aus. Ratsmitglied Köhlen fragt, ob die Art der Elternbefragung rechtlich vorgeschrieben sei. Herr Schober bestätigt dies, weist allerdings darauf hin, dass die von der Verwaltung beabsichtigte Durchführung einer unverbindlichen Befragung der Eltern aller Grundschulkinder - eine Art `Sonntagsfrage´ - zulässig sei und aus planerischer Sicht befürwortet werde. Vor der abschließenden Befragung der Eltern müssten der entsprechende Schulentwicklungsplan, ein pädagogisches Konzept, eine Information der Eltern, ein Raumprogramm und die finanziellen Grundlagen vorliegen. Ausschussmitglied Spielmanns fragt Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf. nach der Zukunft der Förderschule des Bürgermeister Koerdt informiert über kreisweite Gespräche hinsichtlich einer beabsichtigten gemeinsamen Schulentwicklungsplanung des Rhein-Erft-Kreises. Ob und wie die Inklusionspolitik des Landes fortgeführt werde, sei derzeit leider nicht vorhersehbar. Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 11.03.2013 Seite 2 Durch Ausschussvorsitzenden Schmitz wird sodann folgender Beschlussvorschlag formuliert: Beschluss: Bezüglich der möglichen Einführung einer Sekundarschule ist der Elternwunsch entscheidend; die Verwaltung wird daher beauftragt, bis zu den Sommerferien 2013 eine umfangreiche Information möglichst aller Grundschuleltern und im unmittelbaren Anschluss daran eine breit angelegte Elternbefragung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Sodann lässt Ausschussvorsitzenden Schmitz über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss überträgt die Festlegung der notwendigen Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2014/ 15 - innerhalb der schulrechtlich vorgegebenen Grenzen der kommunalen Klassenrichtzahl in den Grundschulen - auf die Schulverwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 11.03.2013 Seite 3