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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan - Empfehlungen aus dem Arbeitskreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan
- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 14. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Montag, den 11.03.2013. Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 5 Brandschutzbedarfsplan - Empfehlungen aus dem Arbeitskreis 21:50 Uhr Ausschussmitglied Vogelsang konkretisiert die Aussage zur kurzfristigen Schließung oder dem Fortbestand der Einheit Lipp als zurückgestellt. Da die Thematik Fuhrpark - wie in der Vorlage beschrieben - nicht weiter vertieft wurde, sollten auch keine Aussagen über den Ansatz des Gutachters zu Einsatzfahrzeugen in günstigeren Kategorien bzw. Ausführungen getroffen werden. Hierzu wird der Arbeitskreis weiter beraten. Fachbereichsleiter Kramer weist daraufhin, dass mit der angesprochenen Konkretisierung lediglich die Anmeldung möglicher Haushaltsmittel gemeint war, ohne die ansonsten jegliche Entscheidungsmöglichkeit für 2013 ausgeschlossen wäre. Ratsmitglied Breuer besteht auf einen dauerhaften Bestand der Einheit Lipp - zumindest für die Dauer von fünf Jahren. Bürgermeister Koerdt erläutert, dass Aussagen auf lange Sicht nicht möglich seien, man jedoch bei dem von Herr Breuer genannten Zeitraum sicher nicht weit von einander entfernt sei. Ausschussmitglied Coumanns fragt nach, ob tatsächlich 31 aktive Feuerwehrleute von ihren Arbeitsgebern nicht freigestellt würden. Her Garbe, Leiter der Feuerwehr, erklärt das es sich hierbei um ältere Zahlen handele und sich dieses Problem de facto erledigt habe. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich unter Berücksichtigung der Ausführungen von Ausschussmitglied Vogelsang den Empfehlungen des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan an. Gleichzeitig beauftragt er den Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan, alle finanziellen Einsparpotentiale, die seitens des Gutachters aufgezeigt werden, unter der Vorgabe, dass der Brandschutzbedarfsplan in der 2. Jahreshälfte 2013 - als Grundlage für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG - verabschiedet werden kann, konstruktiv zu begleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)