Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
11.03.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 14. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
am Montag, den 11.03.2013.
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
5
Brandschutzbedarfsplan
- Empfehlungen aus dem Arbeitskreis
21:50 Uhr
Ausschussmitglied Vogelsang konkretisiert die Aussage zur kurzfristigen Schließung oder dem
Fortbestand der Einheit Lipp als zurückgestellt. Da die Thematik Fuhrpark - wie in der Vorlage
beschrieben - nicht weiter vertieft wurde, sollten auch keine Aussagen über den Ansatz des
Gutachters zu Einsatzfahrzeugen in günstigeren Kategorien bzw. Ausführungen getroffen werden.
Hierzu wird der Arbeitskreis weiter beraten.
Fachbereichsleiter Kramer weist daraufhin, dass mit der angesprochenen Konkretisierung lediglich
die Anmeldung möglicher Haushaltsmittel gemeint war, ohne die ansonsten jegliche
Entscheidungsmöglichkeit für 2013 ausgeschlossen wäre.
Ratsmitglied Breuer besteht auf einen dauerhaften Bestand der Einheit Lipp - zumindest für die
Dauer von fünf Jahren. Bürgermeister Koerdt erläutert, dass Aussagen auf lange Sicht nicht
möglich seien, man jedoch bei dem von Herr Breuer genannten Zeitraum sicher nicht weit von
einander entfernt sei.
Ausschussmitglied Coumanns fragt nach, ob tatsächlich 31 aktive Feuerwehrleute von ihren
Arbeitsgebern nicht freigestellt würden. Her Garbe, Leiter der Feuerwehr, erklärt das es sich
hierbei um ältere Zahlen handele und sich dieses Problem de facto erledigt habe.
Beschluss:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und schließt sich unter Berücksichtigung der Ausführungen von Ausschussmitglied
Vogelsang den Empfehlungen des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan an. Gleichzeitig
beauftragt er den Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan, alle finanziellen Einsparpotentiale, die
seitens des Gutachters aufgezeigt werden, unter der Vorgabe, dass der Brandschutzbedarfsplan
in der 2. Jahreshälfte 2013 - als Grundlage für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13
FSHG - verabschiedet werden kann, konstruktiv zu begleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)