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Beschlusstext (Nutzung der Martinushalle an der Grundschule in Kaster,)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.10.14, 18:00
Aktualisiert
14.10.14, 18:00
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 13. Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, den 18.03.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 5 Nutzung der Martinushalle an der Grundschule in Kaster, 18:55 Uhr Herr Eckl äußert, dass von Seiten der CDU die Ansicht besteht, Oberstufenfeten und ähnliches sollten weiter in der Martinus-Halle stattfinden dürfen. Diese Ansicht gründet sich auch darauf, dass gemäß der Verwaltungsvorlage bei dem entstandenen Schaden (Türblätter) aufgrund der Zahlung der Versicherung des Veranstalters letztendlich keine Kosten für die Allgemeinheit entstanden sind. Hierbei soll auch weiterhin die Verantwortung der Veranstalter im Auge behalten werden. Herr Eckl bittet die Verwaltung, auch weiterhin über das Nutzungsverhalten im Rahmen derartiger Veranstaltungen zu berichten. Herr Horn äußert, dass die SPD ebenfalls die Nutzung für Oberstufen-Feiern und ähnliches weiter zulassen möchte. Hierbei sollte jedoch vermieden werden, dass hochprozentige Alkoholika ausgeschenkt werden. Herr Fachbereichsleiter Naujock merkt an, dass ein Verbot des Ausschanks von hochprozentigem Alkohol bei Oberstufen-, Halloween- und ähnlichen Feiern sicherlich in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung / im jeweiligen Mietvertrag festgehalten werden kann. Jedoch solle man sich hier keinen Illusionen hingeben: Ein Konsum von alkoholischen Getränken im Umfeld einer solchen Veranstaltung mit entsprechenden „Begleiterscheinungen“ lasse sich nie gänzlich ausschließen. So ist bei Veranstaltungen mit entsprechenden Verboten oftmals zu verzeichnen, dass z. B. hochprozentige Alkoholika außerhalb der Halle deponiert werden und dann in z. B. „Raucherpausen“ draußen konsumiert werden oder auf andere Arten derartige Verbote z. T. umgangen werden. Die FWG erklärt ebenfalls, dass sie mit der weiteren Durchführung von Oberstufen-; Halloweenund ähnlichen Feiern in der Martinushalle einverstanden ist. Herr Braun erklärt, dass er ebenfalls keine Einwände hat, jedoch solle der Ausschank von hochprozentigen Getränken, wie schon von anderen Ausschussmitgliedern angesprochen, hierbei untersagt werden. Im Ausschuss wird zur Klarstellung ausdrücklich darüber gesprochen, dass das Verbot des Ausschankes von „hochprozentigen“ Getränken nicht etwa für alle Veranstaltungen in der Halle gelten soll, sondern lediglich für Oberstufenfeten, Halloweenfeiern und ähnliche Veranstaltungen. Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, dass Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, Halloween-Feten oder ähnliche auch zukünftig zugelassen werden. Hierbei soll in die Nutzungsregelung für derartige Veranstaltungen eine Passage aufgenommen werden, wonach der Ausschank von „hochprozentigen“ Getränken nicht gestattet ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 18.03.2014 Seite 2