Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
27.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (Wahlperiode 2004/2009)
am 27.04.2006:
3.
Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste und 18. Flächennutzungsplan-änderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellung
nahmen
- Auswirkungen des Lärmschutzgutachtens auf die Planung
Nach kurzer Einleitung durch den AV Puchert-Blöbaum, in der er u.a. darauf hinweist, dass keine Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen seien und von Seiten der Träger öffentlicher Belange lediglich darauf hingewiesen werde, die Vorschläge aus dem Lärmschutzgutachten möglichst
umzusetzen, übergibt er an TA Knipping.
Diese macht anhand einer Folie die Flächen deutlich, wo das Lärmschutzgutachten mögliche Richtwert-überschreitungen in einem bestimmten Zeitrahmen, hier: an Sonn- und Feiertagen zwischen
13.00 Uhr und 15.00 Uhr, zum Ergebnis hat (Flächen A bis D).
Jetzt sei zu entscheiden, so TA Knipping, ob sich die kenntlich gemachten Flächen A bis D für eine
Wohnbebauung -insbesondere im Hinblick auf die zwei Stunden mögliche Lärmüberschreitung- eignen.
AV Puchert-Blöbaum ergänzt, dass der vom Sportplatz ausgehende Lärm natürlich immer wahrgenommen wird, auch wenn keine Richtwerte überschritten werden.
AM Dr. Bruck sieht ein Problem dahingehend, dass die Bauinteressenten gar nicht genau wissen, was
auf sie zukommen wird. Er hält es für wichtig, wenn es später doch zur Klage kommt, dass die Gemeinde Leopoldshöhe auf der rechtlich sicheren Seite steht.
TA Knipping erklärt, dass es keine 100% Planungssicherheit gibt. Im Bebauungsplan „Waldstraße“
sollen zwei Nutzungsarten mit einander verbunden werden, was gesetzlich zulässig ist. Dies werde im
Bebauungsplan durch spezielle Kennzeichnung der betroffenen Flächen und besonderen Festsetzungen deutlich und durch das Lärmschutzgutachten unterstützt.
AM Pankoke gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass es durchaus zumutbar
sei, die Flächen A bis D als Wohnbaufläche festzusetzen. Er weist in dem Zusammenhang auch deutlich darauf hin, dass beim Wegfall der Grundstücke der Gemeinde Leopoldshöhe ein nicht unerheblicher Geldbetrag verloren gehe. AM Pankoke hält eine konkrete Festsetzung im Bebauungsplan, einen
Hinweis im Kaufvertrag, evtl. eine Eintragung im Grundbuch und eine ausführliche Bauberatung zu
dieser Problematik für sehr wichtig.
AM Blöbaum ist anderer Meinung und stellt folgenden Antrag:
Die Flächen A und B nicht für eine Wohnbebauung vorzusehen, sondern als Grünfläche zu belassen.
Die Fläche C als Wohnbaufläche mit der Auflage zu belegen, dass im ersten Geschoss keine Wohnnutzung stattfindet. Die Fläche D ebenfalls als Wohnbaufläche zu belassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass mit dem TuS Asemissen eine Absprache getroffen wird, dass an Sonn- und Feiertagen, in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, keine Spiele auf dem Platz F 2 bzw. auf beiden
Sportplätzen gleichzeitig stattfinden.
AV Puchert-Blöbaum lässt aufgrund weiterer reger Diskussion über den Antrag noch nicht abstimmen.
AM Asemissen erkundigt sich, ob bereits über eine Kaufpreisstaffelung gesprochen worden sei. Hierzu erklärt BM Schemmel, läge derzeit noch keine abschließende Kalkulation vor, aber von Seiten der
Verwaltung werde durchaus daran gedacht - ähnlich wie im Baugebiet „Brunsheide“ - mit unterschiedlichen Preisen an den Markt zu gehen, damit sich evtl. Nachteile rechnen. Zum Antrag von AM
Blöbaum empfiehlt es sich nach überschlägiger Berechnung nicht, so BM Schemmel, auf die Grund-
stücksflächen A bis D zu verzichten. Damit sei das Ziel gefährdet, die Grundstücke zu attraktiven Preisen, welche deutlich unter den Grundstückspreisen in der Nachbarschaft liegen, verkaufen zu können.
AM Gräfe gibt für die CDU-Fraktion bekannt, dass diese sich mit dem Vorschlag von AM Blöbaum befasst habe, aber dennoch den Verkauf der Grundstücke A bis D für notwendig halte. Es werde befürchtet, dass bei weniger Nettobauland ein hoher finanzieller Verlust für die Gemeinde Leopoldshöhe
entstehen könnte.
AM Blöbaum ist der Meinung, dass Immissionsprobleme nicht gekauft oder verkauft werden können.
Zukünftig, so führt er weiter aus, werden die jetzt festgesetzten Grenzwerte sicherlich gesenkt, so
dass die Probleme früher oder später auftreten werden. Ähnliche Beispiele gäbe es dafür genug.
AM Dudek fragt nach, was es für Konsequenzen habe, wenn die Flächen A bis D als Mischgebiet ausgewiesen werden. TA Knipping erläutert, dass das StAfUA und auch die Verwaltung von einem Mischgebiet -Wohnen und Gewerbe- abraten. Derzeit seien Wohnbaugrundstücke auf dem Markt gefragt.
AM Kühnel erkundigt sich, ob die geplante Straßenführung durch den Wall notwendig sei.
Hierzu erklärt TA Knipping, dass der Wall verschiedene Funktionen habe. Die Schließung des Walles
habe auch keine Konsequenzen hinsichtlich Lärm für die Flächen A und B. Die doppelte Erschließungsfunktion (hier: Wohnbebauung und Sportstätten) werde von der Polizei aus sozialkritischer Sicht
sehr begrüßt. In dem Zusammenhang weist AV Puchert-Blöbaum auf die Diskussion in der letzten Sitzung hin, in welcher ausführlich über dieses Problem gesprochen worden sei. Er zitiert kurz aus der
Niederschrift.
AM Rehm schlägt vor, statt eines Walles über die Errichtung von begrünten Wänden nachzudenken.
Hierzu gibt TA Knipping zu bedenken, dass beides zwar gleichermaßen effektiv sei, sich ein Wall aber
von den Kosten mehr oder weniger selbst trägt, die Errichtung einer Wand dagegen enorme Kosten
verursacht. AM Rehm weist auf ein Beispiel hin, wo ein 2 - 3 m hoher Wall errichtet worden sei und
darauf dann eine begrünte (immer grüne) Wand von ca. 4 m Höhe. Auch hierzu sind Überlegungen im
Haus geführt worden, allerdings, so TA Knipping, stelle sich die Frage, ob man aus gestalterische
Sicht einen ca. 7 m hohen Lärmschutz haben möchte. Weiter führt sie aus, benötige eine derartige
Konstruktion eine sehr kostenintensive Gründung und ist somit aus Sicht der Verwaltung undiskutabel.
AM Grünert erkundigt sich, ob eine Verbindung zwischen dem vorhandenen und geplanten Sportplatz
und dem vorgesehenen Spielplatz geplant sei, z.B. durch oder über den Lärmschutzwall.
TA Knipping erklärt, dass dies im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept zu diskutieren sei. Aber
ein Durchgang, z.B. in Form eines Tunnels oder mit versetzten Wänden, werde von Seiten der Verwaltung für sehr sinnvoll gehalten. Allerdings sei es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig, dieses festzusetzen.
Für AM Dr. Bruck ist die Variante Lärmschutzwand gar nicht erwägenswert. Er hält den Vorschlag von
AM Blöbaum für sinnvoll. Lärm ist ein Stressfaktor und juristisch solle man auf der sicheren Seite sein.
In dem Zusammenhang erinnert er an einen Sportplatz in der Stadt Lage, welcher erst vor kurzem
stillgelegt worden sei.
TA Knipping erklärt, dass in den Gutachten eher mit höheren Werten als mit Durchschnittswerten gerechnet werde. Des weiteren müsse für den Sportplatz ein Bauantrag gestellt werden und für eine
Genehmigung werden verschiedene Kontrollinstanzen beteiligt. AV Puchert-Blöbaum ergänzt, dass
eine Baugenehmigung weitere Schutzmaßnahmen zum Ergebnis haben könnte. Ein Normkontrollverfahren sei natürlich immer möglich. Er erinnert daran, dass heute aber eine Entscheidung über die
Abwägung zwischen Sport - Lärm - Wohnen getroffen werden solle.
AM Hanning möchte nicht auf Spekulationen bauen. Er hält das Baugebiet „Waldstraße“ für ein attraktives Wohngebiet. Gemäß dem Gutachten werden sämtliche Werte eingehalten und darum plädiere er
für eine komplette Vermarktung, evtl. mit gestaffelten Preisen hinsichtlich der Flächen A bis D. AM
Gräfe stimmt dem ebenfalls zu. Das Problem „Lärm“ bestehe für das gesamte Gebiet, denn hier spielen die unterschiedlichen Empfindungen der Menschen auch eine Rolle. Das Risiko solle man jetzt
eingehen und eine Gesamtvermarktung vornehmen.
AM Kühnel erkundigt sich, ob ein anderer Standort für den Sportplatz vielleicht doch möglich sei. Dies
verneint TA Knipping. Alle Möglichkeiten seien durchgespielt worden und der jetzige Standort am
sinnvollsten. Hinsichtlich des Schattenwurfes durch den Wald und dem abfallenden Laub sieht der
TuS Asemissen keine Probleme. Eine Wohnbebauung dagegen, so TA Knipping, sei schon alleine
wegen des Schattenwurfes an der Stelle nicht möglich.
AM Dr. Bruck hält weiter daran fest, dass das Geld alleine nicht das Argument für eine komplette Bebauung des Gebietes sein dürfe. BM Schemmel weist auf die verschiedenen Zuständigkeiten hin, hier
auf die der LIL. Dann könne die Entscheidung, hier: komplette Bebauung oder Wegfall von Flächen,
erst nach einer Sitzung der LIL getroffen werden, so AM Dr. Bruck. Eine genaue Kalkulation mit Auswirkung auf die Grundstückspreise sei für diese Entscheidung notwendig.
AM Asemissen weist darauf hin, dass die Politik und Verwaltung sich selbst die Aufgabe gestellt haben, den Sport zu stärken. Jetzt müsse man beiden Seiten, Wohnen und Sport, gerecht werden und
aus diesem Grund halte sie den Vorschlag von AM Blöbaum für eine sinnvolle Lösung.
BM Schemmel hält dagegen, dass zwar keine genauen Zahlen vorliegen, eine grobe Rechung aber
einen beachtlichen Differenzbetrag -bei Wegfall von Nettobauland- ergeben habe. In dem Zusammenhang erinnert er daran, dass es laut Gutachten evtl. zu Lärmüberschreitungen an Sonn- und Feiertagen in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr kommen werde, im übrigen das Konzept aber
Freiflächen, die dem Erholungszweck dienen, ausreichend berücksichtige.
TA Knipping ergänzt, dass ein zusätzlicher Lärmschutz erzielbar wäre, indem z.B. vorgeschlagen werde, in den lärmzugewandten Seiten keine Fenster vorzusehen, auf diesen Seiten keine Balkone oder
Loggien zuzulassen oder eine bestimmte Dachneigung festzusetzen, um Wohnraum im 1. Geschoss
zu vermeiden. Auf diesem Gebiet seien nochmals verschiedene Maßnahmen möglich.
AM Dudek hält eine weitere Diskussion in der heutigen Sitzung für sinnlos. Jetzt sei zu entscheiden,
ob die Flächen A bis D als Wohnbaufläche vermarktet werden sollen oder nicht.
Vor einer endgültigen Entscheidung stellt AM Dr. Bruck den Antrag, heute keinen Beschluss zu fassen, um in den Fraktionen die Möglichkeit zu haben, über den Vorschlag von AM Blöbaum zu beraten.
TA Knipping macht nochmals deutlich, dass neben ökonomischen Zwängen auch andere Belange in
den Abwägungsprozess einzustellen seien. Neben z.B. siedlungsgestalterischen Aspekten, Schutz
des Außenbereiches vor weiterer Zersiedlung, Stadt der kurzen Wege, müsse aber auch für die Gemeinde geklärt werden, ob die Überschreitungen der Werte in der besagten Zeit vertretbar seien. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund, welche Handlungsempfehlungen des Gutachters aus Sicht der
Gemeinde möglichst umgesetzt werden sollen.
Dem vorab gestellten Antrag von AM Dr. Bruck stimmt AM Gräfe nicht zu. Das Verfahren solle nun
weitergeführt werden. Die Vorlage sei ausführlich gewesen und eine nochmalige Diskussion in den
Fraktionen somit nicht notwendig, begründet er seine Aussage.
Da eine Mehrheit der Ausschussmitglieder eine Unterbrechung der Sitzung wünschen, unterbricht AV
Puchert-Blöbaum die Sitzung von 19.25 Uhr bis 19.35 Uhr.
Im Anschluss lässt AV Puchert Blöbaum wie folgt über die bisher gestellten Anträge abstimmen:
Antrag AM Dr. Bruck:
AM Dr. Bruck beantragt, heute keine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufes zu
treffen.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 2 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen Der Antrag ist somit abgelehnt.
Antrag AM Blöbaum:
AM Blöbaum beantragt, die Flächen A und B nicht für eine Wohnbebauung vorzusehen, sondern als
Grünfläche zu belassen. Die Fläche C als Wohnbaufläche mit der Auflage zu belegen, dass im ersten
Geschoss keine Wohnnutzung stattfindet. Die Fläche D ebenfalls als Wohnbaufläche zu belassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass mit dem TuS Asemissen eine Absprache getroffen wird, dass
an Sonn- und Feiertagen, in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, keine Spiele auf dem Platz F
2 bzw. auf beiden Sportplätzen gleichzeitig stattfinden.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Der Antrag ist somit abgelehnt.
Antrag AM Dr. Bruck:
AM Dr. Bruck beantragt eine genaue Kalkulation hinsichtlich der Auswirkungen auf die Grundstückspreise bei folgenden Situationen:
- komplette Bebauung
- ohne die Bebauung der Flächen A und B
- ohne die Bebauung der Flächen A bis D
Hochbau- und Planungsausschuss: - 1 Ja-Stimme, 13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Der Antrag ist somit abgelehnt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage
aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
- Hochbau- und Planungsausschuss: 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung(en)
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der planerischen Kon
zeption und dem vorgestellten Ergebnis und der Abwägung bzgl. der Lärmsituation zu.
Hochbau- und Planungsausschuss:
11 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en)