Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste 
18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Auslegungsbeschluss) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste 
18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Auslegungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 10.08.2006: 4. Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Auslegungsbeschluss AM Pankoke weist auf die S. 26 der Vorlage hin und erkundigt sich, ob von Seiten der Gemeinde geplant werde, den „Trampelpfad“ entlang des Gewässers „Eselbach“, welcher im Bebauungsplanentwurf als öffentlicher Fußweg dargestellt worden sei, zu erwerben. TA Knipping stimmt dem zu, erklärt jedoch, dass eine Übernahme dieser Flächen von den Grundstücksverhandlungen abhänge. AM Blöbaum regt an, auf der S. 91 der Vorlage die Gesamt-Hektarangabe in der Tabelle „Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplanes“ zu korrigieren. AM Gräfe fragt nach, warum bei der Eingriffsbilanzierung (S. 58 der Vorlage) bereits jetzt schon unter „G 4.4 Intensivrasen/ ggf. Sporthalle“ eine Fläche von 5.760 m² auf künftig 0 geändert worden sei. In nächster Zeit werden seiner Meinung nach hier keine direkten Versiegelungen stattfinden. TA Knipping erläutert, dass die Tabelle den Flächenausgleich beinhaltet. Um eine größere Flexibilität erreichen zu können, werden jetzt schon beide, gem. Planung vorgesehene Flächen berücksichtigt (Sportplatz und Sporthalle). Beide Vorhaben erfordern einen größeren Ausgleich. Sollte der Bau der Sporthalle z.B. nicht verwirklicht werden, sei eine Anrechnung auf dem Öko-Konto möglich. Ein Ausgleich auf dem Freesenberg werde seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen, da die dort noch zur Verfügung stehenden Flächen insgesamt nicht ausreichen und eine Zerstückelung der Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan für nicht sinnvoll gehalten werde. AM Hanning erkundigt sich, ob das Schallgutachten in den Bebauungsplan eingearbeitet worden sei. Inhaltlich sei das Schallgutachten berücksichtigt worden und Bestandteil der Begründung, so TA Knipping. Ansonsten müsse man es als fachliche Grundlage sehen und als eine Anlage des Bebauungsplanes. AM Dudek möchte wissen, warum die Flächen mit Richtwertüberschreitungen, hier: Bereiche A bis D auf den Seiten 37 und 38 der Vorlage, nicht im Bebauungsplanentwurf dargestellt werden. TA Knipping weist darauf hin, dass die Karte auf der S. 37 lediglich zur Orientierung dienen solle. Die Flächen seien im Bebauungsplan entsprechend der Planzeichenverordnung dargestellt und in der Planzeichenerklärung (S. 10 der Vorlage) unter „Sonstige Planzeichen“ aufgenommen worden. AM Dr. Bruck erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNE die Auffassung vertritt, dass es sich bei der Anlage auf S. 112 der Vorlage „Beurteilung der Sportplatzsituation in der Gemeinde Leopoldshöhe, insbesondere für die Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste“ um eine spezifische Analyse handelt, welche für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan nicht notwendig sei. Es stellt sich die Frage, ob man diese Anlage überhaupt beifügen solle. Aus der Sicht von TA Knipping handelt es sich um eine fachliche Beurteilung der Gesamtsituation, welche der Begründung als Anlage beigefügt werden sollte. AM Pankoke ist ebenfalls der Meinung, dass diese Anlage eine Ergänzung der Planungsalternativen (S. 109 der Vorlage) sei und hält es für richtig, diese den Planunterlagen beizufügen. AM Gräfe erkundigt sich, auf welcher Grundlage die Dachneigungen festgesetzt worden seien. TA Knipping erklärt, dass hier eine Anpassung an die bestehende Nachbarbebauung und eine Berücksichtigung der rechtskräftigen Bebauungspläne stattgefunden habe AM Blöbaum bittet darum, den Unterschied zwischen Zwerchgiebel und Zwerchhaus zu erläutern. FBL Oortman macht den Ausschussmitgliedern anhand einer Folie den Unterschied, welcher in der unterschiedlichen Konstruktion und Firstrichtung der Nebengiebel liegt, deutlich. AV Puchert-Blöbaum schlägt vor, auf S. 13 der Vorlage den Absatz 5.1 wie folgt zu ändern: Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenraum, öffentliche Fußwege) sind Einfriedungen an der Grenze zum Verkehrsraum nur in einer Höhe bis zu 0,80 m zulässig. Die Einfriedung ist als Mauer, Holzzaun oder lebende Hecke auszuführen. Die Änderung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, lässt AV Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -