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Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/04 "Osterheide" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/04 "Osterheide"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 26.01.2006: 7. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/04 "Osterheide" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss AM Gräfe gibt zu bedenken, dass die Stellungnahme der Stadt Oerlinghausen von der des StAfUA abweicht. TA Knipping erklärt, dass das StAfUA ein Retentions-filterbecken für die Einleitung von den Stadtwerken Oerlinghausen fordert, die Stadtwerke jedoch eine andere Lösung favorisieren. Durch die Reduzierung des Änderungsbereiches liegt das für das Retentionsfilterbecken in Frage kommende Flurstück nicht mehr im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Die Stellungnahmen sind somit für die 4. Änderung nicht relevant. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: a. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: b. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 4. Änderung des Bebauungsplanes 04/04 „Osterheide“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -