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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: -Diskussion über den Vorentwurf bzgl. der Bereitstellung von Sport- und Wohnbauflächen und deren Erschließung -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: -Diskussion über den Vorentwurf bzgl. der Bereitstellung von Sport- und Wohnbauflächen und deren Erschließung
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: -Diskussion über den Vorentwurf bzgl. der Bereitstellung von Sport- und Wohnbauflächen und deren Erschließung
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 26.01.2006: 4. Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Diskussion über den Vorentwurf bzgl. der Bereitstellung von Sport- und Wohn bauflächen und deren Erschließung - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Nach kurzer Einführung durch AV Puchert-Blöbaum legt TA Knipping zur besseren Übersicht eine Folie des Geltungsbereiches auf und weist insbesondere auf die Problematik „Wohnbebauung – Sportflächen“ hin. In dem Zusammenhang seien u.a. die Fragen zu klären, sind Sportflächen in dem geplanten Umfang überhaupt notwendig und wo soll der Sportplatz entstehen. In dem ersten Konzept, so TA Knipping, seien außerdem der Sicherheitsabstand zum Wald, der Schattenwurf des Waldes, die Schutzbedürfnisse der bestehenden Wohnbebauung, Abgrenzung der geplanten Wohnbebauung und der Sportflächen und die topographische Situation beachtet und berücksichtigt worden. AM Dr. Bruck hält den Schattenwurf des Waldes für nicht so dramatisch, da die Gartenflächen am Nachmittag nicht beeinflusst werden. Er erkundigt sich weiter nach Rechtsvorschriften, welche einen bestimmten Abstand zum Wald vorschreiben. TA Knipping erklärt, dass ein Sicherheitsabstand zum Wald von mindestens 25 m bis 35 m vom Forstamt vorgegeben werde. Hinsichtlich des Schattenwurfes sei sie selbst im November gegen 14.00 Uhr auf dem Gelände gewesen und der Schattenwurf lag zu diesem Zeitpunkt bei 45 m. Allerdings könne dieser Punkt durchaus noch diskutiert werden. Zur Stellung des Sportplatzes und die weitere sinnvolle Nutzung der Flächen erklärt TA Knipping, habe es intensive Gespräche im Kollegium gegeben. In dem Zusammenhang sei die Idee entstanden, Flächen für eine Sporthalle vorzusehen, denn die Bauleitplanung beinhaltet auch die Bevorratung von Flächen für die Zukunft. Im Anschluss erläutert Herr von Bachmann, Firma AKUS GmbH, das erstellte Gutachten. In bezug auf die Lärmbelästigung durch zwei Sportplätze hat das Gutachten ergeben, dass die Grenzwerte nur in der Mittagszeit an Sonn- und Feiertagen, ausgehend von einem mittleren Lärmpegel und einigen Spitzenwerten und unter Berücksichtigung eines Lärmschutzwalles von ca. 4,00 m Höhe mit Bepflanzung, überschritten bzw. kritisch gesehen werden. Umgehen könne man diese Problematik durch die Ausweisung eines breiteren öffentlichen Grünstreifens, dies bedeute allerdings den Verzicht von Bauland. Um nicht auf Bauflächen verzichten zu müssen, bestehe die Möglichkeit, die Wohnbauflächen in kritischer Nähe zu den Sportflächen als Mischgebiet auszuweisen, so seien höhere Grenzwerte zulässig. Des weiteren könne man die Nutzung der Sportanlagen in der Mittagszeit untersagen oder eine Erhöhung des Lärmschutzwalles vorsehen. AM Pankoke erkundigt sich, ob ein durchgehender Wall effektiveren Lärmschutz biete und somit mehr Wohnbauflächen. Dies sei unerheblich und würde sich nur für einen sehr geringen Flächenanteil positiv auswirken, so Herr von Bachmann. TA Knipping gibt zu bedenken, dass ohne die Zufahrt von der Grester Straße sämtlicher Verkehr über die Waldstraße fahren müsse. Außerdem habe man durch die vorgesehene Straße eine indirekte soziale Kontrolle nach dem Sportbetrieb durch den Anwohnerverkehr. AM Dr. Bruck befürchtet starke Konflikte hinsichtlich der Nähe „Sport und Wohnen“. Des weiteren halte er den Lärmschutzwall für städtebauliche unverträglich. Ein Weglassen des Walles lehnt der Gutachter jedoch strikt ab. Der Sportbetrieb sei dann nicht nur deutlicher zu hören, sondern die Lärmquelle auch noch sichtbar. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibe außerdem eine Trennung (z.B. durch einen Lärmschutzwall) vor. AM Dr. Bruck erklärt im Namen seine Fraktion, dass diese gegen einen zweiten Vereinssportplatz sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN favorisiere einen Sportplatz, welcher auch offen für Nichtvereinsmitglieder sei. FBL Oortman weist darauf hin, dass der Bau des zweiten Sportplatzes noch nicht fest stehe. Es sei nur jetzt schon ein Beschluss von Seiten der Politik notwendig, um die Flächen für den Gemeinbedarf zu reservieren. Das Gutachten beinhalte bereits beide Sportplätze und somit die Beurteilung der vielleicht zukünftigen gesamten Sportanlage (ungünstigster Fall). Herr von Bachmann macht dazu deutlich, dass es immissionsschutzrechtlich unerheblich sei, ob es sich um ein Großraumspielfeld oder um einen Bolzplatz handele. AM Blöbaum möchte wissen, welche evtl. Auswirkung es auf die Höhe der Grundstückspreise habe, wenn die belasteten Flächen nicht als Wohnbauflächen, sondern wie anfangs vorgeschlagen als öffentliche Grünflächen ausgewiesen werden. Um im Vorfeld Streit zu vermeiden, sei es sinnvoll, hier erst gar keine Wohnbebauung vorzusehen. TA Knipping erklärt, dass im Moment mehr Nettobauland als erst angenommen zur Verfügung stehe. Genaue Angaben könne sie derzeit aber nicht machen. AM Gräfe weist auf die Möglichkeit der Ausweisung als Mischgebiet hin und stellt die Frage nach der Vermarktung solcher Flächen. Dies sei in erster Linie eine Frage des Preises, so FBL Oortman. TA Knipping ergänzt, dass es Flächenbedarf für kleinere nichtstörende Handwerksbetriebe in Leopoldshöhe schon gäbe. Hinsichtlich der Verkehrssituation erkundigt sich AM Dr. Bruck, wie der Sportplatz mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen sei und ob ein Radweg entlang der Grester Straße Richtung Hudeweg vorgesehen werde. TA Knipping erklärt, dass das Konzept für das gesamte Gebiet fußläufige Verbindungen und Wohnstraße vorsehe und der Radweg geplant sei. AM Dudek schlägt vor, die jetzt vorliegende Planung nicht zu ändern, da in der frühzeitigen Beteiligung noch ganz andere Anregungen eingehen werden. Es spräche demnach nichts dagegen, dass Verfahren erst einmal einzuleiten. AM Blöbaum hält es zum jetzigen Zeitpunkt für wichtig, zu entscheiden, ob die belasteten Flächen herausgenommen werden oder von WA-Flächen in MI-Flächen geändert werden sollen. AV Puchert-Blöbaum ist der Meinung, dass alle Details zur Auslegung eingearbeitet werden können. Für die frühzeitige Beteiligung sei das vorliegende Konzept ausreichend. Dem stimmt TA Knipping zu. AM Dr. Bruck kann sich die Planung für die frühzeitige Beteiligung vorstellen. Er macht jedoch deutlich, dass seine Fraktion diese maximale Planung für das weitere Verfahren nicht befürwortet. Im Anschluss erkundigt sich AV Puchert-Blöbaum, ob es von Seiten der Ausschussmitglieder Bedenken gäbe, das Verfahren zu starten. Diese Bedenken bestehen nicht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Beschussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ändern: Beschluss: Statt ...-zustimmend zur Kenntnis..... nur noch ..........zur Kenntnis......... - einstimmig So dann wird wie folgt abgestimmt: Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und zum Bebauungsplan Nr. 04/11 „Waldstraße“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -