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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum hier:-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum
hier:-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum
hier:-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 26.01.2006: 3. Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Nach einer kurzen Einleitung durch AV Puchert-Blöbaum, in der er u.a. darauf hinweist, dass bereits 35 Grundstücke von den 58 Grundstücken so gut wie verkauft seien, übernimmt Herr Ibrügger die weiteren Ausführungen. Während der Auslegung, so Herr Ibrügger, seien lediglich zwei Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Die erste Anregung beinhaltet die Vorschläge, eine Dachneigung bis 50 Grad und eine Firsthöhe von 9,50 m zuzulassen. Es wird vorgeschlagen, der Anregung zu folgen. In der zweiten Anregung wird darum gebeten, die Belange des ansässigen Landwirtes, hier: Bestandsschutz und Weiterentwicklung seines Betriebes, zu beachten. Dies ist nur zur Kenntnis zu nehmen, da der Bebauungsplan in jeder Beziehung Rücksicht auf den bestehenden Betrieb nimmt. Da die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die Grundzüge der Planung nicht berühren (sie beziehen sich nicht auf Art und Maß der baulichen Nutzung, auf die gewählte Art der Bebauung bzw. die bebaubaren Grundstücksflächen oder die Verkehrsführung) seien diese, so der Planer, entweder bereits berücksichtigt worden oder ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen. Herr Ibrügger ergänzt, dass mit heutigem Datum noch eine Stellungnahme von e-on Westfalen Weser eingegangen sei. Hier werde nur auf vorhandene Leitungen und eine bereits im Bebauungsplan berücksichtigte Umspannstellanlage hingewiesen. Diese Stellung-nahme ist somit auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss schlägt Herr Ibrügger vor, lediglich kleine Veränderungen im Text und Plan vorzunehmen. Er weist hier insbesondere auf die Herausnahme der Radienbezeichnungen hin. Diese seien nicht mehr notwendig, da die Vermessung des Gebietes bereits stattgefunden habe. Weiter sei die überbaubare Fläche auf dem Grundstück „Schuckenhofstr. 47“ um 3,00 m -bis zum Leitungsrecht- erweitert worden. Im Zusammenhang mit dem Anschluss des Regenrückhaltebeckens könne auf einen Teil der bisher vorgesehenen Leitungsführungen verzichtet werden und das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von der Schuckenhofstraße zum Regenrückhaltebecken könne auf ein Leitungsrecht reduziert werden. AM Baltschun erkundigt sich, ob die Erschließung des Regenrückhaltebeckens ausreichend gesichert sei, wenn das Geh- und Fahrrecht von der Schuckenhofstraße entfalle. Er halte eine Zufahrt für den Kfz-Verkehr insbesondere für die Pflege des Beckens für sinnvoll. Herr Ibrügger erklärt, dass die Erschließung gesichert sei und weist auf weitere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte im Bebauungsplan hin. Weiter fragt AM Baltschun nach, wie die Müllentsorgung für die Baufläche nördlich des Regenrückhaltebeckens geplant sei. Die Müllentsorgung könne über ein privates Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erfolgen oder, so Herr Ibrügger, über das Grundstück an der „Schuckenhofstraße“. Da die Bauflächen im Eigentum einer Familie seien, werden diesbezüglich keine Probleme gesehen. Auf Nachfrage von AV Puchert-Blöbaum bezüglich der geänderten Dachneigung, erklärt Herr Ibrügger, dass von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen werde, der Anregung einer Bürgerin, die Dachneigung auf bis zu 50 Grad (vorher 45 Grad) festzusetzen, zu folgen. Der Ausschuss nimmt die Ausführung zustimmend zur Kenntnis. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: 1. Nach Vortrag und Erörterung der zur Offenlegung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweisen empfiehlt der Hochbau- und Planungsausschuss unter Maßgabe der in der Sitzung vorgetragenen und abgestimmten Änderungsvorschläge von Zeichnung, Text und Begründung, den Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ gem. § 10 BauGB dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe als Satzung zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: 2. Empfehlung für die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB: Gemäß Baugesetzbuch ist dem Bebauungsplan die o. g. Erklärung beizufügen. Sie gibt die Art und Weise an, „wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde“. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: 3. Unter Maßgabe des Beschlusses am 26. Januar 2006 sollte durch Planer und Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23. Februar 2006 die vom Gesetzgeber geforderte Erklärung das gesamte Planungsverfahren erläutern und die für die Beschlussfassung maßgeblichen Gründe herausstellen. Beratungsergebnis: - einstimmig -