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Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
25.06.12, 18:07
Aktualisiert
11.07.12, 18:04
Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 24.04.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:10 Uhr TOP Betreff 10 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Herr Dr. Kippels schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an. Herr Drexler schließt sich ebenfalls dem Verwaltungsvorschlag an, weist aber darauf hin, dass auf den Artenschutz geachtet werden soll. Herr Köhlen stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Herr Uerlings (NABU) fragt an, ob ein ausreichender Schutz für die Fledermäuse gewährleistet ist. Herr Köster erläutert, dass der Artenschutz in der Planung entsprechend Berücksichtigung gefunden hat. Eine Pufferzone von 100m zur Königshovener Mulde, die als Jagdgebiet der Fledermäuse genutzt wird, wird im Genehmigungsverfahren nach BImschG sichergestellt. Herr Uerlings schlägt vor, einen 5m bis 10m Grünstreifen als optischen Schutz zwischen der Windkraftanlage und Alt-Kaster einzurichten. Herr Köster teilt mit, dass aufgrund der topografischen Lage die Windkraftanlage von Alt-Kaster aus nicht zu sehen ist. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.04.2012 Seite 2