Daten
Kommune
                    Bedburg
                Größe
                        8,8 kB
                    Datum
                        24.04.2012
                    Erstellt
                        25.06.12, 18:07
                    Aktualisiert
                        11.07.12, 18:04
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 24.04.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:10 Uhr
TOP
Betreff
10
45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Herr Dr. Kippels schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an.
Herr Drexler schließt sich ebenfalls dem Verwaltungsvorschlag an, weist aber darauf hin, dass auf
den Artenschutz geachtet werden soll.
Herr Köhlen stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.
Herr Uerlings (NABU) fragt an, ob ein ausreichender Schutz für die Fledermäuse gewährleistet ist.
Herr Köster erläutert, dass der Artenschutz in der Planung entsprechend Berücksichtigung
gefunden hat. Eine Pufferzone von 100m zur Königshovener Mulde, die als Jagdgebiet der
Fledermäuse genutzt wird, wird im Genehmigungsverfahren nach BImschG sichergestellt.
Herr Uerlings schlägt vor, einen 5m bis 10m Grünstreifen als optischen Schutz zwischen der
Windkraftanlage und Alt-Kaster einzurichten.
Herr Köster teilt mit, dass aufgrund der topografischen Lage die Windkraftanlage von Alt-Kaster
aus nicht zu sehen ist.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage A) –
Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.04.2012
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