Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
04.12.09, 22:03
Aktualisiert
04.12.09, 22:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
145/2009
15.12.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)
b)
Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2009 – TOP 6 – beschließt der Rat die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ ist in der beigefügten Übersichtskarte eindeutig
festgelegt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18
„Auf dem Fels“ in Form einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB gefasst.
Vorlagen-Nr. 145/2009
Seite 2
Anlass der Änderung ist der Antrag der Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kall,
Flur 18, Flurstücke 262, 263, 268 und 269, die in diesem Bereich vorhandenen Baugrenzen dahingehend aufzuweiten, dass die großzügig geschnittenen Baugrundstücke in
kleinere Einheiten zwecks besserer Vermarktung aufgeteilt werden können.
Mit der Änderung ist beabsichtigt, auf der Nordseite des Bachweges 4 statt 2 und auf der
Südseite 3 statt 2 Bauparzellen zu bilden. Um die Parzellierung auf der Südseite in 3
Bauparzellen vornehmen zu können, soll eine kleine Teilfläche (rd. 80 qm) aus der öffentlichen Spielplatzfläche umgewandelt und in die Baufläche integriert werden.
Durch die hier beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der
Planung nicht berührt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und
europäische Vogelschutzgebiete). Somit kann die Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 16. Juni 2009 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18
„Auf dem Fels“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 04. August bis einschließlich 04. September 2009 statt.
Es sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen.
Der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24.11.2009 – TOP 6 – waren zur Erläuterung der Planung eine
Verkleinerung der Bebauungsplanänderung sowie die Begründung beigefügt.
Der Ausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen
und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Vorlagen-Nr. 145/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 145/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
145/2009
24.11.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)
b)
Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ ist in der beigefügten Übersichtskarte eindeutig
festgelegt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in
Vorlagen-Nr. 145/2009
Seite 5
Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18
„Auf dem Fels“ in Form einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB gefasst.
Anlass der Änderung ist der Antrag der Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kall,
Flur 18, Flurstücke 262, 263, 268 und 269, die in diesem Bereich vorhandenen Baugrenzen dahingehend aufzuweiten, dass die großzügig geschnittenen Baugrundstücke in
kleinere Einheiten zwecks besserer Vermarktung aufgeteilt werden können.
Mit der Änderung ist beabsichtigt, auf der Nordseite des Bachweges 4 statt 2 und auf der
Südseite 3 statt 2 Bauparzellen zu bilden. Um die Parzellierung auf der Südseite in 3
Bauparzellen vornehmen zu können, soll eine kleine Teilfläche (rd. 80 qm) aus der öffentlichen Spielplatzfläche umgewandelt und in die Baufläche integriert werden.
Durch die hier beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der
Planung nicht berührt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und
europäische Vogelschutzgebiete). Somit kann die Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 16. Juni 2009 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18
„Auf dem Fels“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 04. August bis einschließlich 04. September 2009 statt.
Es sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.