Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2008 16.12.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2008 - TOP 4 beschließt der Rat, bei HHSt. 1.720.6380 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) und HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2008 - TOP 4 beschließt der Rat, beim Budget „Bauhof“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) und HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). c) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2008 - TOP 4 beschließt der Rat, beim Sammelnachweis „Sachausgaben“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.110.1001 (Verwaltungsgebühren Meldewesen). Vorlagen-Nr. 177/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Zu a) und b) Vor Jahren wurde in der kameralistischen Buchführung der sog. Auslaufmonat (Monat Januar) abgeschafft. Dies hatte zur Folge, dass Rechnungen, die im Januar eingingen bzw. die erst im Januar fällig waren, nicht mehr zu Lasten des alten Jahres gebucht werden konnten. Durch die Umstellung auf NKF muss diese Praxis geändert werden. In vielen Fällen wird deshalb das Haushaltsjahr 2008 mit den Kosten für 13 Monate belastet. Da der Verwaltungshaushalt 2008 ohne die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben mit einem Überschuss abschließen würde und dieser Überschuss durch die Umstellung auf NKF nicht zum Ausgleich des Ergebnisplans 2009 verwandt werden kann, ist es notwendig und zweckmäßig, alle Rechnungen für den Monat Dezember 2008 noch im Haushaltsjahr 2008 zu buchen. Zu c) Durch die Erhöhung der an die Bundesdruckerei zu zahlenden Entgelte für Reisepässe und Personalausweise entstehen Mehrkosten in Höhe von rd. 10.000,-- €. Die Mehrkosten sind durch Mehreinnahmen bei den für Reisepässe und Personalausweise zu zahlenden Verwaltungsgebühren gedeckt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2008 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet. Vorlagen-Nr. 177/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 177/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2008 16.12.2008 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben Beschlussvorschlag: d) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.720.6380 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) und HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). e) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, beim Budget „Bauhof“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) und HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). f) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, beim Sammelnachweis „Sachausgaben“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.110.1001 (Verwaltungsgebühren Meldewesen). Vorlagen-Nr. 177/2008 Seite 5 Sachdarstellung: Zu a) und b) Vor Jahren wurde in der kameralistischen Buchführung der sog. Auslaufmonat (Monat Januar) abgeschafft. Dies hatte zur Folge, dass Rechnungen, die im Januar eingingen bzw. die erst im Januar fällig waren, nicht mehr zu Lasten des alten Jahres gebucht werden konnten. Durch die Umstellung auf NKF muss diese Praxis geändert werden. In vielen Fällen wird deshalb das Haushaltsjahr 2008 mit den Kosten für 13 Monate belastet. Da der Verwaltungshaushalt 2008 ohne die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben mit einem Überschuss abschließen würde und dieser Überschuss durch die Umstellung auf NKF nicht zum Ausgleich des Ergebnisplans 2009 verwandt werden kann, ist es notwendig und zweckmäßig, alle Rechnungen für den Monat Dezember 2008 noch im Haushaltsjahr 2008 zu buchen. Zu c) Durch die Erhöhung der an die Bundesdruckerei zu zahlenden Entgelte für Reisepässe und Personalausweise entstehen Mehrkosten in Höhe von rd. 10.000,-- €. Die Mehrkosten sind durch Mehreinnahmen bei den für Reisepässe und Personalausweise zu zahlenden Verwaltungsgebühren gedeckt.