Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 14.12.2006:
14. Widmung von Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung
Leopoldshöhe)
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 29.11.2006 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
Die Wilhelmstraße im OT Leopoldshöhe (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet ( §§ 3
und 6 StrWG NW).
Baulastträger der Wilhelmstraße mit dem dazu gehörenden Fußweg ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -