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Beschlußtext (Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
hier: Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 14.12.2006: 14. Widmung von Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Wilhelmstraße mit Fußweg (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 29.11.2006 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Wilhelmstraße im OT Leopoldshöhe (Flurstücke 1041 und 1042, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet ( §§ 3 und 6 StrWG NW). Baulastträger der Wilhelmstraße mit dem dazu gehörenden Fußweg ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -