Daten
Kommune
Bedburg
Größe
77 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
16.04.14, 18:01
Aktualisiert
16.04.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 26.11.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:38 Uhr
TOP
Betreff
7
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse
und Marienstraße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Herr Drexler sieht die Drehung des Baukörpers im aktuellen Planentwurf positiv. Die Planung der
Bebaubarkeit muss an die vorhandene Umgebungsbebauung mit dem Maß der baulichen Nutzung
angepasst werden. Er bittet die Verwaltung einen Ortstermin mit den Anwohnern durchzuführen,
bei dem die Höhenfestsetzung nochmals erörtert werden kann.
Herr Dr. Kippels hält einen Ortstermin
Bebauungsplanverfahren für entbehrlich.
bei
diesem
bisher
sehr
transparenten
Herr Giesen schließt sich den Worten des Herrn Drexlers an und sieht eine Interessenabwägung
vor Ort vorrangig vor einem heutigen Offenlagebeschluss.
Herr Köster erläutert, dass laut OVG-Rechtsprechung die Gebäudehöhen im Bebauungsplan als
definitive
Angaben
zur
Rechtssicherheit
festzusetzen
sind.
Die
vorgesehene
Mischwasserkanalisation, welche in die Mischwasserbestandskanalisation der Umgebung einfließt,
dient aufgrund der zusätzlichen Kanalspülung mit Regen- und Oberflächenwasser, einer
Verminderung der teilweise bestehenden Geruchsbelästigung.
Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Ringerschließung den Verkehr besser verteilt als eine
Sackgasse aus Richtung Marienstraße, sowie dass die Festsetzungen des Bebauungsplans die
Vorgaben der RASt06 für Sichtdreiecke an Einmündungen berücksichtige.
Herr Reuter schlägt ebenfalls eine Ortsbesichtigung mit den Fraktionsvorsitzenden und der
Verwaltung zur Abstimmung mit den Anwohnern vor. Unabhängig davon sollte aber heute der
Offenlagebeschluss gefasst werden.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier weist diesbezüglich darauf hin, dass bei Änderungen des
Planentwurfes evlt. eine erneute Offenlage zur rechtssicheren Verfahrensweise erforderlich wird.
Die Ausschussvorsitzende stellt den übereinstimmenden Wunsch aller Fraktionen fest, einen
gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung und den Anwohnern durchzuführen.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage A) –
Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.11.2013
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