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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
77 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
16.04.14, 18:01
Aktualisiert
16.04.14, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 26.11.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:38 Uhr TOP Betreff 7 Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Herr Drexler sieht die Drehung des Baukörpers im aktuellen Planentwurf positiv. Die Planung der Bebaubarkeit muss an die vorhandene Umgebungsbebauung mit dem Maß der baulichen Nutzung angepasst werden. Er bittet die Verwaltung einen Ortstermin mit den Anwohnern durchzuführen, bei dem die Höhenfestsetzung nochmals erörtert werden kann. Herr Dr. Kippels hält einen Ortstermin Bebauungsplanverfahren für entbehrlich. bei diesem bisher sehr transparenten Herr Giesen schließt sich den Worten des Herrn Drexlers an und sieht eine Interessenabwägung vor Ort vorrangig vor einem heutigen Offenlagebeschluss. Herr Köster erläutert, dass laut OVG-Rechtsprechung die Gebäudehöhen im Bebauungsplan als definitive Angaben zur Rechtssicherheit festzusetzen sind. Die vorgesehene Mischwasserkanalisation, welche in die Mischwasserbestandskanalisation der Umgebung einfließt, dient aufgrund der zusätzlichen Kanalspülung mit Regen- und Oberflächenwasser, einer Verminderung der teilweise bestehenden Geruchsbelästigung. Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Ringerschließung den Verkehr besser verteilt als eine Sackgasse aus Richtung Marienstraße, sowie dass die Festsetzungen des Bebauungsplans die Vorgaben der RASt06 für Sichtdreiecke an Einmündungen berücksichtige. Herr Reuter schlägt ebenfalls eine Ortsbesichtigung mit den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung zur Abstimmung mit den Anwohnern vor. Unabhängig davon sollte aber heute der Offenlagebeschluss gefasst werden. Herr Fachbereichsleiter Schmeier weist diesbezüglich darauf hin, dass bei Änderungen des Planentwurfes evlt. eine erneute Offenlage zur rechtssicheren Verfahrensweise erforderlich wird. Die Ausschussvorsitzende stellt den übereinstimmenden Wunsch aller Fraktionen fest, einen gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung und den Anwohnern durchzuführen. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.11.2013 Seite 2