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Leopoldshöhe
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30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 3. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 16.03.2005:
2.
15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Milser Heide)
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide"
hier: Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Nachbarkommunen
gemäß § 2 (2) BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Entwurfsbeschlüsse
AV Puchert-Blöbaum hält einen kurzen Rückblick über den bisherigen Stand des Verfahrens und übergibt dann an die zu diesem TOP geladenen Gäste.
Herr Huesmann weist auf die umfangreiche Vorlage hin. Ziel der vorliegenden Planung sei die Neuordnung/ Umnutzung der Gewerbebrache Köster, die Ergänzung des Nahversorgungs-bereiches (REWEAltstandort) und die Festsetzung eines Mischgebietes und Kerngebietes auf der Gewerbebrache
Köster.
Die folgenden Einzelhandelseinrichtungen seien geplant:
- ALDI (Verlagerung) neu, mit einer Verkaufsfläche von 855 m²
- REWE (Verlagerung) neu, mit einer Verkaufsfläche von 1.213 m²
- Läden/ Shops neu, mit einer deutlich reduzierten Verkaufsfläche von 375 m²
- REWE-Getränkemarkt alt, mit einer Verkaufsfläche von 1.025 m².
Das Konzept sei bereits bekannt, da es in der Bürgerversammlung im Januar vorgestellt wurde. Die Anregungen und Bedenken aus dem bisherigen Verfahren seien eingearbeitet worden. Herr Huesmann
führt weiter aus, dass eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist, da eine Umwandlung von der
Darstellung Allgemeines Wohngebiet (WA) in gemischte Baufläche (M) für ca. 0,3 ha stattfinden müsse.
Die Änderung des Bebauungsplanes sei ebenfalls für die Planung notwendig, da die Festsetzungen
Grünfläche (Kinderspielplatz), Allgemeines Wohngebiet und Gewerbegebiet in ein Kerngebiet (Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie etc.) geändert werden müssen.
Im Hinblick auf die Grünfläche erklärt Herr Huesmann, dass eine Überprüfung keinen Bedarf für einen
Kinderspielplatz ergeben habe. Somit sei die Umwandlung unproblematisch.
Anschließend schlägt Herr Huesmann vor, die wesentlichen Anregungen und Themen aus der Beteiligung in drei Themenkomplexe aufzuteilen.
1. Umfang und Größe des Einzelhandelsprojektes und dessen Auswirkungen
2. Gefahrenpotenzial Anlieferung / LKW – Verkehr über „Milser Heide“
3. Immissionen: Lärm, Licht Schadstoffe
Der Ausschuss nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
Sodann führt Herr Huesmann weiter aus.
(Zu 1) Der Umfang und die Größe des Einzelhandelsprojektes und dessen Auswirkungen sind absatzwirtschaftlich und städtebaulich geprüft worden. In dem Zusammenhang weist er auf die GMAStellungnahme hin.
Während der frühzeitigen Beteiligung sind diesbezüglich keine Anregungen eingegangen, so dass eine
regionale Verträglichkeit auch in Abstimmung mit den Nachbarkommunen gegeben ist.
Da während des Vortrages bereits mehrere Wortmeldungen gewünscht werden, lässt AV PuchertBlöbaum über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Es wird von beiden Ausschüssen mehrheitlich
beschlossen, erst nach Vorstellung der Themenkomplexe eine Diskussion zu eröffnen.
Herr Huesmann führt somit weiter aus, dass neben der regionalen auch die lokale Verträglichkeit gegeben sei, da keine Versorgungsstrukturen beeinträchtigt werden und die Nahversorgung auch für alle
Versorgungsbereiche weiterhin gewährleistet sei. Hinzu komme, dass es sich hier um einen integrierten, innerörtlichen Standort handelt.
(Zu 2) Im Zusammenhang mit dem Gefahrenpotenzial Anlieferung / LKW-Verkehr über „Milser Heide“
führt Herr Huesmann aus, dass die vorhandene Zu- und Abfahrt „Hahnenkamp“ für den Kundenverkehr
(ca. 1/3) beibehalten werden solle. Der Anlieferverkehr für die neuen Märkte und ca. 2/3 des Kundenverkehrs werden von Seiten der „Hauptstraße“ abgewickelt.
Notwendige Schutzmaßnahmen für die ansässige Bebauung werden natürlich vorgesehen.
(Zu 3) Immissionen: Lärm, Licht Schadstoffe
Herr Huesmann weist darauf hin, dass die Auswirkungen gutachterlich geprüft worden sind (AKUS
GmbH). Aktive Maßnahmen zum Licht-, Blend- und Lärmschutz im Bereich der Stellplätze, der Anlieferzone und der Zu- und Abfahrt „Hauptstraße“ seien notwendig und werden in der Planung berücksichtigt.
Nach Durchführung bzw. Umsetzung dieser Maßnahmen seien gesicherte Schutzansprüche erfüllt.
Herr Huesmann beendet vorerst seine Ausführungen und AV Puchert-Blöbaum eröffnet die Diskussion.
Um eine Konkurrenz mit den bereits im Süden ansässigen Firmen zu vermeiden, schlägt AM Schulz
vor, eine Sortimentsliste (in positiver oder negativer Form) zu erstellen.
Herr Huesmann erklärt, daß es die Möglichkeit einer Sortimentsregulierung über die Festsetzung „Sondergebiet“ gibt. Von so einer Festsetzung werde von Seiten der Bezirksregierung und des Kreises Lippe allerdings abgeraten. In einem Bebauungsplan mit Festsetzung „Kerngebiet“ ist eine Sortimentsregulierung nicht möglich.
Unabhängig vom Bebauungsplan, so Herr Huesmann, bestehe dagegen die Möglichkeit der Sortimentsregulierung über einen städtebaulichen Vertrag, allerdings ausschließlich für die im Änderungsbereich befindlichen Flächen.
AM Gräfe weist auf die Stellungnahme der Bezirksregierung hin und sieht noch keinen regionalen Konsens. In dem Zusammenhang erinnert AM Pankoke an die Stellungnahmen der IHK und dem Einzelhandelsverband, auch hier sieht er noch Gesprächsbedarf. Weiter weist er darauf hin, dass die Werbegemeinschaft Asemissen-Bechterdissen-Greste anregt, nur solche Institutionen vorzusehen, welche
nicht in Konkurrenz zu den bereits ansässigen Gewerbebetrieben stehen. Diese Anregung, so AM Pankoke, sei für ihn eine Forderung für eine verbindliche Festsetzung, denkbar in Form eines städtebaulichen Vertrages.
Herr Huesmann informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass bereits nach Eingang der Stellungnahmen verschiedene Gespräche geführt worden seien und somit die Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung teilweise schon überholt seien.
Hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen, der Versorgungsqualität und dem entstehenden Wettbewerb weist er auf die vorliegende GMA-Einzelhandelsstruktur-untersuchung hin. Ergänzend hierzu
faßt Frau Küpper, GMA Köln, die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
Sie macht deutlich, dass es in Leopoldshöhe (Ortsmitte) eine sehr positive Einzelhandelsentwicklung
gibt. In Asemissen habe eine derartige Entwicklung in den letzten Jahren nicht stattgefunden. Aus gutachterlicher Sicht handelt es sich bei dem Plangebiet um einen städtebaulich und versorgungsstrukturell integrierten Bereich und somit geeignet, um für die nächsten Jahre eine notwendige Versorgungsqualität im Ortsteil Asemissen zu garantieren.
Auch Gespräche mit der Bezirksregierung haben ergeben, dass der Standort für die Sicherung der mittel- und langfristigen Nahversorgung in Asemissen sinnvoll erscheint.
Hinsichtlich der Umsatz-Kaufkraft-Relation erklärt Frau Küpper, dass in der Gegenüberstellung des zu
erwartenden Mehrumsatzes und des relevanten Kaufkraftpotenzials eine Relation von ca. 26 % zu erwarten sei. Sie ergänzt, dass bei einer Umsatz-Kaufkraft-Relation unter 30 % davon ausgegangen werden könne, dass die bestehenden Nahversorgungsstrukturen nicht gefährdet seien. In dem Zusammenhang weist sie auf das „Regionale Einzelhandelskonzept OWL“ hin und beendet ihre Ausführungen.
In der anschließenden regen Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Ausschuss-mitglieder den
geplanten Standort für sinnvoll halten. Weiter wird offensichtlich, dass ein städtebaulicher Vertrag gewünscht wird, um bestehende Firmen zu schützen und ein Konkurrenzaufkommen möglichst zu vermeiden. In dem Zusammenhang wird außerdem in Frage gestellt, ob die Verkaufsflächen derartige
Größen haben müssen, insbesondere der Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.025 m².
Herr Huesmann erklärt noch einmal kurz den städtebaulichen Vertrag. Dies sei eine Möglichkeit -auch
innerhalb eines Kerngebietes- eine Sortimentenliste evtl. in Zusammenarbeit mit dem Investor aufzustellen, entweder mit einem bevorzugten Sortiment (Positivliste) oder mit einem nicht gewünschten Sortiment (Negativliste). Er weist auf Nachfrage darauf hin, dass dieser Vertrag nur für die Verkaufsflächen
im Änderungsbereich gelten könne. Ein möglicher städtebaulicher Vertrag, so Herr Huesmann, könne
dann zum Satzungsbeschluss vorliegen und ebenfalls beschlossen werden. Anschließend erklärt er
hinsichtlich der Verkaufsflächengrößen, dass der Gesetzgeber bereits Einschränkungen vorgesehen
hat. Da in diesem Fall bestehende Gebäudeflächen genutzt werden, könne allerdings wenig Einfluss
auf die Verkaufsflächengrößen genommen werden. Frau Küpper ergänzt, dass durch die Größe der
Verkaufsfläche das Angebot erfahrungsgemäß nicht unbedingt größer werde, allerdings großzügiger
gestaltet werden könne.
Im Anschluss schlägt Herr Huesmann vor, den Punkt 2 Immissionen und den Punkt 3 Verkehr gemeinsam zu behandeln.
Die beiden Ausschüsse sind mit der Verfahrensweise einverstanden und Herr Huesmann bittet Herrn
Brokopf (AKUS GmbH) zu berichten.
Herr Brokopf weist auf das von ihm erstellte schalltechnische Gutachten (Anlage der Einladung) hin.
Es ist mit entstehenden Geräusch-Immissionen zu rechnen, wie z.B. LKW-Verkehr, Kunden-Verkehr
(wobei damit gerechnet wird, dass 1/3 der Kunden-Pkw die bestehende Zuwegung über die „Milser Heide“ und 2/3 der Kunden die neu zu schaffende Zuwegung von der „Hauptstraße“ aus nutzen werden),
Einkaufswagen und die notwendige technische Ausstattung (Kühltechnik, Lüftungstechnik usw.). Zur
Einhaltung der Orientierungswerte wird die Errichtung einer Lärmschutzwand in Höhe von 2,30 m vorgeschlagen. Nordöstlich der geplanten Einkaufsmärkte befinden sich noch Freiflächen für eine WANutzung. Hier sei ein zusätzlicher Lärmschutz nicht notwendig, da die Baukörper der Märkte die Fläche
so gut abschirmen, dass die Tages-Orientierungswerte für WA sogar unterschritten werden.
Die Details für Kühl- und Lüftungstechnik seien noch nicht bekannt, so dass eine Beurteilung an dieser
Stelle nicht stattfinden könne. Aber auch hier weist Herr Brokopf auf das Baugenehmigungsverfahren
hin. Bestandteil der Bauantragsunterlagen könne eine schalltechnische Stellungnahme als Ergänzung
zu diesem Gutachten sein.
Vor dem Hintergrund der erzielten Ergebnisse und den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen, so
Herr Brokopf, stelle sich die Geräusch-Immission als unkritisch dar und die geplante Nutzung stehe den
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse (im Sinne des BauGB) in der Nachbarschaft nicht entgegen.
Zu den möglichen Lichtimmissionen zählt die Raumaufhellung durch die Parkplatzbeleuchtung und die
Blendung durch Kfz-Scheinwerfer.
Die Parkplatzleuchten sollten daher so aufgestellt werden, dass direkte Blickverbindungen vom Immissionsort zur Leuchte vermieden und die Lichtstärken in Richtung der Wohnhäuser begrenzt werden. Zur
Minimierung der Blendwirkung wird vorgeschlagen, einen blickdichten Lichtschutz (z.B. Mauer, Holzwand, immergrüne Heckenbepflanzung) in 1,00 m bis 2,00 m Höhe zu errichten (Details s. Gutachten).
In bezug auf mögliche Immissionen durch Luftschadstoffe, führt Herr Brokopf aus, werde es durch das
zusätzliche Verkehrsaufkommen zu einer Erhöhung der zur Zeit vorherrschenden Belastung in der unmittelbaren Nachbarschaft kommen. Aber die Immissionswerte werden weiterhin eingehalten.
Im Anschluss erkundigt sich AM Burkamp, ob man eine Nachtanlieferung grundsätzlich verbieten könne. Herr Brokopf erklärt, dass dies Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren sei. AM Pankoke
schlägt vor, eine Anlieferung erst ab 7.00 morgens zuzulassen. Hier entgegnet Herr Brokopf, dass sich
erfahrungsgemäß die Anlieferungen über den ganzen Tag verteilen werden.
AM Hanning erkundigt sich, wer für die Kosten aufkommen müsse, wenn schädliche Bodenveränderungen (Altlasten) gefunden werden. Hier erklären Herr Brokopf und Herr Huesmann, komme das
Verursacherprinzip zum Tragen. In der Regel müsse entweder der Alteigentümer oder der Eigentümer
für evtl. entstehende Kosten aufkommen.
Anschließend wird über das verkehrliche Konzept diskutiert. Nachdem Herr Huesmann noch einmal auf
die berücksichtigten Veränderungen hin weist, erklärt AM Dr. Bruck, dass seiner Fraktion insbesondere die Regelungen für den rad- und fußläufigen Verkehr nicht ausreichen. Die Erfahrung habe gezeigt,
dass es sinnvoll sei, bereits jetzt Festsetzungen zu treffen und nicht erst im weiteren Bebauungsplanverfahren oder beim Straßenausbau.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN schlägt vor, auf Parkplätze vor dem „Shop“ zu verzichten,
damit eine sichere Zuwegung zu den Geschäften für Radfahrer und Fußgänger geschaffen werden
könne. Außerdem solle eine verbindliche Lösung gefunden werden, was die Anbindung eines Radweges an die L 751 betreffe. Von beiden Ausschüssen wird den Ausführungen mehrheitlich zugestimmt.
Der Investor, Herr Körber, erklärt, dass das jetzige Konzept bereits eine überarbeitete Fassung sei. Er
weist darauf hin, dass der Rad- und Fußweg im Zufahrtsbereich vergrößert worden und zusätzlich
großflächige Zebrastreifen geplant seien.
Im Anlieferbereich seien -für eine verbesserte Einsicht- bereits Parkplätze weggenommen worden und
er hält eine nochmalige Verringerung von Parkplätzen in größerer Zahl für problematisch.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass den Ausschussmitgliedern das vorliegende städtebauliche Konzept hinsichtlich der Erschließung nicht ausreicht.
AM Fiedler und AM Schulz kritisieren u.a. die geplante Linksabbiegerspur auf der L 751. Es wird befürchtet, dass die Straßenfläche nicht ausreiche und somit der Mehrzweckstreifen wegfallen werde. Die
dann wegfallenden Parkflächen werden vor allem zu Nachteilen für den anliegenden Getränkemarkt
führen.
In dem Zusammenhang erklärt AL Taron, dass eine Linksabbiegerspur ähnlich wie L 751/ Waldstraße
möglich sei. Ein Teil des Mehrzweckstreifens werde allerdings benötigt.
AM Habicht fordert ein Verkehrskonzept bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr am 06.04.2005. Diese Planung solle den Vorschlag von AM Dr. Bruck und die Situation L
751 berücksichtigen.
AM Dr. Bruck schlägt vor, auf die fehlenden Informationen zu warten, um dann das Verfahren fortzuführen.
AM Pankoke schließt sich dem im Namen der CDU-Fraktion an. Außerdem, so AM Pankoke sieht er
verfahrensrechtliche Bedenken, wenn die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken nicht besprochen werden. In dem Zusammenhang stellt er den Antrag auf Vertagung.
Auf Antrag von AM Hachmeister unterbricht AV Puchert-Blöbaum die Sitzung von 20.50 Uhr bis 21.00
Uhr.
Anschließend gibt AM Hachmeister bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dem Antrag der CDU-Fraktion nicht folgen werden. Die Vorlagen seien sehr ausführlich und mit der Ergänzung
eines städtebaulichen Vertrages, welcher u.a. die Fußläufigkeit des Rad- und Gehweges sichere und
wenn weiterhin die Möglichkeit bestehe, das laufende Verfahren zu beeinflussen, sei seine Fraktion der
Meinung, dass heute ein Beschluss gefasst werden könne. Vor Abstimmung über den Antrag auf Vertagung erinnert AM Dr. Bruck an die gestalterischen Festsetzungen. In dem Zusammenhang stellt er
den Antrag, keine Flachdächer zuzulassen.
Beschluss:
Sodann lässt AV Puchert-Blöbaum über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, die Beratung und
Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes zu vertagen.
Hochbau- und Planungsausschuss:
- 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
- 6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen Dem Antrag auf Vertagung wird nicht zugestimmt.
AV Puchert-Blöbaum fasst die Erkenntnisse aus der regen Diskussion zusammen und schlägt vor, den
Beschlussvorschlag der Verwaltung und des Planungsbüros um folgende Punkte zu ergänzen:
- Es soll ein städtebaulicher Vertrag entworfen werden, welcher eine Sortimentsliste (Positivliste) und
ein Verkehrskonzept beinhaltet.
- Liegt kein städtebaulicher Vertrag vor, wird kein Satzungsbeschluss gefasst.
Die Ausschussmitglieder nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.
Vor der Beschlussfassung lässt AV Puchert-Blöbaum über den Antrag von AM Dr. Bruck abstimmen
(Abstimmungsberechtigt ist nur der Hochbau- und Planungsausschuss).
Innerhalb des MK* Gebietes sind nur Sattel- und Walmdächer (20° - 45°) zulässig.
Hochbau- und Planungsausschuss:
- 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen Dem Antrag wird somit zugestimmt.
Auf Antrag der CDU-Fraktion unterbricht AV Puchert-Blöbaum die Sitzung von 21.12 Uhr bis 21.15 Uhr.
Anschließend erklärt AM Gräfe, dass die CDU-Fraktion bei einer jetzigen Beschlussfassung die Punkte
1 - 4 ablehnen werde.
Der AV Puchert-Blöbaum nimmt dies zur Kenntnis und lässt anschließend wie folgt abstimmen:
1. Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung/ Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage A der Vorlage) wird zugestimmt.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 2. Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ wird mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes gem. § 3 (2) BauGB als Entwurf beschlossen.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen -
3. Gleichzeitig wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Milser Heide) mit dem Erläuterungsbericht im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB als Entwurf beschlossen.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 4. Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Milser Heide) werden gem. § 3(2) BauGB als Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 5. Zur schnellstmöglichen Sitzung muss ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages vorliegen der beinhaltet:
a) Die Verkaufsfläche und das Sortiment wird für den Vollsortimenter/ Discounter und die Shopflä
che in einer Positivliste geregelt.
b) Ein Verkehrskonzept muss vorliegen, dass insbesondere eine fuß- und radläufige Anbindung und
eine Verkehrsregelung für die L 751 Hauptstraße sichert, in Abstimmung mit Straßen NRW.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 6. Liegt dieser Vertrag nicht vor, wird kein Satzungsbeschluss über das Änderungsverfahren gefasst.
Hochbau- und Planungsausschuss: - 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung -