Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 27.10.2005:
2.
Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum
hier: - Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
AV Puchert-Blöbaum gibt einen Überblick über das bisherige Verfahren und macht anhand einer Folie
die weitere Vorgehensweise für das Bebauungsplanverfahren deutlich.
Im Anschluss übernimmt Herr Ibrügger die weiteren Ausführungen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, so Herr Ibrügger, sind keine Anregungen eingegangen, welche zu einer grundsätzlichen Änderung
des bisherigen Konzeptes führen.
Dennoch weist er auf zwei Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange hin.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Für die Landwirtschaftskammer ist die Frage des vorbeugenden Immissionsschutzes in der Nachbarschaft zum Betrieb Fuhrmann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrswege durch landwirtschaftliche
Großgeräte von wesentlicher Bedeutung. Herr Ibrügger führt weiter aus, dass diese Bedenken ausgeräumt werden konnten, da zum einen das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz keine Gefährdung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes Fuhrmann sieht und zum anderen keine Änderung der derzeitigen verkehrlichen Situation bzgl. der Nutzung durch landwirtschaftliche Großgeräte
für die Straßen „Auf der Helle“ und „Friedhofsweg“ erfolgen werde.
Da von Seiten der Frau Frohnert die Herausnahme ihrer Fläche (Flurstück 810) beantragt worden ist,
wird in dem Zusammenhang nun vorgeschlagen, die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um die Fläche „Frohnert“ (Flurstück 810) zu verringern, um zum einen die ungestörte Nutzung
der Straße „Auf der Helle“ durch landwirtschaftliche Großgeräte zu gewährleisten und zum anderen die
Anregungen bzw. Bedenken der Ev.- ref. Kirchengemeinde Leopoldshöhe auszuräumen.
Kreis Lippe
Der Kreis Lippe regt an, im Zusammenhang mit der Ermittlung und Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, die Bewertung der Hausgärten niedriger anzusetzen. In
einem Erörterungsgespräch mit dem Kreis Lippe ist die Bewertung der Hausgärten geändert worden.
Dies geht aus dem gesonderten Umweltbericht hervor.
GA Barthel ergänzt, dass ein Ausgleich von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe in jedem Fall erzielt
werde, da für die Erweiterung der Kläranlage Schuckenbaum eine Fläche in Schuckenbaum im Bereich
der Windwehe erworben worden sei. Hier werde ein Öko-Punkteüberschuss entstehen, welcher für den
Ausgleich des Bebauungsplanes „Brunsheide-Süd“ mehr als ausreiche.
Herr Ibrügger führt weiter aus, dass von Seiten der Bürger vor allem Bedenken über die zukünftige Verkehrsführung (Baustellenverkehr, befürchteter Durchgangsverkehr „Auf der Helle“/ „Friedhofsweg“) geäußert werden.
Diese Bedenken sind jedoch nicht in einem Bebauungsplan zu regeln. Die verkehrstechnische Seite
wie Baustellenverkehr, Ausgestaltung der Verkehrsräume, Geschwindigkeitsbegrenzungen u.ä. müsse
im zuständigen Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr abschließend beraten und beschlossen
werden.
Abschließend fasst Herr Ibrügger die Empfehlungen für die Offenlegung zusammen:
-
Das Flurstück 810 wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunsheide-Süd“ herausgenommen, so dass die neue ostwärtige Begrenzung des Bebauungsplanes die Straße „Auf
der Helle“ ist.
-
Die landwirtschaftlichen Verkehrsflächen bleiben bestehen und weiterhin im Privateigentum.
Somit wird den Anregungen bzw. Bedenken hinsichtlich dem Bestand und der Erweiterung des Betriebes Fuhrmann Rechnung getragen.
-
Die Baufläche an der „Schuckenhofstraße“ wird gem. der vorgelegten Planentwürfe erweitert. Dabei wird für das Grundstück Huvendiek eine Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für die
rückwärtige Erschließung von der „Schuckenhofstraße“ vorgesehen.
Eine zweigeschossige Bebauung ist nur entlang der „Schuckenhofstraße“ möglich. In der zweiten
Reihe wird eine eingeschossige Bauweise festgesetzt.
-
Es wird im Bebauungsplan ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (landwirtschaftliche Wegefläche) am
Regenrückhaltebecken festgesetzt. Dieses wird für die Leitungsführung sowie für die Erreichbarkeit des Regenrückhaltebeckens benötigt.
-
In bestimmten Bereichen ist die Dachform „Walmdach“ zulässig.
-
Die Festsetzung der Firstrichtung wird teilweise im Bebauungsplan aufgehoben, um mehr Flexibilität für die Bauinteressenten für die Anordnung ihrer Häuser zu erreichen.
Im Anschluss schließt Dipl. Ing. Ibrügger seine Ausführungen.
Vor Eröffnung der Diskussion gibt FBL Oortman bekannt, dass der LIL bereits 28 konkrete Bewerbungen vorliegen und die Bauinteressenten fast ausschließlich aus dem Ortsteil Schuckenbaum seien.
Von Seiten der Ausschussmitglieder wird angeregt, den Bereich für die Zulassung von Walmdächern zu
erweitern und auch Pultdächer in den Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen. Herr Ibrügger hält eine gewisse Grundstruktur hinsichtlich der Dachlandschaft für sinnvoll, da man nicht das einzelne Grundstück sondern das Baugebiet als Ganzes -in Zusammenhang mit der vorhandenen Umgebungsbebauung- sehen müsse.
TA Knipping weist in Hinsicht auf die Zulassung von Pultdächern auf bereits genehmigte Dachformen
mit Firstversätzen im Gemeindegebiet hin, so dass ihrer Meinung nach eine spezielle Festsetzung nicht
notwendig sei. Außerdem müsse die Zulassung von Pultdächern in den textlichen Festsetzungen genau definiert werden.
Nach einer weiteren regen Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:
Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ werden zusätzlich Walmdächer mit 25 ° - 45 ° Dachneigung zugelassen.
- 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen In den textlichen Festsetzungen (Punkt 3 „Dachneigung“) wird der Punkt 3.1 ersatzlos gestrichen.
- 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Dachaufbauten sind auch bei Walmdächern zulässig.
- 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen Die Verwaltung wird beauftragt, die allgemeinen Voraussetzungen und Gestaltungs- und Ausführungsanforderungen für Dachgauben in bezug auf Walmdächer zu ergänzen.
AM Grünert hält den Anteil an öffentlichem Grün im Bebauungsplan für zu gering.
Er erkundigt sich, ob die Berechnung der öffentlichen Grünfläche (2 %) im Bebauungsplan richtig sei.
Im Zusammenhang mit den 5 % öffentlichem Grün mit Regenrückhaltebecken komme er rechnerisch
auf 7 % öffentliche Grünfläche.
Herr Ibrügger erklärt hierzu, dass das Regenrückhaltebecken eingezäunt und somit nicht für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein werde. Aus diesem Grund könne diese Fläche nicht in die Berechnung mit
einbezogen werden.
Hinsichtlich der Bedenken der Größenordnung öffentlicher Grünflächen, hier 2%, entgegnet Herr Ibrügger, dass im Bebauungsplan Flächen zum Spielen von Kleinkindern und Grundschülern vorgesehen
werden. Für Jugendliche und Heranwachsende stehen in nächster Entfernung der Spiel- und Bolzplatz
am „Mühlenbach“ und das in der Nähe gelegene Schul- und Sportzentrum mit Grünanlagen zur Verfügung. Für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger werden Fußwegeverbindungen durch die Grünanlagen
hin zur freien Landschaft als Naherholungsbereich vorgesehen.
Durch die Anpflanzungen von mehrstufigen Hecken und den freistehenden, von Gärten umgebenen
Einzelhäusern werde der bereits vorhandene Siedlungscharakter gewahrt.
Eine geschlossene und hoch verdichtete Bebauung sei ausdrücklich nicht geplant, so Herr Ibrügger.
Eine weitere Klärung bedarf es noch in bezug auf die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Baustellenverkehrs auf der Straße „Auf der Helle“.
FBL Oortman erklärt, dass man die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner durchaus verstehen
könne. Eine komplette Abbindung der Straße sei jedoch nicht möglich. Allerdings sei vorgesehen, für
die Straße „Auf der Helle“ bezüglich der Erschließungsarbeiten (Kanäle, Versorgungsleitungen, Baustraße) grundsätzlich keinen Baustellenverkehr zuzulassen. Dies solle sowohl durch entsprechende
Beschilderung als auch durch eindeutige Regelungen in den Werkverträgen sicher gestellt werden.
Schwieriger werde die Situation, so FBL Oortman, wenn die gemeindlichen Erschließungsmaßnahmen
abgeschlossen sind und die privaten Bauherren mit ihren Arbeiten beginnen. Hier werde es schwer zu
verhindern sein, dass auch mal die Straße „Auf der Helle“ als Zufahrt benutzt werde.
AM Baltschun ist sehr erstaunt über die Ausführungen. Von Seiten der Verwaltung sei bereits zugesagt
worden, dass es zu keinem Baustellenverkehr auf der Straße „Auf der Helle“ kommen werde.
Weiter erkundigt sich AM Baltschun, ob die bautechnische Möglichkeit einer vorrübergehenden Erschließung des Baugebietes ausgehend von den Straßen „Herforder Straße“ und „Wagentronsweg“
bestehe.
FBL Oortman sieht keinen Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Verwaltung und seinen letzten
Ausführungen. Nach wie vor seien Vorkehrungen geplant, damit es zu keinem Baustellenverkehr auf
der Straße „Auf der Helle“ kommen werde, allerdings könne es nicht 100 % ig ausgeschlossen werden.
Der Bau einer vorläufigen Erschließungsstraße, so FBL Oortman, sei technisch durchaus möglich. In
dem Zusammenhang ergänzt GA Barthel, dass für den Bau einer separaten Erschließungsstraße Kosten von ca. 100.000,00 € auf die Gemeinde Leopoldshöhe zu kämen. Dies sei nicht zu finanzieren,
zumal diese Kosten von der Gemeinde Leopoldshöhe alleine getragen werden müssen, da eine Kostenumlegung nicht möglich sei.
AM Pankoke schlägt vor, die Straße „Auf der Helle“ mit einem abschließbaren Klapppoller zu versehen,
um somit nur den zwei Anliegern und dem Landwirt die Zufahrt zu ermöglichen. Die Verwaltung solle im
Vorfeld mit den Betroffenen diesbezüglich Gespräche führen.
Abschließend weist Herr Ibrügger noch einmal daraufhin, dass spezielle Straßenführungen nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes seien. Hier sei der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr zuständig.
So dann ergeht folgende Empfehlung an den Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
Die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich des Baustellenverkehrs sollen berücksichtigt werden und eine Lösung gefunden werden, damit es während der Bauzeit möglichst zu keinem
Baustellenverkehr auf der Straße „Auf der Helle“ kommt.
- einstimmig -
Beschluss:
Nach einer weiteren regen Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Herausnahme der Parzelle 810 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Das Verfahren wird fortgeführt.
Damit können auch die Anregungen bzw. Bedenken der Ev.-ref. Kirchengemeinde
- einstimmig 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt nach Vortrag und Erörterung der während der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise unter Maßgabe der in
der Sitzung vorgetragenen und abgestimmten Änderungsvorschläge der Verwaltung, die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit geändertem Text und Begründung.
- einstimmig -