Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 27.10.2005:
3.
Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg"
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung)
AM Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil (§ 31 GO NRW).
FBL Oortman erklärt, dass die Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229 mit der Planung nicht
einverstanden gewesen sei. Ihrem Antrag auf Ausweisung einer Baufläche und in dem Zusammenhang
die Rücknahme eines Teils der festgesetzten Ausgleichsfläche auf ihrem Grundstück sei
nachgekommen worden, in dem der Bebauungsplanentwurf geändert worden ist.
Von Seiten der Verwaltung sei davon ausgegangen worden, dass bei einer Rücknahme der
Ausgleichsfläche ein Bauvorhaben gem. § 35 BauGB genehmigt werden könnte.
Der Kreis Lippe hält in diesem Fall jedoch eine Bebauungsplanänderung mit der Festsetzung einer
Baufläche für gesetzlich notwendig.
AM Dr. Bruck zeigt Verständnis für die Interessen der Grundstückseigentümerin. Trotzdem ist die
Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNE nach wie vor gegen die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Die
zusätzliche Ausweisung von Bauflächen, so AM Dr. Bruck, sei von Anfang an von seiner Fraktion
befürchtet worden.
AM Pankoke und AM Hanning halten die zusätzliche Ausweisung eines Baugrundstückes und somit die
Änderung des Bebauungsplanes zu Gunsten der Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229 für
vertretbar.
TA Knipping schlägt vor, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern und dem Ausschuss in einer der
folgenden Sitzungen die Änderung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Von Seiten der Ausschussmitglieder wird eine erneute Vorstellung der geänderten Fassung des
Bebauungsplanes nicht gewünscht.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229 soll ein Baurecht eingeräumt werden (hier:
zwischen der festgesetzten Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 229 und dem Flurstück 242). Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße/ Alter Postweg“ wird
dementsprechend geändert und die Unterlagen angepasst.
Beratungsergebnis:
- 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -