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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg" hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg"
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 27.10.2005: 3. Bebauungsplan Nr. 03/03 "Friedenstraße / Alter Postweg" hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) AM Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil (§ 31 GO NRW). FBL Oortman erklärt, dass die Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229 mit der Planung nicht einverstanden gewesen sei. Ihrem Antrag auf Ausweisung einer Baufläche und in dem Zusammenhang die Rücknahme eines Teils der festgesetzten Ausgleichsfläche auf ihrem Grundstück sei nachgekommen worden, in dem der Bebauungsplanentwurf geändert worden ist. Von Seiten der Verwaltung sei davon ausgegangen worden, dass bei einer Rücknahme der Ausgleichsfläche ein Bauvorhaben gem. § 35 BauGB genehmigt werden könnte. Der Kreis Lippe hält in diesem Fall jedoch eine Bebauungsplanänderung mit der Festsetzung einer Baufläche für gesetzlich notwendig. AM Dr. Bruck zeigt Verständnis für die Interessen der Grundstückseigentümerin. Trotzdem ist die Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNE nach wie vor gegen die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Die zusätzliche Ausweisung von Bauflächen, so AM Dr. Bruck, sei von Anfang an von seiner Fraktion befürchtet worden. AM Pankoke und AM Hanning halten die zusätzliche Ausweisung eines Baugrundstückes und somit die Änderung des Bebauungsplanes zu Gunsten der Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229 für vertretbar. TA Knipping schlägt vor, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern und dem Ausschuss in einer der folgenden Sitzungen die Änderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Von Seiten der Ausschussmitglieder wird eine erneute Vorstellung der geänderten Fassung des Bebauungsplanes nicht gewünscht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Grundstückseigentümerin des Flurstückes 229 soll ein Baurecht eingeräumt werden (hier: zwischen der festgesetzten Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 229 und dem Flurstück 242). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße/ Alter Postweg“ wird dementsprechend geändert und die Unterlagen angepasst. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -