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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Datum
06.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 126/2008 06.11.2008 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um x FBL: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 – TOP 6 – beschließt der Rat, die beigefügte Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen“ zu erlassen. Sachdarstellung: Der Gewerbeverein Kall hat beantragt, bei den verkaufsoffenen Sonntagen im Bezirk Kall folgende Änderung vorzunehmen: Der bisher verkaufsoffene letzte Sonntag im August soll gestrichen werden. Dafür soll der 4. Sonntag im Januar neu als verkaufsoffen zugelassen werden. Damit wären dann im Bezirk Kall folgende verkaufsoffenen Sonntage zugelassen: 1. 2. 3. 4. 4. Sonntag im Januar 3. Sonntag im März letzter Sonntag im September 2. Sonntag im November Das Schreiben des Gewerbevereins und die Zustimmung der Fa. Brucker sind als Anlage beigefügt. Der Entwurf der Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen liegt ebenfalls bei. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2008 – TOP 6 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 126/2008 Seite 2 Vorlagen-Nr. 126/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 126/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 126/2008 28.10.2008 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen“ zu beschließen. Sachdarstellung: Der Gewerbeverein Kall hat beantragt, bei den verkaufsoffenen Sonntagen im Bezirk Kall folgende Änderung vorzunehmen: Der bisher verkaufsoffene letzte Sonntag im August soll gestrichen werden. Dafür soll der 4. Sonntag im Januar neu als verkaufsoffen zugelassen werden. Damit wären dann im Bezirk Kall folgende verkaufsoffenen Sonntage zugelassen: 5. 6. 7. 8. 4. Sonntag im Januar 3. Sonntag im März letzter Sonntag im September 2. Sonntag im November Das Schreiben des Gewerbevereins und die Zustimmung der Fa. Brucker sind als Anlage beigefügt. Der Entwurf der Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen liegt ebenfalls bei.