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Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
15.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 15.12.2005: 6. Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe RM Thimm erläutert die beiden im Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung beschlossenen Änderungen der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe. RM Fiedler weist darauf hin, dass der von der CDU-Fraktion gestellte Antrag weitergehend war. Da die darin beantragte Änderung auf ersatzlose Streichung des Artikels 3 der vorgenannten Richtlinien im Betriebsausschuss jedoch nicht beschlossen wurde, lehnt seine Fraktion die an den Rat gerichteten Beschlussempfehlungen ab. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung vom 23.11.2005 beschließt der Rat folgende Neufassung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artikel 2 Absatz 1: Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt vorrangig an junge Familien. Sofern es mehr BewerberInnen als Grundstücke gibt, werden bei der Vergabe soziale Gesichtspunkte (z.B. Anzahl der Kinder, Arbeitsplatz in Leopoldshöhe etc.) berücksichtigt. Artikel 2 Absatz 4: Über einen Verkauf von Flächen an Investoren entscheidet der Betriebsausschuss im Einzelfall. Beratungsergebnis: - 19 Ja-Stimme(n), 16 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -