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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße hier: a) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
21.09.11, 18:08
Aktualisiert
21.09.11, 18:08
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung
Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße

hier:
a) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung
Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße

hier:
a) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 03.05.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße 20:17 Uhr hier: a) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass seitens der Verwaltung zunächst die Zurückstellung der Bauvoranfrage betrieben wird. Es wurde diesbezüglich eine Klage des Bauherrn beim Verwaltungsgericht eingereicht. Herr Dr. Kippels steht hinter der Verwaltungsentscheidung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nach der Bahnhofsneugestaltung ein möglicher Garagenhof in unmittelbarer Nachbarschaft des gegenüberliegenden Gewerbegebietes einen sehr negativen Kontrast mit sich bringe. Herr Drexler richtet die Frage an die Verwaltung, ob die dort bereits vorhandene Werbung zulässig sei. Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Werbung dort bekannt sei und die Genehmigungspflicht derzeit geprüft wird. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung bzgl. des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung vom 25.03.2011 gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW. b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3.Änderung und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.05.2011 Seite 2