Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
21.09.11, 18:08
Aktualisiert
21.09.11, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 03.05.2011.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung
Gewerbe- und Mischgebiet an der St.-Florian-Straße
20:17 Uhr
hier:
a) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass seitens der Verwaltung zunächst die
Zurückstellung der Bauvoranfrage betrieben wird.
Es wurde diesbezüglich eine Klage des Bauherrn beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Herr Dr. Kippels steht hinter der Verwaltungsentscheidung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass
nach der Bahnhofsneugestaltung ein möglicher Garagenhof in unmittelbarer Nachbarschaft des
gegenüberliegenden Gewerbegebietes einen sehr negativen Kontrast mit sich bringe.
Herr Drexler richtet die Frage an die Verwaltung, ob die dort bereits vorhandene Werbung zulässig
sei.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Werbung dort bekannt sei und die
Genehmigungspflicht derzeit geprüft wird.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die in der Anlage beigefügte
Dringlichkeitsentscheidung bzgl. des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung vom 25.03.2011 gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung
zum Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 3.Änderung und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.05.2011
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