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Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Windpark Königshovener Höhe -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
21.09.11, 18:08
Aktualisiert
21.09.11, 18:08
Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
- Windpark Königshovener Höhe -) Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
- Windpark Königshovener Höhe -)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 03.05.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:17 Uhr TOP Betreff 3 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg - Windpark Königshovener Höhe - Zwecks Vortrag der RWE Innogy Windpark GmbH, vertreten durch Herrn Vogt und Herrn Beckers, unterbricht die Ausschussvorsitzende die Sitzung. Der Vortrag ist als Anlage beigefügt. Herr Dr. Kippels (CDU) bedankt sich bei den Vortragenden und weist darauf hin, dass für die Errichtung von 18 Windkraftanlagen entsprechende Vorlaufzeiten alleine durch das Planverfahren erforderlich werden. Er fragt an, ob nach Abschluss dieser Vorbereitungszeit der Technikstand der vorgesehenen Anlagen aktuell ist, oder ob dann zwischenzeitlich bereits eine neue Generation von Windkraftanlagen auf dem Markt ist. Herr Beckers (BMR) erklärt, dass ein Umstieg von den alten 2 MW- auf die neue 3 MWLeistungsklasse ein Generationswechsel bedeutet hätte. Dies sei jedoch nun der neueste Stand der Technik, mit der man derzeit plane. Dr. Kippels stellt die Frage nach der geprüften Sicherheitslage bei möglichen Orkanen oder anderen vorkommenden Naturereignissen. Herr Beckers erläutert, dass der Standort diesbezüglich unbedenklich sei. Es gäbe einen Fall, in dem vor ca. 10 Jahren eine Windkraftanlage tatsächlich bei einem Sturm einen Flügel verloren habe. Diese Technik werde aber heutzutage nicht mehr verwendet. Dr. Kippels fragt nach, ob die Immisionsbelastungen in der Flächendarstellung detailgenau sei. Herr Beckers teilt mit, dass die Darstellungen relativ genau sind, sich aber lediglich auf erste Untersuchungen beziehen. Durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planverfahren seien jedoch weitere Anregungen denkbar. Herr Köhlen (FWG) richtet die Frage an Herrn Beckers, ob seine Firma in den Kommunen der näheren Umgebung weitere Windkraftanlagen geplant habe, die möglicherweise als Konkurrenzstandorte zu Bedburg stehen könnten. Herr Beckers teilt darauf hin mit, dass derzeit Verhandlungen laufen, in der Gemeinde Jüchen und im Rhein-Kreis-Neuss weitere Standorte zu errichten, die aber nicht mit dem Standort Bedburg konkurrieren. Herr Köhlen befürwortet das Vorhaben und richtet die Frage an die Verwaltung, ob die Beteiligung von Anrainern möglich sei. Herr Bürgermeister Koerdt verweist an dieser Stelle auf den noch folgenden nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 19. Herr Drexler (SPD) fragt die wirtschaftlichen Vorteile des Standortes nach. Herr Beckers teilt mit, dass der Vorteil des Standortes hier in der günstigen Netzeinspeisung liegt. Herr Reuter (FDP) fragt nach, worauf sich die Darstellungen der Lärmausbreitung beziehen. Herr Beckers erklärt, dass die Darstellungen die voraussichtlichen Immissionswerte bei Vollastbetrieb wiedergeben. Herr Krichel (sachkundiger Einwohner) fragt, ob der Windpark mit 18 Windkraftanlagen als ausgelastet anzusehen sei. Herr Beckers bestätigt darauf hin, dass die Fläche dieses Standortes mit 18 Windkraftanlagen ausgelastet sei. Um 18.47 Uhr wird die offizielle Ausschusssitzung durch die Ausschussvorsitzende wieder weitergeführt. Herr Dr. Kippels befürwortet das Projekt seitens der CDU und weist darauf hin, dass diese Art der Energiegewinnung ein geringes Gefahrenpotential enthalte. Damit im späteren Bauleitplanverfahren durch Vorbehalte der Öffentlichkeit keine Schwierigkeiten entstehen, empfiehlt er die positive Bewerbung des Vorhabens in der Bürgerschaft. Herr Drexler teilt mit, dass nach eigenen Recherchen für solche Projekte in jüngster Zeit positivere Umfragewerte festzustellen sind. Herr Köhlen weist darauf hin, dass es im Verfahren der Windparkanlage (Rödingen) der Gemeinde Titz viele Einwendungen gab. Die Aussichten für diesen Standort in der Stadt Bedburg seinen jedoch positiver zu beurteilen. Herr Bürgermeister Koerdt erklärt, dass hier das richtige Projekt, zur richtigen Zeit am richtigen Standort geplant sei. Frau Steinhäuser äußert, dass nun der Stadtentwicklungsausschuss und die Stadtverwaltung Bedburg aufgefordert seien, diesbezüglich den entsprechenden Startschuss zu geben. Daraufhin wird folgender Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. IS. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit dem Ziel der Ausweisung einer Windkonzentrationszone (Windpark) gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Bereich der Königshovener Höhe. Um 18.55 verlässt Herr Bürgermeister Koerdt die Sitzung. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit dem Ziel der Ausweisung einer Windkonzentrationszone gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Bereich der Königshovener Höhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.05.2011 Seite 2