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Beschlußtext (Antrag von CDU und FDP auf Information aller Ratsmitglieder )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Antrag von CDU und FDP auf Information aller Ratsmitglieder
)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 22.09.2005: 5.1. Antrag von CDU und FDP auf Information aller Ratsmitglieder RM Frau Asemissen erläutert eingehend den Antrag der CDU-Fraktion/FDP auf Information aller Ratsmitglieder. Insbesondere hebt sie hervor, dass es wünschenswert wäre, wenn Gruppen und Fraktionen im Rat den gleichen Informationsstand hätten. RM Dr. Bruck kritisiert sodann die bisherige Vorgehensweise, das Fraktionen durch interfraktionelle Gespräche informiert werden. Da jeweils nur zwei Vertreter einer Fraktion eingeladen würden, sei der Informationsfluss für alle Mitglieder einer Fraktion nicht optimal. Des weiteren könne man den Eindruck gewinnen, dass durch die interfraktionellen Gespräche Fachdiskussionen in den einzelnen Ausschüssen umgangen würden. BM Schemmel stellt anschließend klar, dass es den Begriff der Gruppe weder in der Gemeindeordnung des Landes NRW noch in der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe gebe. Unterschieden würde lediglich zwischen dem Begriff der Fraktion und des einzelnen Ratsmitgliedes. Auch § 31 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe beschäftige sich nur mit dem Informationsrecht der Fraktionen. Auf den Einwand von RM Frau Asemissen, dass sie lediglich in gleicher Weise informiert werden möchte wie jedes andere Ratsmitglied auch und dass es in den interfraktionellen Gesprächen schließlich zu Vorentscheidungen komme, hebt BM Schemmel nochmals vor, das dies nun einmal an dem unterschiedlichen Status der einzelnen Ratsmitglieder liege. In der sich anschließenden Diskussion äußert sich RM Frau Risy grundsätzlich positiv zu den interfraktionellen Gesprächen. Sie hält es jedoch nicht für sinnvoll, einzelne Personen auszunehmen. RM Puchert-Blöbaum spricht sich sodann ebenfalls für die Beibehaltung von interfraktionellen Gesprächen aus, bittet aber zu berücksichtigen, dass die Ausgestaltung dieser Gespräche allein dem Bürgermeister obliegt. Abschließend hebt RM Baltschun hervor, dass es keine gesetzliche Verpflichtung des Bürgermeisters zur Abhaltung von interfraktionellen Gesprächen gebe. Er hält aber auch die Beteiligung von fraktionslosen Ratsmitgliedern für wünschenswert, insbesondere da dies in der voran gegangenen Wahlperiode gängige Praxis war. Beschluss: BM Schemmel beendet sodann die Debatte und versichert, dass er auch weiterhin seinen Pflichten gemäß § 62 der Gemeindeordnung nachkommen werde. Weitere Einzelheiten bezüglich der zukünftigen Information von fraktionslosen Ratsmitgliedern will er mit RM Frau Asemissen in einem persönlichen Gespräch klären.