Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 22.09.2005:
5.1.
Antrag
von
CDU
und
FDP
auf
Information
aller
Ratsmitglieder
RM Frau Asemissen erläutert eingehend den Antrag der CDU-Fraktion/FDP auf Information aller
Ratsmitglieder. Insbesondere hebt sie hervor, dass es wünschenswert wäre, wenn Gruppen und
Fraktionen im Rat den gleichen Informationsstand hätten.
RM Dr. Bruck kritisiert sodann die bisherige Vorgehensweise, das Fraktionen durch interfraktionelle
Gespräche informiert werden. Da jeweils nur zwei Vertreter einer Fraktion eingeladen würden, sei
der Informationsfluss für alle Mitglieder einer Fraktion nicht optimal. Des weiteren könne man den
Eindruck gewinnen, dass durch die interfraktionellen Gespräche Fachdiskussionen in den einzelnen
Ausschüssen umgangen würden.
BM Schemmel stellt anschließend klar, dass es den Begriff der Gruppe weder in der
Gemeindeordnung des Landes NRW noch in der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe gebe.
Unterschieden würde lediglich zwischen dem Begriff der Fraktion und des einzelnen Ratsmitgliedes.
Auch § 31 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
beschäftige sich nur mit dem Informationsrecht der Fraktionen.
Auf den Einwand von RM Frau Asemissen, dass sie lediglich in gleicher Weise informiert werden
möchte wie jedes andere Ratsmitglied auch und dass es in den interfraktionellen Gesprächen
schließlich zu Vorentscheidungen komme, hebt BM Schemmel nochmals vor, das dies nun einmal
an dem unterschiedlichen Status der einzelnen Ratsmitglieder liege.
In der sich anschließenden Diskussion äußert sich RM Frau Risy grundsätzlich positiv zu den
interfraktionellen Gesprächen. Sie hält es jedoch nicht für sinnvoll, einzelne Personen
auszunehmen. RM Puchert-Blöbaum spricht sich sodann ebenfalls für die Beibehaltung von
interfraktionellen Gesprächen aus, bittet aber zu berücksichtigen, dass die Ausgestaltung dieser
Gespräche allein dem Bürgermeister obliegt.
Abschließend hebt RM Baltschun hervor, dass es keine gesetzliche Verpflichtung des
Bürgermeisters zur Abhaltung von interfraktionellen Gesprächen gebe. Er hält aber auch die
Beteiligung von fraktionslosen Ratsmitgliedern für wünschenswert, insbesondere da dies in der
voran gegangenen Wahlperiode gängige Praxis war.
Beschluss:
BM Schemmel beendet sodann die Debatte und versichert, dass er auch weiterhin seinen Pflichten
gemäß § 62 der Gemeindeordnung nachkommen werde. Weitere Einzelheiten bezüglich der
zukünftigen Information von fraktionslosen Ratsmitgliedern will er mit RM Frau Asemissen in einem
persönlichen Gespräch klären.