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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße - hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
25.10.13, 18:02
Aktualisiert
25.10.13, 18:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 28. Sitzung des Rates am Dienstag, den 09.07.2013. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 20:35 Uhr TOP Betreff 10 Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Bürgermeister Koerdt erklärt, dass ihm diesbezüglich ein vertrauliches Schreiben eines Anwohners vorliegt, welches er auch für die Ratsmitglieder habe verteilen lassen. Dieser Bürger habe es zwar versäumt, während des Bebauungsplanverfahrens Stellung zu beziehen, eine Klage seinerseits gegen das Verfahren könne seiner Einschätzung nach allerdings erfolgreich sein. Herr Dr. Kippels führt für die CDU-Fraktion aus, dass er die Bedenken nicht teile, da das übliche Bebauungsplanverfahren abgewickelt worden sei. Ein Risiko liege gegebenenfalls beim Bauherr, nicht aber bei der Stadt. Das Bebauungsplanverfahren solle daher fortgesetzt werden. Dem schließt sich Frau Steinhäuser seitens der SPD-Fraktion an. Herr Mitter erklärt, dass man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 13) eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der als Anlage 5 beigefügten Abwägungsliste. b) Darüber hinaus fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg (Anlage 6) nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür