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Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" hier: Überarbeitung der Zulässigkeit von Gewerbebetrieben aufgrund der Neufassung des Abstandserlasses NRW Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen in bestimmten Teilbereichen )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
31.01.2008
Erstellt
15.02.08, 21:39
Aktualisiert
15.02.08, 21:39
Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" 
hier: Überarbeitung der Zulässigkeit von Gewerbebetrieben aufgrund der Neufassung des Abstandserlasses NRW
Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen in bestimmten Teilbereichen )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 26. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 31.01.2008: 5. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" hier: - Überarbeitung der Zulässigkeit von Gewerbebetrieben aufgrund der Neufassung des Abstandserlasses NRW - Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen in bestimmten Teilbereichen AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage der Verwaltung kurz zusammen. AM Pankoke weist auf die Probleme zwischen Wohnen und Gewerbe hin, welche immer wieder auftreten. Aus diesem Grund schlägt die CDU-Fraktion vor, Betriebsleiterwohnungen in bestimmten Bereichen auszuschließen. Auf Nachfrage von AM Dr. Bruck erklärt TA Knipping, dass in dem Bebauungsplangebiet bereits eine räumliche Gliederung zwischen Betrieben familiärer Art mit Betriebsleiterwohnungen und dem produzierenden Gewerbe, d.h. mittlere und große Betriebe ohne Betriebsleiterwohnungen erfolgt sei. Sie macht deutlich, dass bei den zuletzt genannten Betrieben überhaupt kein Bedarf an Betriebsleiterwohnungen bestehe. Da Betriebsleiterwohnungen einen gewissen Schutzanspruch haben, ist es sinnvoll und für die bestehenden Betriebe unproblematischer, sie jetzt auszuschließen. TA Knipping führt weiter aus, dass bei Entstehung einer neuen Betriebsleiterwohnung alle neuen Firmen darauf Rücksicht nehmen müssen. In dem Zusammenhang weist sie auf die noch freien Gewerbegrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hin. Anschließend wird beschlossen, auch die von der Verwaltung mit Fragezeichen versehenen Betriebsarten auszuschließen. Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der Überarbeitung der Zulässigkeit von Gewerbebetrieben auf der Grundlage der Neufassung des Abstandserlasses NRW 2007 sowie dem Ausschluss von Betriebsleiterwohnung in bestimmten Teilbereichen gemäß den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage zu. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -