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Beschlußtext (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,3 kB
Datum
31.01.2008
Erstellt
15.02.08, 21:39
Aktualisiert
15.02.08, 21:39
Beschlußtext (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ) Beschlußtext (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 26. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 31.01.2008: 3. 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange TA Knipping geht kurz auf die Vorlage der Verwaltung und die Tischvorlage (Anlage 1) ein. Anschließend erläutert sie auf Nachfrage die Festsetzung der „x-Linie“. Auf jedem betroffenen Grundstück seien Bohrproben gemacht worden, so TA Knipping, deren Ergebnisse die „x-Linie“ berücksichtigt. Das bedeutet, hinter dieser Linie befinden sich Ablagerungen aus Hausmüll und Bauschutt. Es ist unumstritten, dass Aktivitäten der Ablagerungen da sind, was die Gutachten bestätigen. Zum Schutz der Anwohner soll nun der Bebauungsplan geändert werden und in bestimmten Bereichen Nebenanlagen ausgeschlossen werden. Die betroffenen Anwohner sehen darin eine Einschränkung der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke und dadurch entstehende Wertverluste. TA Knipping weist darauf hin, dass die Änderung des Bebauungsplanes jedoch nicht nur Nachteile für die betroffenen Anwohner beinhalten. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan lasse Garagen nur in der überbaubaren Fläche zu. Mit der Änderung sei geplant, zusätzlich offene Garagen in der schraffierten Fläche zuzulassen. Es müsse nun, so TA Knipping, eine Abwägung zwischen den Ergebnissen der vorliegenden Gutachten und den Wünschen der Anwohner erfolgen und im Verfahren festgelegt werden, ob Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden dürfen oder nicht. AM Dr. Bruck ist der Meinung, dass Prüfungen stattgefunden haben und die daraufhin erstellten Gutachten nicht in Frage gestellt werden sollten. Nach reger Diskussion schlägt AV Puchert-Blöbaum vor, den vorliegenden Planungsentwurf als Basis für das weitere Verfahren zu nehmen. Evtl. Änderungen ergeben sich dann aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und aus der Auslegung. Sodann wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der eingegangenen Stellungnahme wie folgt: - Bestätigung der „x-Linie“ - Ergänzung der Planzeichnung bzgl. der vorgeschlagenen Fläche für offene Garagen - Ergänzung der Festsetzung bzgl. „offener Garagen“ - Nebenanlagen (insbesondere der genehmigungsfreien Vorhaben) werden weiterhin außerhalb der überbaubaren Fläche und auch innerhalb der Flächen für offene Garagen ausgeschlossen - die Unterlassung der Grundwasserentnahme unter dem Punkt „Hinweise“ wird als Empfehlung formuliert Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Beratungsergebnis: - einstimmig - Anschließend erkundigt sich AM Hanning, ob es möglich sei, die nicht überbaubare Fläche (auf dem Plan als Fläche für Ablagerungen dargestellt) als Ausgleichsfläche zu nutzen. TA Knipping erklärt, dass eine Anrechnung der Ausgleichsfläche leider nicht möglich sei.