Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 22. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 21.02.2008:
12. Beschlussfassung über das Marktplatzkonzept
hier: - Marktplatzgebäude und Wasserspiel
Eingangs erinnert BM Schemmel an die bereits in den Fachausschüssen geführten Vorberatungen zu
dieser Thematik. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr und
des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des
Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe am 30.01.2008 wurde die Beschlussfassung über
das Marktplatzgebäude und über das Wasserspiel an den Rat verwiesen. Seinen Vorschlag, die beiden
vorgenannten Punkte getrennt voneinander zu beraten, nehmen die Ratsmitglieder zustimmend zur
Kenntnis.
RM Puchert-Blöbaum erläutert, dass die SPD-Fraktion vom Grundsatz her beide Vorhaben bejahe.
Nach Auffassung seiner Fraktion solle das Marktplatzgebäude auf Grundlage der vorgestellten Planung
gebaut werden.
Beim Wasserspiel dagegen vertrete man die Ansicht, dass dies aus Kostengründen nicht mit 60,
sondern nur mit 32 Düsen –wie im Fachausschuss vorgestellt- gebaut werden solle und beide
Pumpenvarianten (Trocken- und Tauchpumpenlösung) ausgeschrieben werden sollen. Vorrangiges Ziel
hierbei müsse ein Ausschreibungsergebnis sein, bei dem die Kosten unter 100.000 € liegen. Des
Weiteren schlage seine Fraktion vor, die Verwaltung zu beauftragen, Sponsoren für das Wasserspiel zu
suchen.
Seitens der CDU-Fraktion, so erklärt RM Habicht, werde das Wasserspiel abgelehnt. Grund hierfür
seien zum einen die Baukosten, zum anderen aber auch die daraus resultierenden Folgekosten.
Vielmehr favorisiere seine Fraktion die in der Fachausschusssitzung am 30.01.2008 von Frau Lohaus
vorgestellte Alternative einer bronzefarbenen Metallplatte, auf der ein Text über die Entstehung
Leopoldshöhes eingraviert sei und die 4 Ortsnamen (Schötmar, Oerlinghausen, Lage und Heepen)
kreuzförmig in Richtung des jeweiligen Ortes zeigen.
RM Frau Asemissen führt aus, dass sie die Kosten für den Bau und Betrieb eines Wasserspiels als
unverhältnismäßig im Vergleich zu dem daraus zu ziehenden Nutzen ansehe. Sie kritisiert, dass
während der Planungsphase keine Preisnennung erfolgt sei und gibt zu bedenken, dass die laufenden
Betriebskosten die kommenden Haushaltsjahre belasten. Diese finanziellen Mittel würden ihrer Ansicht
nach an anderer Stelle dringender benötigt, z.B. für eine neue Bestuhlung der Gesamtschule. Das
Argument, dass Kosten dadurch vermieden werden könnten, indem der Bauhof die Wartung des
Wasserspiels übernehme, überzeuge sie nicht, da bei dieser Lösung wiederum Lohnkosten für die
Gemeinde anfallen würden. Aus den vorgenannten Gründen lehne sie den Bau eines Wasserspiels ab
und schlägt alternativ hierzu die Variante des Straßenkreuzes vor, das günstiger sei und keine
Folgekosten verursache.
RM Dr. Bruck gibt hierauf zu bedenken, dass das Wasserspiel ein entscheidendes Kriterium des
Wettbewerbs gewesen sei. Verzichte man auf das Marktplatzgebäude und auf das Wasserspiel, so
drohe die Gefahr, dass der Marktplatz sich zu einem „toten“ Platz entwickele, so RM Dr. Bruck weiter.
Dies werde in der Bevölkerung keinesfalls auf Akzeptanz stoßen. Vielmehr müsse eine Verbesserung
des Ortskerns angestrebt werden und er weist darauf hin, dass es sich bei den Kosten der
Ortskernsanierung, die durch die Submission gegenüber der ursprünglichen Höhe um rund 1 Mio. €
gemindert werden konnten, um eine Investition für die nächsten 40-50 Jahre handele.
Darauf entgegnet RM Fiedler, dass man ursprünglich von einer Gesamtsumme von 2,6 Mio. €
ausgegangen sei und er erinnert an den seinerzeit seitens der CDU-Fraktion eingebrachten
Deckelungsvorschlag. Seiner Ansicht nach sei –nicht zuletzt aufgrund des genügenden, in
unmittelbarer Nähe des Marktplatzes vorhandenen Einzelhandels- ein Toilettenhäuschen ausreichend;
ein Bistro dagegen führe keineswegs zur Entschärfung bei, wobei er auf die Beratungen im
Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung verweist. Da für das
Wasserspiel keinerlei Zuschüsse gewährt werden, und dies somit voll aus dem Gemeindehaushalt zu
finanzieren sei, lehne er dies ab.
Aus Kostengründen favorisiert RM Frau Bucerius das Straßenkreuz. Außerdem erachte sie eine neue
Bestuhlung der Schule als dringender und sinnvoller.
RM Dr. Bruck regt an, zu prüfen, ob
- eine Dachbegrünung möglich sei,
- die Dachüberstände ausreichen um alle Wartenden vor Nässe zu schützen und
- die Planung der Toiletten zur Wetterseite und zur Buseinstiegsseite optimal sei.
Ergänzend hierzu schlägt RM Frau Bode als Schutz vor Graffitis eine Begrünung der Wandflächen vor.
Hinsichtlich der Verbesserungsvorschläge schlägt BM Schemmel vor, diese im Fachausschuss zu
beraten.
Sodann stimmt der Rat über den von RM Puchert-Blöbaum gemachten Vorschlag über die
Ausgestaltung des Wasserspiels ab:
Beschluss:
Der Rat beschließt, das Wasserspiel für den Marktplatz mit 32 Düsen zu bauen. Die Ausschreibung soll
die Varianten der Trocken- und der Tauchpumpenlösung beinhalten und es soll versucht werden, ein
Ausschreibungsergebnis zu erzielen, bei dem die Gesamtanschaffungskosten des Wasserspiels
weniger als 100.000 € betragen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, Sponsoren für die
Finanzierung des Wasserspiels zu suchen.
Beratungsergebnis:
- 17 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Hinsichtlich des Baus des Marktplatzgebäudes erläutert BM Schemmel, dass hierbei eine
grundsätzliche Frage bezüglich der Zuständigkeit strittig sei und verweist auf die gemeinsame Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr und des Betriebsausschusses LIL/KGL vom
30.01.2008. Er führt hierzu aus, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 05.02.2008 eine
Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht habe. Hierüber sei er am 13.02.2008 unterrichtet worden,
bis zum 25.02.2008 habe die Kommunalaufsichtsbehörde ihn um Stellungnahme gebeten. Weiter führt
BM Schemmel aus, dass er eine eigene Rechtsauskunft in der strittigen Angelegenheit eingeholt habe
und dieses der Aufsichtsbehörde, zu der er zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen habe, vorliege.
Anschließend berichtet er von den wesentlichsten Begründungen des ihm vorliegenden
Rechtsgutachtens, wonach keine Beanstandung des Beschlusses durch ihn als Bürgermeister
erforderlich sei. Gestützt werde dies durch die Regelungen in der Betriebssatzung und der
Zuständigkeitsordnung. Ebenso sei zu berücksichtigen, dass sich das vorhandene Gebäude seit 1996
im Besitz der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung befinde und es sich bei dem
neuen Gebäude, mit ähnlicher Funktion und Größe, um eine Ersatzanschaffung handele. Nach der
Betriebssatzung liege die Zuständigkeit bei der LIL. Gleichzeitig werde angeregt, eine entsprechende
Erweiterung der Präambel der Betriebssatzung zu überdenken, da es der Gemeinde Leopoldshöhe bei
der Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht nur darum gegangen sei, den Status Quo
der gemeindlichen Liegenschaften und Immobilien zu bewahren und allein diese durch die LIL
verwalten zu lassen. Das Gutachtens schließe damit ab, dass kein Rechtsfehler vorliege.
Außerdem weist BM Schemmel darauf hin, dass ein Grundsatzbeschluss zwingend notwendig sei, um
den Zeitplan einhalten zu können.
RM Habicht verlässt den Sitzungssaal in der Zeit von 21.50 bis 21.52 Uhr.
RM Schulz gibt zu bedenken, dass die Kommunalaufsicht nicht an die eingeholte Rechtsauffassung
gebunden sei und deshalb zunächst die Entscheidung der Aufsichtsbehörde abgewartet werden sollte.
RM Hachmeister schlägt dagegen vor, dass seitens der Verwaltung die Zuständigkeit in dieser
Angelegenheit geprüft werden solle. Unabhängig hiervon sollte aber bereits in dieser Sitzung ein
Beschluss über den Bau eines Marktplatzgebäudes gefasst werden.
Entgegen der Auffassung von RM Schulz vertritt BM Schemmel die Meinung, dass es sich bei der
Kommunalaufsichtsbeschwerde keinesfalls um ein schwebendes Verfahren handele und die CDUFraktion unabhängig von dem Grundsatzbeschluss in dieser Angelegenheit an ihrer Meinung festhalten
könne.
Auch RM Nagel plädiert dafür in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen, da sonst ein Zeitverzug bei
den Arbeiten der Ortskernsanierung unvermeidbar sei; auch verfahrensmäßig sei dies korrekt.
RM Fiedler gibt zu bedenken, dass –sofern die Zuständigkeit nicht beim Betriebsausschuss der
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung liege- der Kämmerer die Mittel aus dem
Wirtschaftsplan wieder herausnehmen müsse und hierfür Mittel im Kernhaushalt bereitzustellen habe.
Entsprechend des Vorschlags von RM Puchert-Blöbaum fasst der Rat sodann folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass ein Marktplatzgebäude im Rahmen der Ortskernsanierung errichtet wird.
Ob das Gebäude aus dem Kernhaushalt oder von der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
finanziert
wird,
ist
abhängig
von
dem
Ergebnis
der
Kommunalaufsichtbeschwerde vom 05.02.2008.
Beratungsergebnis:
- 17 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -