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Beschlußtext (Beschlussfassung über das Marktplatzkonzept hier: - Marktplatzgebäude und Wasserspiel )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Beschlußtext (Beschlussfassung über das Marktplatzkonzept
hier:  - Marktplatzgebäude und Wasserspiel
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 21.02.2008: 12. Beschlussfassung über das Marktplatzkonzept hier: - Marktplatzgebäude und Wasserspiel Eingangs erinnert BM Schemmel an die bereits in den Fachausschüssen geführten Vorberatungen zu dieser Thematik. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr und des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe am 30.01.2008 wurde die Beschlussfassung über das Marktplatzgebäude und über das Wasserspiel an den Rat verwiesen. Seinen Vorschlag, die beiden vorgenannten Punkte getrennt voneinander zu beraten, nehmen die Ratsmitglieder zustimmend zur Kenntnis. RM Puchert-Blöbaum erläutert, dass die SPD-Fraktion vom Grundsatz her beide Vorhaben bejahe. Nach Auffassung seiner Fraktion solle das Marktplatzgebäude auf Grundlage der vorgestellten Planung gebaut werden. Beim Wasserspiel dagegen vertrete man die Ansicht, dass dies aus Kostengründen nicht mit 60, sondern nur mit 32 Düsen –wie im Fachausschuss vorgestellt- gebaut werden solle und beide Pumpenvarianten (Trocken- und Tauchpumpenlösung) ausgeschrieben werden sollen. Vorrangiges Ziel hierbei müsse ein Ausschreibungsergebnis sein, bei dem die Kosten unter 100.000 € liegen. Des Weiteren schlage seine Fraktion vor, die Verwaltung zu beauftragen, Sponsoren für das Wasserspiel zu suchen. Seitens der CDU-Fraktion, so erklärt RM Habicht, werde das Wasserspiel abgelehnt. Grund hierfür seien zum einen die Baukosten, zum anderen aber auch die daraus resultierenden Folgekosten. Vielmehr favorisiere seine Fraktion die in der Fachausschusssitzung am 30.01.2008 von Frau Lohaus vorgestellte Alternative einer bronzefarbenen Metallplatte, auf der ein Text über die Entstehung Leopoldshöhes eingraviert sei und die 4 Ortsnamen (Schötmar, Oerlinghausen, Lage und Heepen) kreuzförmig in Richtung des jeweiligen Ortes zeigen. RM Frau Asemissen führt aus, dass sie die Kosten für den Bau und Betrieb eines Wasserspiels als unverhältnismäßig im Vergleich zu dem daraus zu ziehenden Nutzen ansehe. Sie kritisiert, dass während der Planungsphase keine Preisnennung erfolgt sei und gibt zu bedenken, dass die laufenden Betriebskosten die kommenden Haushaltsjahre belasten. Diese finanziellen Mittel würden ihrer Ansicht nach an anderer Stelle dringender benötigt, z.B. für eine neue Bestuhlung der Gesamtschule. Das Argument, dass Kosten dadurch vermieden werden könnten, indem der Bauhof die Wartung des Wasserspiels übernehme, überzeuge sie nicht, da bei dieser Lösung wiederum Lohnkosten für die Gemeinde anfallen würden. Aus den vorgenannten Gründen lehne sie den Bau eines Wasserspiels ab und schlägt alternativ hierzu die Variante des Straßenkreuzes vor, das günstiger sei und keine Folgekosten verursache. RM Dr. Bruck gibt hierauf zu bedenken, dass das Wasserspiel ein entscheidendes Kriterium des Wettbewerbs gewesen sei. Verzichte man auf das Marktplatzgebäude und auf das Wasserspiel, so drohe die Gefahr, dass der Marktplatz sich zu einem „toten“ Platz entwickele, so RM Dr. Bruck weiter. Dies werde in der Bevölkerung keinesfalls auf Akzeptanz stoßen. Vielmehr müsse eine Verbesserung des Ortskerns angestrebt werden und er weist darauf hin, dass es sich bei den Kosten der Ortskernsanierung, die durch die Submission gegenüber der ursprünglichen Höhe um rund 1 Mio. € gemindert werden konnten, um eine Investition für die nächsten 40-50 Jahre handele. Darauf entgegnet RM Fiedler, dass man ursprünglich von einer Gesamtsumme von 2,6 Mio. € ausgegangen sei und er erinnert an den seinerzeit seitens der CDU-Fraktion eingebrachten Deckelungsvorschlag. Seiner Ansicht nach sei –nicht zuletzt aufgrund des genügenden, in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes vorhandenen Einzelhandels- ein Toilettenhäuschen ausreichend; ein Bistro dagegen führe keineswegs zur Entschärfung bei, wobei er auf die Beratungen im Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung verweist. Da für das Wasserspiel keinerlei Zuschüsse gewährt werden, und dies somit voll aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren sei, lehne er dies ab. Aus Kostengründen favorisiert RM Frau Bucerius das Straßenkreuz. Außerdem erachte sie eine neue Bestuhlung der Schule als dringender und sinnvoller. RM Dr. Bruck regt an, zu prüfen, ob - eine Dachbegrünung möglich sei, - die Dachüberstände ausreichen um alle Wartenden vor Nässe zu schützen und - die Planung der Toiletten zur Wetterseite und zur Buseinstiegsseite optimal sei. Ergänzend hierzu schlägt RM Frau Bode als Schutz vor Graffitis eine Begrünung der Wandflächen vor. Hinsichtlich der Verbesserungsvorschläge schlägt BM Schemmel vor, diese im Fachausschuss zu beraten. Sodann stimmt der Rat über den von RM Puchert-Blöbaum gemachten Vorschlag über die Ausgestaltung des Wasserspiels ab: Beschluss: Der Rat beschließt, das Wasserspiel für den Marktplatz mit 32 Düsen zu bauen. Die Ausschreibung soll die Varianten der Trocken- und der Tauchpumpenlösung beinhalten und es soll versucht werden, ein Ausschreibungsergebnis zu erzielen, bei dem die Gesamtanschaffungskosten des Wasserspiels weniger als 100.000 € betragen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, Sponsoren für die Finanzierung des Wasserspiels zu suchen. Beratungsergebnis: - 17 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - Hinsichtlich des Baus des Marktplatzgebäudes erläutert BM Schemmel, dass hierbei eine grundsätzliche Frage bezüglich der Zuständigkeit strittig sei und verweist auf die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr und des Betriebsausschusses LIL/KGL vom 30.01.2008. Er führt hierzu aus, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 05.02.2008 eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht habe. Hierüber sei er am 13.02.2008 unterrichtet worden, bis zum 25.02.2008 habe die Kommunalaufsichtsbehörde ihn um Stellungnahme gebeten. Weiter führt BM Schemmel aus, dass er eine eigene Rechtsauskunft in der strittigen Angelegenheit eingeholt habe und dieses der Aufsichtsbehörde, zu der er zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen habe, vorliege. Anschließend berichtet er von den wesentlichsten Begründungen des ihm vorliegenden Rechtsgutachtens, wonach keine Beanstandung des Beschlusses durch ihn als Bürgermeister erforderlich sei. Gestützt werde dies durch die Regelungen in der Betriebssatzung und der Zuständigkeitsordnung. Ebenso sei zu berücksichtigen, dass sich das vorhandene Gebäude seit 1996 im Besitz der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung befinde und es sich bei dem neuen Gebäude, mit ähnlicher Funktion und Größe, um eine Ersatzanschaffung handele. Nach der Betriebssatzung liege die Zuständigkeit bei der LIL. Gleichzeitig werde angeregt, eine entsprechende Erweiterung der Präambel der Betriebssatzung zu überdenken, da es der Gemeinde Leopoldshöhe bei der Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht nur darum gegangen sei, den Status Quo der gemeindlichen Liegenschaften und Immobilien zu bewahren und allein diese durch die LIL verwalten zu lassen. Das Gutachtens schließe damit ab, dass kein Rechtsfehler vorliege. Außerdem weist BM Schemmel darauf hin, dass ein Grundsatzbeschluss zwingend notwendig sei, um den Zeitplan einhalten zu können. RM Habicht verlässt den Sitzungssaal in der Zeit von 21.50 bis 21.52 Uhr. RM Schulz gibt zu bedenken, dass die Kommunalaufsicht nicht an die eingeholte Rechtsauffassung gebunden sei und deshalb zunächst die Entscheidung der Aufsichtsbehörde abgewartet werden sollte. RM Hachmeister schlägt dagegen vor, dass seitens der Verwaltung die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit geprüft werden solle. Unabhängig hiervon sollte aber bereits in dieser Sitzung ein Beschluss über den Bau eines Marktplatzgebäudes gefasst werden. Entgegen der Auffassung von RM Schulz vertritt BM Schemmel die Meinung, dass es sich bei der Kommunalaufsichtsbeschwerde keinesfalls um ein schwebendes Verfahren handele und die CDUFraktion unabhängig von dem Grundsatzbeschluss in dieser Angelegenheit an ihrer Meinung festhalten könne. Auch RM Nagel plädiert dafür in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen, da sonst ein Zeitverzug bei den Arbeiten der Ortskernsanierung unvermeidbar sei; auch verfahrensmäßig sei dies korrekt. RM Fiedler gibt zu bedenken, dass –sofern die Zuständigkeit nicht beim Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung liege- der Kämmerer die Mittel aus dem Wirtschaftsplan wieder herausnehmen müsse und hierfür Mittel im Kernhaushalt bereitzustellen habe. Entsprechend des Vorschlags von RM Puchert-Blöbaum fasst der Rat sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat beschließt, dass ein Marktplatzgebäude im Rahmen der Ortskernsanierung errichtet wird. Ob das Gebäude aus dem Kernhaushalt oder von der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung finanziert wird, ist abhängig von dem Ergebnis der Kommunalaufsichtbeschwerde vom 05.02.2008. Beratungsergebnis: - 17 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -