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Beschlusstext (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen; hier: Gemeinsamer Antrag der SPD- und UWV-Fraktionen zur Überprüfung der Planungsalternativen 4 und 6 des Gutachtens von Prof. Homann (Erhalt der Verwaltungsnebenstelle Schleiden))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen;
hier: Gemeinsamer Antrag der SPD- und UWV-Fraktionen zur Überprüfung der Planungsalternativen 4 und 6 des Gutachtens von Prof. Homann (Erhalt der Verwaltungsnebenstelle Schleiden))

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Inhalt der Datei

Die Vertreter der SPD-Fraktion halten die Z 1 für unzureichend, weil sie keine konkreten Organisationsvorschläge zum A 498 enthalte. Überdies seien die Eckdaten des HomannGutachtens nicht mehr stimmig. Der veranschlagte Kaufpreis lasse sich nicht erzielen und die Investitionen der letzten 10 Jahre in das Gebäude hätten sich noch nicht amortisiert. Insgesamt bezweifele die SPD die Wirtschaftlichkeit einer Zentralisierung in Euskirchen. Hinsichtlich der Bürgerfreundlichkeit sei dies ohnehin ein falscher Schritt. Herr Gehrt, UWV, bezweifelt die im Gutachten ausgewiesenen Synergien und hält insbesondere im Hinblick auf die zusätzlich einzustellenden Mitarbeiter für die Grundsicherung, die Nutzung der Nebenstelle in Schleiden für sinnvoll. Unter Hinweis auf den erfolgten Grundsatzbeschluss im Kreistag regt Herr Grutke, Bündnis 90/DIE GRÜNEN an, sich in diesem Fachausschuss nunmehr auf die gebäudetechnischen Fragen zu konzentrieren. Auch Herr Kolvenbach, CDU, verweist auf den Grundsatzbeschluss des Kreistages. Das Begehren der UWV und SPD sei im Homann-Gutachten eingehend - mit dem dargestellten Ergebnis - untersucht. Neue Erkenntnisse, die zu einer anderen Betrachtung führen, lägen nicht vor. Die CDU unterstütze den Weg der Verwaltung zur Sicherstellung und Verbesserung des Bürgerservices vor Ort. KD Dr. Metz informiert darüber, dass den Varianten 4 und 6 des Homann-Gutachtens die volle Belegung der Nebenstelle Schleiden mit rund 70 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zugrunde liege. Dazu lege das Gutachten eindeutige Wirtschaftlichkeitsnachteile dar. Mit dem Gutachten liege eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage vor, auf dem der Grundsatzbeschluss zur Planung des Kreishausanbaus beruhe, eine erneute Grundsatzdiskussion halte er für nicht zielführend. Dr. Metz verweist nochmals auf die Zusage der Verwaltungsleitung - in Ausführung des Kreistagsbeschlusses - eine Dienststelle des Straßenverkehrsamtes so lange in Schleiden zu belassen, bis adäquater Ersatz geschaffen sei. Das Leistungsangebot der Abteilungen 51 und 53 sei schwerpunktmäßig auf die Erbringung vor Ort ausgelegt. Mit dem Freitags-Sprechtag in Schleiden habe die Abteilung 63 sogar eine Serviceverbesserung erzielt. Im Hinblick auf die Klientel sei eine Stationierung der Grundsicherung in Schleiden wenig bürgerfreundlich. Weiter führt Dr. Metz aus, dass die Polizei konkretes Interesse an einer Nutzung der Nebenstelle Schleiden geäußert habe. Insgesamt halte die Verwaltung den gemeinsamen Antrag der SPD- und UWV-Fraktion für hinreichend beantwortet.