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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Die Vertreter der SPD-Fraktion halten die Z 1 für unzureichend, weil sie keine konkreten
Organisationsvorschläge zum A 498 enthalte. Überdies seien die Eckdaten des HomannGutachtens nicht mehr stimmig. Der veranschlagte Kaufpreis lasse sich nicht erzielen und
die Investitionen der letzten 10 Jahre in das Gebäude hätten sich noch nicht amortisiert.
Insgesamt bezweifele die SPD die Wirtschaftlichkeit einer Zentralisierung in Euskirchen.
Hinsichtlich der Bürgerfreundlichkeit sei dies ohnehin ein falscher Schritt.
Herr Gehrt, UWV, bezweifelt die im Gutachten ausgewiesenen Synergien und hält
insbesondere im Hinblick auf die zusätzlich einzustellenden Mitarbeiter für die
Grundsicherung, die Nutzung der Nebenstelle in Schleiden für sinnvoll.
Unter Hinweis auf den erfolgten Grundsatzbeschluss im Kreistag regt Herr Grutke, Bündnis
90/DIE GRÜNEN an, sich in diesem Fachausschuss nunmehr auf die gebäudetechnischen
Fragen zu konzentrieren.
Auch Herr Kolvenbach, CDU, verweist auf den Grundsatzbeschluss des Kreistages.
Das Begehren der UWV und SPD sei im Homann-Gutachten eingehend - mit dem
dargestellten Ergebnis - untersucht. Neue Erkenntnisse, die zu einer anderen Betrachtung
führen, lägen nicht vor. Die CDU unterstütze den Weg der Verwaltung zur Sicherstellung und
Verbesserung des Bürgerservices vor Ort.
KD Dr. Metz informiert darüber, dass den Varianten 4 und 6 des Homann-Gutachtens die
volle Belegung der Nebenstelle Schleiden mit rund 70 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
zugrunde liege. Dazu lege das Gutachten eindeutige Wirtschaftlichkeitsnachteile dar.
Mit dem Gutachten liege eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage vor, auf dem der
Grundsatzbeschluss zur Planung des Kreishausanbaus beruhe, eine erneute
Grundsatzdiskussion halte er für nicht zielführend. Dr. Metz verweist nochmals auf die
Zusage der Verwaltungsleitung - in Ausführung des Kreistagsbeschlusses - eine Dienststelle
des Straßenverkehrsamtes so lange in Schleiden zu belassen, bis adäquater Ersatz
geschaffen sei.
Das Leistungsangebot der Abteilungen 51 und 53 sei schwerpunktmäßig auf die Erbringung
vor Ort ausgelegt. Mit dem Freitags-Sprechtag in Schleiden habe die Abteilung 63 sogar eine
Serviceverbesserung erzielt. Im Hinblick auf die Klientel sei eine Stationierung der
Grundsicherung in Schleiden wenig bürgerfreundlich. Weiter führt Dr. Metz aus, dass die
Polizei konkretes Interesse an einer Nutzung der Nebenstelle Schleiden geäußert habe.
Insgesamt halte die Verwaltung den gemeinsamen Antrag der SPD- und UWV-Fraktion für
hinreichend beantwortet.