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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Kö-nigskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Kö-nigskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 21.02.2008: 6. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Königskamp“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Eingangs führt BM Schemmel aus, dass die Angelegenheit dem Rat –ohne vorherige Beratung im zuständigen Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr- zur Entscheidung vorliege um diese zügig abwickeln zu können. Anschließend stellt GA Frau Barthel den vorliegenden Sachverhalt kurz vor und begründet die Notwendigkeit eines kurzfristigen Beschlusses. Auf Nachfrage von RM Frau Asemissen verweist GA Frau Barthel auf ein z.Z. anhängiges Verfahren in dem o.g. Abrechnungsgebiet vor dem Verwaltungsgericht Minden. Sie erklärt, dass das Gericht den Abschnittsbildungsbeschluss vor Abschluss des Verfahrens verlange, da sonst ein formeller Fehler vorliege. Dieses wiederum könne dazu führen, dass der Kläger eine aufschiebende Wirkung des Bescheides erwirken könne und dann erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Zahlung verpflichtet werde. In diesem Zusammenhang erinnert BM Schemmel an die in jüngster Vergangenheit geführten Diskussionen über Dringlichkeitsentscheidungen. Aus diesem Grund habe man den TOP auf die heutige Tagesordnung genommen. Auf Antrag von RM Hachmeister wird die Sitzung in der Zeit von 19.03 bis 19.13 Uhr unterbrochen. BM Schemmel beantwortet die Frage von RM Fiedler, seit wann der Einwand des Gerichtes vorliege, dahingehend, dass dieser erst am Sitzungstag eingegangen sei. Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe die Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Am Königskamp“ von der Einmündung der Straße „Am Mühlenbach“ bis zur Einmündung der Straße „In der Brinkheide“. Die Abschnittsbildung ist aus dem beigefügten Lageplan, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift ist, ersichtlich. Gleichzeitig wird die geringfügige Unterschreitung des Bebauungsplans „Königskamp“ bezüglich der Erschließungsanlage „Am Königskamp“ beschlossen. Die Ausbaubreite von ca. 6,50 m im Bereich der Erschließungsanlage ist angesichts der Verkehrssituation ausreichend. Beratungsergebnis: - 30 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -