Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 22. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 21.02.2008:
7.
Änderung der Kommunalverfassung nach dem GO-Reformgesetz
7.3 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe Zuständigkeitsordnung Zunächst ruft BM Schemmel in Erinnerung, dass die Beratungen zu diesem TOP in der letzten Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2008 damit abgeschlossen haben, dass die Verwaltung
Vorschläge erarbeiten möge,
- ab welcher Höhe die Vergabe von Architektenleistungen künftig der Zuständigkeit des zuständigen
Fachausschusses bzw. des Rates obliegen solle,
- ab welcher Streitwerthöhe bei gerichtlichen Entscheidungen zukünftig die Auswahl des Anwalts in
die Entscheidungskompetenz des zuständigen Fachausschusses bzw. des Rates fallen solle.
Die Ergebnisse hierzu seien in der 1. Ergänzungsvorlage zur Drucksache 178/2007 und dem damit
übersandten Anschreiben vom 14.02.2008 dargelegt, so BM Schemmel weiter. Danach habe man eine
Wertgrenze für die Vergabe von Architektenleistungen bei den Zuständigkeiten des ab dem 01.01.2008
neu gegründeten Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (Betriebsausschuss LIL/KGL)
eingearbeitet.
Die Prüfung zum zweiten Punkt habe ergeben, dass es sich dabei um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handele und somit in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters falle.
Bezug nehmend auf die zuletzt gemachten Ausführungen des Bürgermeisters berichtet RM
Hachmeister, dass die Beratungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls ergeben haben, dass
es sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und somit seine Forderungen am
07.02.2008 zu weit gegangen wären. Hierfür entschuldigt er sich bei BM Schemmel.
Weiter regt er an, dass zukünftig im Rahmen des nichtöffentlichen Teils im Haupt- und
Finanzausschuss oder im Rat über die in der Vergangenheit geführten gerichtlichen Streitigkeiten
informiert werde.
BM Schemmel entgegnet hierauf, dass in der Vergangenheit bereits so verfahren worden sei.
Im Weiteren beantragt RM Hachmeister den in der Vorlage genannten Begriff der
„Architektenleistungen“ durch den Begriff „voraussichtliche Bausumme“ zu ersetzen.
Nach Auffassung von RM Dr. Bruck ist eine Zuordnung der Zuständigkeit für kommunale
Hochbauangelegenheiten vom Hochbau- und Planungsausschuss zum Betriebsausschuss LIL/KGL
sachlich nicht angebracht und sollte unverändert bestehen bleiben.
BM Schemmel begründet den Verwaltungsvorschlag damit, dass somit Planung und Finanzierung
eines Projektes von einem Gremien betreut würden. Gleichzeitig warnt er vor einer Trennung der
Bereiche und ergänzt, dass er es für einen schwerwiegenden Fehler halte, wenn das Gremium, das
das Projekt plane, dieses nicht auch finanziere.
Einigkeit besteht darüber, die Anregungen bzw. Fragen zu Punkt 3 des Artikels 3 (§ 11
Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses LIL/KGL) der Vorlage von RM Gräfe und RM Frau
Asemissen nach der Diskussion über die Zuordnung der Zuständigkeiten zu behandeln.
Ebenfalls vertritt RM Puchert-Blöbaum die Meinung, dass dem Hochbau- und Planungsausschuss nicht
die Entscheidungsbefugnis über kommunale Hochbauangelegenheiten entzogen werden sollte. Ebenso
könne man diese Aufgabe nicht aus der Betriebssatzung des Kommunalen Gebäudemanagements
Leopoldshöhe ablesen, so RM Puchert-Blöbaum. Er plädiere dafür, die Aufgaben und die
Entscheidungsbefugnisse des Hochbau- und Planungsausschusses unangetastet zu lassen. Die
Festschreibung einer Summe sei für ihn unerheblich.
Auf die Forderungen von RM Frau Asemissen und RM Gräfe, die eine Festschreibung auf „ein
voraussichtliches Honorar des Architekten von mehr als 20.000 € fordern, äußert BM Schemmel sein
Unverständnis. Er könne diese Diskussion nicht nachvollziehen, da der Auftrag an die Verwaltung
gelautet habe, dass die Politik bei nicht regelmäßig auftretenden Projekten eingeschaltet werden solle.
Mit einer Festschreibung auf ein Architektenhonorar von 20.000 € greifen die politischen Gremien in die
regelmäßigen Geschäfte der laufenden Verwaltung ein. Weiter vertritt er die Auffassung, dass sich die
Politik dadurch mehr nehme als ihr zustehe und verweist auf die von Herrn Lennep im Rahmen der
Informationsveranstaltung am 05.02.2008 gemachten Ausführungen.
Er bittet die Anwesenden ihre Forderungen im Hinblick auf die ursprüngliche Intention der Regelung zu
überdenken.
In diesem Zusammenhang gibt RM Puchert-Blöbaum zu bedenken, dass das Honorar des Architekten
nur schwer an der voraussichtlichen Bausumme festzumachen sei und schlägt deshalb vor, zunächst
einmal zu beschließen, dass die Zuständigkeit für kommunale Hochbauangelegenheiten weiterhin beim
Hochbau- und Planungsausschuss bleibt und –nach Beratung in diesem Ausschuss- zu einem späteren
Zeitpunkt über die Festschreibung einer Summe zu entscheiden.
Frau Brune-Wenzel betritt den Sitzungssaal.
Nach einer kontroversen Diskussion über die Zuordnung der Zuständigkeit für kommunale
Hochbauangelegenheiten in Abhängigkeit mit einer Summenfestschreibung stellt Kämmerer Lange klar,
dass dies für das Kommunale Gebäudemanagement ausschließlich auf Neubaumaßnahmen begrenzt
werden könne, die aus dem Kernhaushalt der Gemeinde finanziert werden, keinesfalls auf
Sanierungsmaßnahmen, die das Kommunale Gebäudemanagement finanziere, wie z.B. den Umbau
der alten Aula.
Auf den Einwand von RM Dr. Bruck entgegnet er, dass auch bereits in der Vergangenheit der Hochbauund Planungsausschuss im Bedarfsfall bei Sanierungsmaßnahmen beteiligt worden sei.
Sodann schlägt RM Puchert-Blöbaum vor, den bisherigen Punkt 5 bei den Entscheidungsbefugnissen
des Hochbau- und Planungsausschusses um den Zusatz „insbesondere Neubauangelegenheiten“ zu
erweitern, woraus sich dann zwangsläufig eine Beteiligung bei anderen Maßnahmen im Bedarfsfalle
ergebe. Über diesen Vorschlag stimmt der Rat wie folgt ab:
Beschluss:
Der Rat beschließt den Artikel 1 (§ 3 Haupt- und Finanzausschuss) und den Artikel 4 (§ 14
Bürgermeister) der Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe –
Zuständigkeitsordnung- entsprechend der Drucksache 178/2007 vom 21.11.2007 und der hierzu
ergangenen 1. Ergänzung vom 14.02.2008.
Weiter werden folgende Beschlüsse zur Änderung der Zuständigkeitsordnung gefasst:
Punkt 5 der alten Fassung des Artikels 2 (§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss) der 1.
Ergänzungsvorlage zu Drucksache 178/2007 erhält folgende Fassung:
II. Entscheidungsbefugnisse
5. Entscheidung über gemeindliche Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubaumaßnahmen,
soweit nicht dem Rat vorbehalten.
Im Übrigen bleiben die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Hochbau- und
Planungsausschusses unverändert.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
Artikel 2 der alten Fassung (§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss) der 1. Ergänzungsvorlage zu
Drucksache 178/2007 erhält folgenden Zusatz:
II. Entscheidungsbefugnisse
6. Entscheidung über die Vergabe von Architektenleistungen, bei denen die voraussichtliche
Bausumme mehr als 200.000 € beträgt.
Beratungsergebnis:
- 25 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -
Beschluss:
Artikel 3 der alten Fassung (§ 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe) der 1.
Ergänzungsvorlage erhält folgenden Zusatz:
II. Entscheidungsbefugnisse
3. Entscheidung über die Vergabe von Architektenleistungen, bei denen die voraussichtliche Bausumme mehr als 200.000 € beträgt.
Beratungsergebnis:
- 27 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -