Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 22. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 21.02.2008:
7.
Änderung der Kommunalverfassung nach dem GO-Reformgesetz
7.1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
RM Baltschun führt aus, dass er den von ihm für die CDU-Fraktion in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 07.02.2008 gestellten Antrag voll aufrecht erhalte, wonach Artikel 4 der
Änderungssatzung (§ 14 – Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen) ergänzt werden solle.
Seitens der anderen Fraktionen und Gruppen bestehen keine Bedenken gegen den CDU-Antrag.
Beschluss:
Entsprechend des Vorschlags der Verwaltung in Verbindung mit den Beratungen in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 07.02.2008 beschließt der Rat die 8. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 176/2007) mit
folgendem Zusatz:
Bei § 14 -Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen- wird als Absatz 2 eingefügt:
(2) Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis
oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, sind durch den Rat im
Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt diese Mehrheit nicht zu
Stande, so entscheidet der Bürgermeister, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung besteht.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -