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Beschlußtext (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
11.03.08, 12:18
Aktualisiert
11.03.08, 12:18
Beschlußtext (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 21.02.2008: 7. Änderung der Kommunalverfassung nach dem GO-Reformgesetz 7.1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe RM Baltschun führt aus, dass er den von ihm für die CDU-Fraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2008 gestellten Antrag voll aufrecht erhalte, wonach Artikel 4 der Änderungssatzung (§ 14 – Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen) ergänzt werden solle. Seitens der anderen Fraktionen und Gruppen bestehen keine Bedenken gegen den CDU-Antrag. Beschluss: Entsprechend des Vorschlags der Verwaltung in Verbindung mit den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.02.2008 beschließt der Rat die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 176/2007) mit folgendem Zusatz: Bei § 14 -Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen- wird als Absatz 2 eingefügt: (2) Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, sind durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt diese Mehrheit nicht zu Stande, so entscheidet der Bürgermeister, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung besteht. Beratungsergebnis: - einstimmig -