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Beschlusstext (10. Schulrechtsänderungsgesetz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.11.14, 18:01
Aktualisiert
05.11.14, 18:01
Beschlusstext (10. Schulrechtsänderungsgesetz)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Donnerstag, den 25.09.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr TOP Betreff 11 10. Schulrechtsänderungsgesetz Sitzungsende: 19:10 Uhr Ausschussmitglied Heuser fragt, warum über ein Gesetz zu beschließen ist. Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, einen Beschluss zu fassen. Nur wenn ein solcher Beschluss gefasst werde, hätten die Schulleiter künftig im Falle eines Schülerüberhanges die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Bedburg bevorzugt aufzunehmen. Aufgrund der bisher festgelegten Zügigkeiten und dem zu erwartenden Schüleraufkommen in den weiterführenden Schulen sei ein Überhang aktuell sicherlich eher theoretischer Art. Ausschussvorsitzender Schmitz schlägt vor, es bei der bisherigen Zügigkeit zu belassen und im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss beschließt, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 SchulG besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Hierbei wird die Zügigkeit der Hauptschule auf durchschnittlich 3, die der Realschule auf durchschnittlich 3 (oder alternativ 4) und die des Gymnasiums auf durchschnittlich 5 begrenzt. Abstimmungsergebnis: