Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.11.14, 18:01
Aktualisiert
05.11.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses
am Donnerstag, den 25.09.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
TOP
Betreff
11
10. Schulrechtsänderungsgesetz
Sitzungsende:
19:10 Uhr
Ausschussmitglied Heuser fragt, warum über ein Gesetz zu beschließen ist.
Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit
einräumt, einen Beschluss zu fassen. Nur wenn ein solcher Beschluss gefasst werde, hätten die
Schulleiter künftig im Falle eines Schülerüberhanges die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler
mit Wohnsitz in Bedburg bevorzugt aufzunehmen. Aufgrund der bisher festgelegten Zügigkeiten
und dem zu erwartenden Schüleraufkommen in den weiterführenden Schulen sei ein Überhang
aktuell sicherlich eher theoretischer Art.
Ausschussvorsitzender Schmitz schlägt vor, es bei der bisherigen Zügigkeit zu belassen und im
Übrigen zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss beschließt, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer
Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 SchulG besuchen
können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die
Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Hierbei wird die Zügigkeit der Hauptschule
auf durchschnittlich 3, die der Realschule auf durchschnittlich 3 (oder alternativ 4) und
die des Gymnasiums auf durchschnittlich 5 begrenzt.
Abstimmungsergebnis: