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Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.11.14, 18:01
Aktualisiert
05.11.14, 18:01
Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Donnerstag, den 25.09.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:10 Uhr TOP Betreff 2 Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschluss: Der Vorsitzende des Schul- und Bildungsschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen