Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.11.14, 18:01
Aktualisiert
05.11.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses
am Donnerstag, den 25.09.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:10 Uhr
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Betreff
6
Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse
Die Schulleiterin der Hauptschule, Frau Ehlen, hat für den Standort der Hauptschule in Bedburg
den Bedarf erkannt, eine entsprechende Klasse einzurichten, da immer mehr Kinder der
deutschen Sprache nicht mächtig sind. In den letzten Wochen seien 10 Kinder in der Hauptschule
vorstellig geworden. Diese Kinder wurden bislang an der Erich-Kästner-Schule in Bergheim
betreut; aufgrund gestiegener Zahlen und voller Auffangklassen sehe sich die Hauptschule
Bergheim außerstande, Kinder von außerhalb aufzunehmen. Aus dem Kollegium der Hauptschule
kam die Idee, Bedburger Kinder vor Ort diese Möglichkeit anzubieten. Unterjährig könne, so Frau
Ehlen, eine sog. Auffangklasse eingerichtet werden; hierfür habe die Bezirksregierung 10 Stunden
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Vertrag liege ihr bereits vor; auch verfüge
die Hauptschule noch über `ausreichende´ Förderschulkollegen, die gleichfalls bereit seien, sich in
diese Aufgabe mit einzubringen. Damit wäre zumindest an 4 Tagen ein Unterricht mit 3 bis 4
Stunden in einer separaten Klasse möglich. Für die bereits vorhandenen Kinder habe sie bereits
Material bestellt; für eine unterjährige Zusammenfassung wäre keine Genehmigung notwendig.
Auf Wunsch des Kollegiums stelle sie zudem den Antrag an den Schul- und Bildungsausschuss,
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Elsdorf aufnehmen zu dürfen. Damit könne ggf. die
Voraussetzung geschaffen werden, zum Februar 2015 oder Schuljahr 2015/ 16 eine
Vorbereitungsklasse bzw. internationale Förderklasse einzurichten.
Ausschussmitglied Heuser fragt nach, wie man täglichen Unterricht von 3 bis 4 Stunden aus
einem Stundenkontingent von 10 Stunden decken könne und ob die Kinder alphabetisiert seien.
Laut Frau Ehlen sei letzteres mit einer Ausnahme der Fall. Dieses Kind sei seit 4 Jahren in
Deutschland und habe ein Jahr die Auffangklasse in Köln besucht.
Ausschussmitglied Brings stellt klar, dass Kinder, die bereits seit 4 Jahren in Deutschland leben,
keinen Anspruch auf den Besuch einer solchen Klasse haben. Ferner stelle sich ihr die Frage, ob
der Bedarf tatsächlich an der Hauptschule vorhanden oder nicht vielmehr vorher zu prüfen sei, ob
nicht auch an den Grundschulen ein entsprechender Bedarf bestehe.
Laut Frau Claßen, Grundschule Bedburg, müssten voraussichtlich 15 Schülerinnen und Schüler
vorhanden sein, um eine entsprechende Klasse einzurichten; tatsächlich sei die Fluktuation dieser
Kinder sehr groß. Eine jahrgangsübergreifende Beschulung an einem Standort mit dem
vorrangigen Ziel, die deutsche Sprache zu erlernen, würde von ihr sehr begrüßt.
Ausschussmitglied Brings fragt, ob feststehe, wo eine solche Klasse angesiedelt werden könne
und ob das Verfahren diesbezüglich noch offen sei.
Fachbereichsleiter Kramer verweist zunächst auf verstärkte Zuweisungen von Asylbewerbern mit
Kindern im Grundschulalter. Ihm sei bekannt, dass es schulformübergreifende Projekte gebe;
aufgrund dessen habe er diesbezüglich auch bereits Kontakt mit der hiesigen Schulaufsicht
aufgenommen. Im Ergebnis eines Telefonats sei der Schulaufsicht eine schulformübergreifende
Auffangklasse zwar nicht bekannt; der Ansatz sei dort jedoch als sehr `charmant´ gewertet
worden, so dass die Schulaufsicht für die Durchführung eines schulformübergreifenden
Pilotprojekts grundsätzliche Unterstützung avisiert habe. Abschließend zeigte sich
Fachbereichsleiter Kramer über die Ausführungen von Frau Ehlen, dass das Projekt bereits in der
Hauptschule umgesetzt sei, sehr verwundert; bislang habe der Schulträger lediglich Unterstützung
signalisiert, da die letztendliche Entscheidung dem Fachausschuss obliege. Nach seinen
Informationen könne `offiziell´ frühestens zum Beginn des nächsten Schulhalbjahres mit einer
Auffangklasse gestartet werden; wichtig sei eine qualitativ hochwertige Beschulung, die
ausreichende Lehrerstellenzuweisung voraussetze.
Frau Ehlen berichtet, dass der Vertrag für die 10 zusätzlichen Stunden ab dem 20.10.2014 gilt und
alle bereits vorhandenen Schüler und Schülerinnen nach den Herbstferien entsprechend beschult
würden; hierbei handele es sich um eine schulinterne Regelung.
Ausschussvorsitzender Schmitz berichtet, dass die Auffangklasse in Grevenbroich ganz bewusst
nicht an der Hauptschule, sondern an einer Realschule angesiedelt worden sei.
Ausschussmitglied Brings sieht gewisse Widersprüche; auf der einen Seite könne das
Stundentableau in der Hauptschule nicht in Gänze erfüllt werden, auf der anderen Seite hingegen
können Stunden für eine Auffangklasse `abgezwackt´ werden. Sie spricht sich dafür aus, eine
Lösung zu finden, mit der allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig des Alters, eine qualitativ
hochwertige Beschulung zukommt.
Laut Frau Ehlen ist die Hauptschule mit positiven 0,31 Stellen besetzt und erfüllt die
Stundentafeln; die zur Verfügung gestellten 10 Stunden stellten eine Übergangslösung dar. Die
Beschulung der Auffangklasse mit 10 Stunden sei nur mit dem freiwilligen zusätzlichen Einsatz der
Sonderpädagogen möglich. Für eine Vorbereitungsklasse wären nach entsprechendem Antrag
mehr Stunden erforderlich.
Ausschussmitglied Lambertz stellt den Antrag, die Entscheidung über die Vorlage zurückzustellen
und zuerst ein Konzept zu erarbeiten, in dem vorab zu prüfen ist, wo und wieviel Bedarf besteht.
Die Aufnahme von Elsdorfer Schülerinnen und Schüler soll solange zurückgestellt werden.
Frau Ehlen fragt nach, wie sie denn mit Schülerinnen und Schülern umgehen soll, die keinen
Wohnsitz in Bedburg haben? Ausschussvorsitzender Schmitz bittet um Zurückstellung, bis zur
Vorlage des entsprechenden Konzeptes. Bis dahin sei der zuständige Schulträger gefordert.
Frau Herrwegen, Grundschule Kaster, gibt zu bedenken, dass Kinder im Grundschulalter nur sehr
schwierig an eine weiterführende Schule geschickt werden können.
Frau Ehlen wertet eine schulformübergreifende Beschulung bedenklich; dies sei auch nicht
Intention ihres Antrags. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass für die Beantragung einer
Auffangklasse nur das Benehmen mit dem Schulträger herzustellen sei.
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der Schulleiterin
Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 25.09.2014
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der Hauptschule zur Kenntnis und bittet bis zur nächsten Sitzung des Schul- und
Bildungsausschusses um Vorlage eines Konzeptes unter Berücksichtigung des vorhandenen
Bedarfs in allen Schulformen im Stadtgebiet. Hierbei sind die Interessen der Grund- und
weiterführenden Schulen entsprechend zu berücksichtigen. Bis zu einer Entscheidung sind
diesbezüglich keine externen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 25.09.2014
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