Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Vorsitzende weist vor Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt alle Kreistagsmitglieder auf die
Beachtung der Vorschriften des § 4 Abs. 1 Satz 1 der
Hauptsatzung (Mitwirkungsverbote) und des § 6 der Geschäftsordnung (Befangenheit) hin.
Danach haben Kreistagsmitglieder bei Angelegenheiten, von
deren Beratung und Entscheidung sie wegen Befangenheit
nach näherer Bestimmung des § 28 Abs. 2 der Kreisordnung
(KrO) in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung (GO) ausgeschlossen sind, spätestens unmittelbar nach Aufruf des Tagesordnungspunktes die Ausschließungsgründe gegenüber
dem Vorsitzenden unaufgefordert anzuzeigen.
Der Kreistag nimmt diesen rechtlichen Hinweis zur Kenntnis.
Der Kreistag beschließt
a)
über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung des Landschaftsplanentwurfs Mechernich in der
Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 entsprechend den der
Vorlage 266/2004 als Anlage 1 beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung
b)
gemäß § 16 Abs. 2 LG NW den der Vorlage 266/2004 als
Anlage 2 beigefügten überarbeiteten Landschaftsplan Mechernich, Stand März 2004, als Satzung des Kreises Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)