Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes Euskirchen mit Geltungsbereich für das gesamte
Stadtgebiet Euskirchen gemäß der Anlage zur Vorlage
267/2004.
Mit Rechtskraft des Landschaftsplanes Euskirchen sollen die
Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes "Zülpicher Börde", die sich auf das Euskirchener Stadtgebiet beziehen, außer Kraft treten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)